Lebenslauf: So gelingt der perfekte Aufbau

Der Lebenslauf ist das Herzstück jeder Bewerbung. Er sollte alle wichtigen Stationen Ihrer Ausbildung bzw. Ihres Studiums und der beruflichen Praxiserfahrungen enthalten.

kas / ka | 16.12.2021
Für jede Bewerbung sollte der Lebenslauf angepasst werden.

Tipps für den perfekten Lebenslauf I Für jede Bewerbung sollte der Lebenslauf angepasst werden.

Stellenangebot und Lebenslauf müssen zueinander passen: Ähnlich wie das Anschreiben, sollte daher auch der Lebenslauf auf das jeweilige Unternehmen und die ausgeschriebene Position „zugeschrieben“ werden. Dazu empfiehlt es sich, beispielsweise am Anfang der Bewerbungsphase einen umfassenden Lebenslauf mit allen Stationen, Kenntnissen und Zusatzqualifikationen als Grundgerüst zu erstellen, der praktisch als „Mutter aller Lebensläufe“ dient.

Diese „Lebenslauf-Mutter“ kann der Bewerber dann als Basis nehmen und ihn an das jeweilige Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle individuell anpassen: das heißt, weniger relevante Informationen müssen gekürzt werden, wichtige Schlüssel-Projekte
oder -Qualifikationen bzw. Weiterbildungen sollten Bewerber hervorheben.

Auch wenn es zeitaufwendig ist, sollten sich Bewerber stets die Mühe machen, dieses Lebenslaufgerüst für jede Bewerbung individuell zu überarbeiten und auf den Punkt zu bringen.

Wichtig dabei ist, immer die angestrebte Wunschposition bei einer Initiativbewerbung oder auch die Stellenausschreibung im Hinterkopf zu haben – und entsprechend berufliche Erfahrungen, Projekte, Fort- und Weiterbildungen passgenau herauszustellen. Hilfreiche Anhaltspunkte bei der Auswahl liefern beispielsweise die in der jeweiligen Stellenanzeige genannten Anforderungen an den Bewerber.

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DIE FORM

Ein tabellarischer Lebenslauf ist Standard. Er sollte klar und übersichtlich gegliedert sein – ohne gestalterischen Schnickschnack. Die meisten Textverarbeitungsprogramme besitzen einfache Formatvorlagen für Lebensläufe. Sie sind eine gute Basis.

Zwei verschiedene Varianten haben sich bei der Gliederung des CV (Curriculum Vitae) durchgesetzt:

  • der chronologische Lebenslauf, der lange Zeit in Deutschland weit verbreitet war
  • der amerikanische Lebenslauf, der sich immer mehr durchsetzt, weil er die aktuelle Berufssituation in den Vordergrund rückt

Der Chronologische Lebenslauf

Beim chronologischen Lebenslauf ist es üblich, mit der Vergangenheit zu beginnen – sprich mit der Schulausbildung, gefolgt von Ausbildung bzw. Studium und der Berufserfahrung. Die aktuelle Tätigkeit des Bewerbers ist also erst relativ weit unten zu lesen.
Deshalb eignet sich diese Variante der Vita vor allem für Schüler, Absolventen oder Berufseinsteiger, die erst einen kurzen beruflichen Lebenslauf vorweisen können. Der chronologische Lebenslauf bietet sich darüber hinaus für solche Bewerber an, die schon einige Zeit arbeitslos sind.

Wichtig: Der Lebenslauf sollte auf jeden Fall lückenlos sein. Bei den Zeitangaben reichen Monat und Jahr, nach dem Muster: 2/2012 – 6/2013. Mini-Lücken von ein oder zwei Monaten akzeptieren Personaler als Übergangsfristen zwischen Abschluss und Berufseinstieg oder zwischen zwei Jobs. Längere Unterbrechungen müssen im Lebenslauf definitiv benannt werden.

Der Amerikanische Lebenslauf

Der amerikanische Lebenslauf hat sich hierzulande weitgehend durchgesetzt. Wichtigster Unterschied zur deutschen, chronologischen Aufzählung ist die Reihenfolge: Im amerikanischen Lebenslauf steht die derzeit ausgeübte Position des Bewerbers ganz oben – direkt nach den Angaben zur Person. Es folgen dann alle weiteren Jobstationen umgekehrt chronologisch bis zum Anfang des Berufslebens.Bewerben mit TricksLügen im Lebenslauf – was ist erlaubt?Im besten Fall zeigt der Lebenslauf eines Bewerbers, wie gut dieser zum Unternehmen passt. Doch wie stark dürfen Lebensläufe angepasst werden? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Wie in der chronologischen Variante wird aber auch im amerikanischen Lebenslauf nicht nur die aktuelle Position genannt, sondern ergänzend eine kurze Erläuterung von Tätigkeiten, Aufgaben, Schwerpunkten und eventuellen Erfolgen und Projekten.

Vorteil des amerikanischen Lebenslaufs: Die aktuelle Tätigkeit des Jobsuchenden fällt dem Leser sofort ins Auge. Gerade bei Bewerbern mit sehr vielen Jahren Berufserfahrung und entsprechend vielen Job-Stationen ist das sehr hilfreich.

Der ausformulierter Lebenslauf

Im Unterschied zum tabellarischen Lebenslauf müssen Bewerber in einigen seltenen Ausnahmefällen auch schon mal einen sogenannten „Ausformulierten Lebenslauf“ vorweisen. Am ehesten ist das bei Bewerbungen um Stipendien, etwa bei Studienstiftungen und Begabtenförderungswerken sowie klassischen Ausbildungsbetrieben der Fall. Nur äußerst selten erwarten Unternehmen, die eine Stellenanzeige geschaltet haben, einen ausformulierten Lebenslauf von den Bewerbern.

In die sogenannte Prosa-Version der Vita gehören die gleichen Fakten und Stationen wie beim klassischen tabellarischen Lebenslauf. Wichtiger Unterschied: Der Bewerber kann seinen Werdegang reflektieren und kommentierenDas bietet beispielsweise auch die Chance, Entscheidungen wie einen Studienfachwechsel oder ein Gap Year nach dem Abitur zu erläutern und zu begründen. Der Lebenslauf in freier Erzählform wird in der ersten Person, also aus der „Ich“-Perspektive geschrieben. Die Länge sollte bei maximal zwei bis drei Seiten liegen. Er sollte im üblichen Layout daherkommen – und übersichtlich gegliedert sein. Es bieten sich Zwischenüberschriften analog zu den Themenblöcken eines tabellarischen Lebenslaufs an. 

DER INHALT

Kurz, prägnant und übersichtlich: So sollte ein Lebenslauf sein, damit die Mitarbeiter der Personalabteilung die wichtigsten Jobstationen und Qualifikationen des Bewerbers auf einen Blick erfassen können. Das gelingt am besten, wenn Bewerber ihren Werdegang mit thematischen Zwischenüberschriften gliedern. Folgende Themenblöcke sind üblich:

1. Persönliche Daten

Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort sind obligatorisch.

Auf folgende private Angaben im Lebenslauf sollten Sie in der Regel eher verzichten, da sie für eine Bewerbung keine Relevanz haben: 

  • Geburtsname: Ob ein Bewerber früher anders hieß – und durch Heirat, Adoption oder eine Namensänderung jetzt einen anderen Familiennamen trägt – spielt für eine Bewerbung um einen Job keine Rolle.Deshalb können Jobsuchende auf die Nennung ihres Geburtsnamens im Lebenslauf getrost verzichten.
  • Familienstand: Ledig, verheiratet, verpartnert oder geschieden – der Familienstand sollte bei der Bewerbung eines künftigen Mitarbeiters keine Rolle spielen.Und deshalb raten Karriereberater wie Svenja Hofert aus Hamburg, den Familienstand im Lebenslauf gar nicht zu erwähnen: „Zumindest in den großen Unternehmen ist es auch nicht üblich, im Vorstellungsgespräch danach zu fragen“, sagt Hofert.
    Besonders Frauen rät sie beim Thema Familienstand und Familienplanung zur Zurückhaltung. „Wenn ein Personaler bei einer jungen Frau, die noch keine Kinder hat, ‚verheiratet‘ liest, unterstellen einige sicherlich, dass die künftige Mitarbeiterin schon bald in Elternzeit gehen könnte“, gibt Hofert zu bedenken. Auch die Karriereexperten des Büros für Berufsstrategie Hesse/Schrader halten die Angabe des Familienstands im Lebenslauf für nicht zwingend. Die Erwähnung von Eltern und Geschwistern sei außerdem gänzlich unüblich.
  • Ehepartner/Partner: Mit wem Sie Leben und Bett teilen, spielt keine Rolle. Heutzutage ist es nicht mehr üblich, den Namen und Beruf des Partners oder Ehepartners im Lebenslauf zu nennen. Eine Ausnahme könnte beispielsweise sein, wenn Ihr Partner im gleichen Unternehmen oder auch in der gleichen Branche tätig ist – und sich dort bereits einen Namen gemacht oder Sie empfohlen hat. Aber auch dann ist es fraglich, ob seine Nennung in der Personalabteilung wichtig bzw. von Vorteil ist. Daher gilt: Im Zweifelsfall weglassen.
  • Elternschaft/Kinder: Kinder im Lebenslauf nennen oder nicht: Darüber streiten sich die Karriere-Experten. Letztlich ist es Geschmackssache; Pflicht ist es nicht, genauso wie andere Angaben zum Privatleben. Denn schließlich sollte bei der Bewerbung vor allem die fachlichen Qualifikation eine Rolle spielen – theoretisch. Auf der anderen Seite sind viele Eltern – vor allem mit Kleinkindern, darauf angewiesen, nachmittags pünktlich das Büro verlassen zu können, um den Nachwuchs bei Tagesmutter oder Kita abzuholen. Wer einen Arbeitgeber hat, der dafür keinerlei Verständnis hat, wird sicherlich in seinem neuen Job nicht auf Dauer glücklich sein.
    Einigkeit besteht darin, möglichst schweigsam beim Thema Elternschaft zu sein. Wer Tochter/Sohn im Lebenslauf erwähnen möchte, lässt auf jeden Fall die Vornamen weg – und bei Kleinkindern besser auch das Alter. Wenn ein Personaler liest, dass beispielsweise eine junge Bewerberin zwei Kindergartenkinder zuhause hat, sieht er im Geiste schon reihenweise Krankmeldungen wegen Mittelohrentzündungen, Windpocken und Scharlach auf seinen Schreibtisch flattern.
  • Nationalität/Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit gehört heutzutage nur in Ausnahmefällen noch in den Lebenslauf. Spätestens seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz es Arbeitgebern verbietet, nach Kriterien wie Religion, Alter, Geschlecht und eben auch ethnischer Herkunft und Nationalität zu fragen und danach auszuwählen, gelten solche privaten Angaben in Bewerbungen als überholt und überflüssig. In Einzelfällen kann es aber dennoch für Bewerber von Vorteil sein, explizit seine deutsche Staatsangehörigkeit im Lebenslauf bei den persönlichen Daten aufzulisten, beispielsweise wenn sich aus Familienname und/oder Geburtsort die Nationalität nicht automatisch ableiten lässt. Wer sich mit einer anderen europäischen Staatsangehörigkeit bei einem deutschen Unternehmen bewirbt, sollte auf jeden Fall separat in Lebenslauf und eventuell auch direkt im Anschreiben auf seine Deutsch-Kenntnisse hinweisen. Je nach internationaler Herkunft ist es für ein Unternehmen darüber hinaus wichtig zu erfahren, ob der Bewerber eine Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Religion: Die Konfession eines Bewerbers gehört nur in Ausnahmefällen in den Lebenslauf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen vor Diskriminierung schützen – etwa aufgrund ihrer Weltanschauung oder Religion. Fragen zu Religionszugehörigkeit sind daher ebenso wie politisches Engagement auch im Bewerbungsgespräch nicht zulässig. Im Lebenslauf können Bewerber daher Informationen zur Konfession einfach weglassen. Auch im Arbeitszeugnis haben Hinweise auf weltanschauliche Einstellungen und Religionszugehörigkeit nichts zu suchen. Einzige Ausnahme: Wer sich um eine Stelle in einer christlichen oder religiösen Einrichtung bewirbt, etwa als Erzieherin in einem katholischen Kindergarten, sollte seine Konfession in den Lebenslauf aufnehmen. Einige christliche Träger von Sozialdienstleistungen – wie beispielsweise Diakonie oder Caritas – erwarten, dass ihre Mitarbeiter einer christlichen Konfession angehören.

Generell gilt:
Zu viele private Details in einer Bewerbung können schaden. Deshalb sollten Jobsuchende im Bewerbungsanschreiben und Lebenslauf nicht zu persönlich werden. Nur was für die angestrebte Position relevant ist, sollte im Lebenslauf stehen. Auch private Schicksalsschläge, wie Pflegefälle in der Familie oder der Tod der Eltern, sollten Bewerber im Lebenslauf unter den Tisch fallen lassen – und nicht explizit erwähnen. Persönliche Krisen, Krankheiten und Tod haben im Lebenslauf nichts zu suchen. Wer seine Privatsphäre schützen will, sollte nicht nur bei der Jobsuche, sondern auch bei seiner Präsentation im Web und bei den sozialen Netzwerken extrem vorsichtig mit privaten Fotos, Postings und Kommentaren sein.

2. Ausbildung

Dazu gehören Schulausbildung, Berufsausbildung und/oder Studium. Studienfach, Ort und Abschluss sind wichtige Belege der akademischen Ausbildung. Hochschulabsolventen sollten im Lebenslauf ruhig ausführlich auf das Thema „Studium“ eingehen, denn sie haben erfahrungsgemäß meist weniger unter der Rubrik „Berufspraxis“ zu berichten. Daher nicht nur den Abschluss nennen, zum Beispiel „Diplom-Kaufmann“ oder „Bachelor of Science/Arts“ mit Studiengang, Studienort und Note, sondern ruhig auch das Thema der Abschlussarbeit (eventuell mit separater Note) angeben. Das ist erst recht von Bedeutung, wenn es sich um eine Arbeit mit Praxisbezug gehandelt hat oder mit einer besonders guten Noten honoriert wurde. Auch Studienschwerpunkte sowie spezielle Seminare und Projekte im Studium, die einen direkten Bezug zur Wunschposition haben, dürfen Absolventen im Lebenslauf erwähnen; ebenso ein eventuelles Auslandssemester. Berufserfahrene, die seit dem Examen schon mehrere Job-Stationen hinter sich haben, nennen dagegen nur Studienfach, Ort und Abschluss. Ob sie die Note auch erwähnen, hängt davon ab, wie gut sie ist. Wer keinen Top-Abschluss vorzuweisen hat, kann diesen zumindest im Lebenslauf unter den Tisch fallen lassen. Er muss aber damit rechnen, im Bewerbungsgespräch auf sein Abschlusszeugnis angesprochen zu werden.

Faustregel: Je mehr Berufserfahrung ein Bewerber hat, desto weniger spielen Schule und Studium eine Rolle.

3. Berufserfahrung/Berufspraxis

Dazu gehören Arbeitgeber mit Ortsangabe, Berufsbezeichnung sowie jeweils eine kurze Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung sowie eventuelle Erfolge und wichtige Projekte. Dieser Block ist der wichtigste im Lebenslauf, denn er zeigt, welche fachlichen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen der Bewerber für die angestrebte Stelle mitbringt. Er sollte daher besonders ausführlich gestaltet sein – selbst bei jungen Jobsuchenden, die bisher keine oder nur wenig Berufspraxis vorweisen können. Sie müssen versuchen, über Praktika, Nebenjobs und andere Tätigkeiten ihre Leistungsbereitschaft und praktischen Erfolge zu dokumentieren. Berufserfahrene Bewerber hingegen sollten ihren Lebenslauf entschlacken – und auf die aktuelle Position und Einsatzfelder fokussieren. Zehn, 15 oder mehr Jahre Berufserfahrung auf ein paar Seiten zusammenfassen – das ist nicht einfach. Um trotzdem eine aussagekräftige und übersichtliche Bewerbungsmappe zu erstellen, müssen Bewerber mit jahrelanger Praxis vor allem eins: eben ausmisten.

Alle Jobs, die länger als zehn Jahre zurück liegen, werden nur kurz mit Datum, Unternehmen und Tätigkeitsfeld erwähnt – für einen lückenlosen Lebenslauf.  Arbeits- und Abschluss-Zeugnisse, Nachweise und sonstige Dokumente, die älter als zehn Jahre fliegen raus und werden nur auf Nachfrage, beispielsweise zum Vorstellungsgespräch mitgebracht. Einzige AusnahmeDer frühere Job hat einen unmittelbaren Bezug zur aktuellen Bewerbung, weil Sie beispielsweise jetzt wieder in eine frühere Branchen oder ein ehemaliges Tätigkeitsfeld zurückkehren wollen. Dann ist es wertvoll, auf alte Kontakte und Kompetenzen verweisen zu können.

4. Elternzeit

Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder in Erziehungs- bzw. Elternzeit gegangen sind, listen diese Auszeit vom Job chronologisch auf, um eine Lücke im Lebenslauf zu vermeiden. Beispiel:
2/2010 – 2/2011 Elternzeit

Mehr Informationen tun für die Bewerbung nichts zur Sache. Hilfreich ist es, wenn die Auszeit für die Familie beispielsweise auch für eine Fort- und Weiterbildung genutzt wurde – oder es andere berufliche Aktivitäten gab, wie beispielsweise Urlaubsvertretungen im Unternehmen. Das ist vor allem bei längeren Elternzeiten wichtig.

5. Zivildienst/Wehrdienst

Wer nach dem Schulabschluss einen Zivildienst oder Wehrdienst absolviert hat, sollte dazu eine kurze Angabe im Lebenslauf machen. Denn Unternehmen legen auf einen lückenlosen Lebenslauf wert. Das Gleiche gilt für alle, die sich nach dem Abitur eine Auszeit, ein sogenanntes Gap Year gegönnt haben – und beispielsweise als Au-Pair im Ausland waren oder mit einem Work-and-Travel-Visum die Welt erkundet haben. Wer bereits mehrere Jahre Berufserfahrung hat, sollte sich bei der Beschreibung sehr kurzfassen.

6. Praktika/Nebenjobs

Dieser Block ist wichtig für jüngere Bewerber, wie Schulabgänger oder Hochschulabsolventen. Sie können ihre Praktika, Nebenjobs oder Werkstudententätigkeiten aber auch unter der Überschrift „Berufspraxis“ auflisten. Inhaltlich gelten die gleichen Regeln wie für Jobstationen. Berufserfahrene lassen uralte Praktika besser weg, außer ein Praktikum hat einen ganz besonderen Bezug zur angestrebten Position.

7. Fort- und Weiterbildung

Hier können Berufstätige wichtige Seminare, Kurse und Workshops auflisten, die einen Bezug zu ihrer aktuellen Tätigkeit und der Wunschposition haben, jeweils mit Name und Kurzbeschreibung des Inhalts – und eventuell erworbenem Abschluss. Das können beispielsweise spezielle Computer- oder Software-Weiterbildungen, Management- und Führungsseminare oder auch Sprachkurse sein. Wichtig: Auch hier sollten Bewerber nur Weiterbildungen aufführen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Wer nicht viel zu berichten hat, kann die ein oder zwei Kurse auch unter dem nächsten Punkt mit auflisten.

8. Sonstige Qualifikationen/Kenntnisse

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fremdsprachenkenntnisse 
  • Computer-, Software- und IT-Kenntnisse
  • eventuell Weiterbildung und Kurse (wenn nicht in einem separaten Kapitel)

9. Hobbies/Interessen

Hier können Bewerber einen kleinen Einblick in ihre private Freizeitgestaltung geben, sollten aber immer im Hinterkopf haben, wie eine Aktivitäten wirkt. Neben Hobbies und Interessen wie beispielsweise Sport, Kultur und Musik, können hier auch ehrenamtliches und soziales Engagement aufgelistet werden sowie eventuell politische und Vereinsaktivitäten. Was Bewerber in ihrer Freizeit machen, ist keine Pflichtangabe im Lebenslauf, formt aber das Bewerberprofil mit. Die meisten Karriereexperten raten zu diesen Angaben, da sie das Bild eines Bewerbers und seiner Persönlichkeit abrunden, wenn er etwas für seine privaten Freizeitaktivitäten preisgibt. Für den Personaler bieten zudem manche Interessen auch einen netten Anknüpfungspunkt für den Smalltalk und die Begrüßung beim Vorstellungsgespräch. So lässt sich das Eis zu brechen und eine lockere Gesprächsatmosphäre  gestalten. Viele Unternehmen lassen Online-Bewerbungen von Computerprogrammen vorsortieren. Wer deren Bedürfnisse und Logik nicht versteht, schafft es kaum zum Vorstellungsgespräch. So kommen Sie am digitalen Personaler vorbei.

Auch wenn es um Hobbies und Interessen geht, sollten Bewerber nicht flunkern. Spätestens im Jobinterview besteht die Gefahr, dass die Lüge auffliegt, wenn ein Bewerber Hobbies auflistet, die vermeintlich cool oder besonders gebildet rüberkommen sollen. Wer sich beispielsweise als Kultur- oder Theaterfan ausgibt – und auf Nachfrage nicht sagen kann, in welchem Stück oder Museum er zuletzt war, oder wer behauptet, er segele – und versteht einfachste Fachbegriffe nicht – der entlarvt sich schnell als Blender. Und katapultiert sich damit unter Umständen sofort ins Aus. Bei der Auswahl der Interessen für den Lebenslauf sollten sich Bewerber vorher über die generelle Wirkung mancher Hobbies und Aktivitäten Gedanken machen, rät Bewerbungsberater Jürgen Hesse aus Berlin. Schließlich sollten möglichst auch die angegebenen Interessen eine Aussagekraft für die angestrebte Jobposition haben oder zumindest eine bestimmte Fähigkeit oder Kompetenz des Bewerbers unterstreichen. Gut kommen beispielsweise sportliche Aktivitäten, das Spielen eines Musik-Instruments oder  soziales Engagement, etwa als Trainer in einem Sportverein, an. „Solche Aktivitäten haben einen positiven Imageeffekt, wenn sie nicht zu zeitintensiv rüberkommen“, sagt Jürgen Hesse.

DIE OPTIK

Auch auf gewisse formale Standards sollten Sie als Bewerber achten: Die optische Aufbereitung ist zwar zeitintensiv, doch der Einsatz lohnt sich, damit der Lebenslauf abgerundet wirkt und ein schlüssiges Bild entsteht.

  • Schrift & Co.:Die gewählte Schrift sollte gut lesbar sein– und nicht zu klein, um den Lebenslauf auf Länge zu bringen. Schriftgrößen von 10 bis 12 bei den Standard-Schriftarten „Arial“, Times New Roman“ oder „Verdana“ sind ideal. Es bieten sich aber auch die Schriftarten Calibri oder Cambria an, die ein schönes Bild abgeben. Der Zeilenabstand sollte nicht zu eng sein und ist mit 1,15 gut gewählt. Sprachlich sollte ein Lebenslauf kurz und knapp formuliert sein, mit Schlagwörtern und maximal stichwortartigen Aufzählungen. Der Platz für ausformulierte Sätze in den Bewerbungsunterlagen ist das Anschreiben oder Motivationsschreiben und eventuell eine Extra-Seite.
  • Länge des Lebenslaufs:Während sich Berufseinsteiger beim Lebenslauf auf maximal zwei Seiten beschränken sollten, dürfen es bei Berufserfahrenen auch drei Seiten sein – mehr aber nicht. Wer ständig wechselnde Projekte bearbeitet und Sonderaufgaben erfüllt hat, die für die angestrebte Stelle relevant sind, sollte diese auf einer Extra-Seite hinter Anschreiben und Lebenslauf auflisten und kurz erläutern.
    Für Kurzbewerbungen gilt: Auch Jobprofis sollten sich hier auf zwei Seiten Lebenslauf plus Anschreiben beschränken. Bei Interesse können sie zum Bewerbungsgespräch dann eine komplette Mappe mitbringen.
  • Bewerbungsfoto:Sie haben noch ein paar Passbilder übrig, die Sie für den neuen Reisepass oder Führerschein gemacht hatten – und überlegen, ob Sie diese kurzerhand als Bewerbungsfotos umfunktionieren sollen? Vergessen Sie es! Nur ein geeignetes Bewerbungsfoto rundet den Lebenslauf ab. Passfotos – egal ob vom Fotografen oder aus dem Automaten – eignen sich absolut nicht, um sich als zukünftiger Mitarbeiter beim Wunschunternehmen zu präsentieren und Ihre Bewerbung aufzuwerten. Das liegt vor allem auch an den heutigen biometrischen Anforderungen, die Fotos für offizielle Dokumente wie Personalausweis und Co. erfüllen müssen. Zudem ist ein Bewerbungsfoto größer als ein Passbild, dass lediglich Kopf- und Halspartie zeigt.
  • Unterschrift:Im Lebenslauf dokumentiert der Bewerber seinen beruflichen und schulischen Werdegang. Deshalb ist es üblich und notwendig, dieses sehr persönliche und wichtige Dokument zu unterschreiben, mit Angabe von Datum und Ort. Nicht nur, um mit der Unterschrift zu bestätigen, dass die Angaben korrekt sind, sondern vor allem um der Vita eine persönliche Note zu verleihen. Eine fehlende Unterschrift unter dem Lebenslauf ist – besonders in Zeiten von Online- und Mailbewerbungen – sicher in den allermeisten Fällen kein K.o.-Kriterium. Trotzdem gehört es für viele Unternehmen zum guten Stil, das Bewerber ihren Lebenslauf per Hand signieren. Idealerweise sollten Sie mit einem Füller unterschreiben, der das Schriftbild in der Regel klarer und sauberer erscheinen lässt als beispielsweise ein Kugelschreiber. Auf jeden Fall Vor- und Nachname ausschreiben – und auf Abkürzungen verzichten.

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