Gehaltsvergleich: Wollen Sie wissen, was Ihre Kollegen verdienen?

Die Deutschen reden nur ungern über ihren Verdienst. Wer neugierig ist, kann das Gehalt der Kollegen über mehrere Wege erfahren. Zu viel Transparenz macht allerdings unzufrieden.

Michael Scheppe | 02.04.2019

Die Deutschen – sie reden nur ungern über ihr Gehalt. Doch für das Thema interessieren sie sich allemal. Sonst würde es nicht die unzähligen Gehalts- und Jobportale geben, die uns zum Gehaltsvergleich anstacheln. „Verdienen Sie genug?“ heißt es gleich bei mehreren Anbietern. Einer Antwort auf diese Frage können sich Manager und Mitarbeiter auf verschiedene Weisen annähern. Karriere.de zeigt wie.

Fest steht: Eine gute Gehaltsrecherche ist in jedem Fall sinnvoll. Zu wissen, was der Kollege im Büro nebenan verdient, macht die eigenen Gehaltsforderungen realistisch. Im nächsten Jahresgespräch kann es der beste Beweis sein, dass der Chef durchaus höhere Gehälter zahlen kann.

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Tipp 1: Nutzen Sie das Entgelttransparenzgesetz

Eigentlich sollte das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern verringern. Doch Mitarbeiter können es auch aus reiner Neugierde anwenden.

Seit Jahresbeginn haben Angestellte das Recht, über den Betriebsrat zu erfragen, wie viel ihre Kollegen in der gleichen oder einer ähnlichen Position verdienen. Die Mitarbeiter bekommen dann das Mediangehalt mitgeteilt. Der Median bezeichnet das Einkommen, das mindestens die Hälfte der vergleichbaren Kollegen verdienen.

Auskunft bekommen allerdings nur diejenigen, die in einem Betrieb mit mehr als 200 Angestellten arbeiten. Zudem gibt es nur Informationen über die Einkünfte des anderen Geschlechts. Weitere Einschränkung: Wenn in der Vergleichsgruppe weniger als sechs Kollegen arbeiten, gibt es aus Datenschutzgründen gar keine Gehaltsdaten.

Woran die Offenlegung der Gehälter noch hakt

Für Henrike von Platen ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Von Platen setzt sich mit ihrem Fair Pay Innovation Lab für mehr Lohngerechtigkeit ein. „Ideal wäre, wenn Unternehmen – nach britischem oder isländischem Vorbild – ihre Entgeltstrukturen im Ganzen prüfen, offenlegen und nachbessern müssen.“

Unter Juristen ist das Gesetz umstritten. Für Arbeitsrechtler Sebastian Schröder ist es „ein zahnloser Tiger“. Durch das Gesetz könnten die Mitarbeiter zwar Gehaltsauskünfte über die Kollegen erhalten. Wenn sie jedoch meinen, mit diesem Wissen automatisch ein gerechteres Gehalt durchsetzen zu können, liegen sie falsch. „Die Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die rechtliche Durchsetzung einer gleichen Bezahlung“, sagt der Jurist, der in der Düsseldorfer Kanzlei Aquan arbeitet.

Wer sich nach der Betriebsratsauskunft unangemessen entlohnt fühlt, kann allerdings versuchen, vor dem Arbeitsgericht ein höheres Gehalt einzuklagen. Soweit die Theorie. „Für viele ist die emotionale Hemmschwelle, den Arbeitgeber zu verklagen, aber zu hoch“, sagt Schröder. „Deshalb werden die meisten Angestellten ihr Gehalt wohl einfach hinnehmen.“

Denn eine Klage bedeutet ja nicht automatisch, dass der Mitarbeiter mehr Geld bekommt. Sein Anliegen könnte abgewiesen werden – der Aufwand wäre umsonst. Sicher ist aber: Das Verhältnis zum Chef wird beeinträchtigt.

Tatsächlich nutzen nur wenige Beschäftige den Auskunftsanspruch – selbst in großen Konzernen. Bei Siemens haben weniger als hundert Angestellte davon Gebrauch gemacht, heißt es aus der Münchner Zentrale. Bei dem Leverkusener Pharmaunternehmen Bayer seien es nicht mal zehn. Die Beispiele zeigen: Unter der Belegschaft ist die Sorge vor Nachteilen offenbar zu groß.

Tipp 2: Durchforsten Sie die Gehaltsportale

Wer sich nicht traut, den Betriebsrat zu fragen, der kann sich über Gehaltsportale informieren. Zu den größten Anbietern gehören die Stellensuchmaschine Stepstone und das Portal Gehalt.de. Nutzer erhalten kostenlos einen Verdienstvergleich per Mail – zum Beispiel eine Gehaltsspanne, die für den eigenen Job üblich ist. Im Gegenzug müssen sie aber persönliche Daten wie Job, Branche, Verdienst, Alter und Berufserfahrung eingeben.

Stepstone wirbt mit einer „umfangreichen Basis“, die aus 200.000 Datensätzen bestehen soll. Gehalt.de verspricht sogar mehr als eine Millionen Gehaltsdaten, die Arbeitskräfte in der Regel selbst dort preisgeben. Damit die Datenbanken keine falschen Informationen vermitteln, versprechen die Anbieter, die Eingaben auf Plausibilität zu prüfen. Schleierhafte Angaben würden aussortiert.

Und wie sicher sind die Daten? Die Portale sagen, dass sie diese „selbstverständlich vertraulich behandeln“, wie Stepstone es nennt. Das mag nicht jeden Nutzer überzeugen. Wer den kommerziellen Anbietern misstraut, kann den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Arbeitsrechtler Sebastian Schröder: „Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die rechtliche Durchsetzung einer gleichen Bezahlung.“© Kanzlei Aquan

Oder das Angebot des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Auf deren Portal Lohnspiegel.de können Nutzer die Löhne und Gehälter von, so heißt es bei der gewerkschaftsnahen Stiftung, über 430 Berufen vergleichen. Die Daten beruhen auf Online-Erhebungen.

7000 Beschäftigte würden jeden Monat ihr Gehalt vergleichen, sagt Malte Lübker vom Referat Tarif- und Einkommensanalysen. Mit wenigen Klicks können Nutzer Berufserfahrung und Job anwählen und bekommen Auskunft – „vollständig anonym“, wie Lübker es nennt, denn Nutzer müssen keine Mail-Adresse hinterlassen.

Der Vorteil der Gehaltsportale: Mitarbeiter müssen nicht im Unternehmen nachfragen. Aber: Sie erfahren eben auch nicht das genaue Gehalt des Kollegen, der im Büro nebenan sitzt.

Tipp 3: Fragen Sie beim Kollegen konkret nach dem Gehalt

Um dessen wirkliche Vergütung herauszufinden, gibt es nur eine Möglichkeit: Ihn persönlich fragen. Das ist nicht verboten, mag aber unangenehm sein. Denn die besserverdienenden Kollegen schweigen gern darüber, um Neid zu vermeiden. Und die schlechter bezahlten schämen sich womöglich. Rechtlich ist übrigens niemand dazu verpflichtet, sein Gehalt gegenüber Kollegen preiszugeben. „Es gibt keinen Auskunftsanspruch“, sagt Arbeitsrechtler Schröder.

Professor Dirk Sliwka: „Das Einkommen des Kollegen in einem ähnlichen Job ist ein wichtiger Referenzpunkt.“© Privat

Auf der anderen Seite darf der Chef seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten, mit Arbeitskollegen über das Gehalt zu sprechen. In vielen Verträgen gibt es zum Gehalt zwar noch eine Schweigepflicht. Solche Klauseln sind allerdings nichtig, hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az. 2 Sa 183/09).

Tipp 4: Halten Sie Ihren Spürsinn im Zaum

Ob durchs Gesetz, mithilfe eines Gehaltportals oder im persönlichen Gespräch: Zu viel Transparenz beim Gehalt schürt die Unzufriedenheit der Belegschaft. Darauf deuten Untersuchungen von Verhaltensforschern hin. Dirk Sliwka, Professor an der Universität Köln etwa, hat herausgefunden, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiter insgesamt sinkt, wenn jeder weiß, was die Kollegen verdienen.

Sliwkas Beobachtung: Mitarbeiter, die über ihr höheres Gehalt Bescheid wissen, sind zwar zufriedener als andere Angestellte – allerdings hält sich die Freude in Grenzen. Auf der anderen Seite leiden die schlechter verdienenden Kollegen umso mehr unter ihrem Gehaltsdefizit. Unter dem Strich führt zu viel Transparenz, „zu einem Sinken der durchschnittlichen Zufriedenheit“.

Und wer nicht zufrieden ist, der ist im Job auch weniger engagiert – und nicht so leistungsstark wie die besser bezahlten Kollegen. Die Spirale dreht sich oft noch weiter: Schlechter bezahlte Mitarbeiter neigen dazu, ihren Arbeitgeber häufiger zu wechseln.

Doch woher rührt der Neid auf andere? Für die meisten Menschen sei nicht wichtig, was sie sich mit ihrem Einkommen leisten können, so der Verhaltensforscher. Absolute Zahlen spielen keine Rolle, so Sliwka, Menschen wollen sich mit anderen vergleichen. „Und das Einkommen des Kollegen in einem ähnlichen Job ist ein wichtiger Referenzpunkt.“

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