Mein Recht
Was darf der Chef?
Die dritte Nachtschicht in Folge, der Urlaub ist kurzfristig gestrichen und wer in Jeans kommt, darf direkt wieder gehen. Der Chef hat gesprochen. Doch geht das eigentlich? Junge Karriere klärt, was der Boss darf und was nicht.
Der große Abgang – mit Stil und ohne
Wohlüberlegt oder impulsiv, sachlich oder „mit Nachtreten“: Es gibt zwar sieben verschiedene Stile, den Job zu kündigen – aber nur drei Arten, die der Karriere nicht schaden.
Wann Verpfeifen erlaubt ist
Angestellte verraten ihre Arbeitgeber und verpetzen ihre Kollegen. Weil sie Unrecht verhindern wollen oder sich selbst einen Vorteil erhoffen. Aber wie ist dieses Whistleblowing juristisch zu bewerten? Rechts-Expertin Kathrin Scheicht klärt auf.
Nur wenige nehmen Bildungsurlaub
Nur ein Bruchteil aller Beschäftigten nimmt Bildungsurlaub. Obwohl sich drei von vier Arbeitnehmern gerne weiterbilden, schrecken sie offensichtlich vor der Variante mit bis zu zehntägiger Freistellung im Job zurück. Dabei sind selbst finanzielle Zuschüsse drin.
Richtiger Umgang mit Bewerberdaten
Die Datenschutzgrundverordnung betrifft nicht nur Kunden-, sondern auch Bewerberdaten: Im Bewerbungsprozess sind längst nicht mehr alle Fragen erlaubt. Und Bewerbungsmappen einfach weiterzuleiten geht nicht mehr. Was Personaler beachten müssen und Bewerber erwarten dürfen.
Zweitjob? Das müssen sie beachten!
Wenn das Geld nicht reicht, muss ein Zweitjob her: Mehr als zwei Millionen Deutsche arbeiten nebenbei als Dozent, Trainer, Barkeeper oder Taxifahrer. Junge Karriere erklärt, worauf man achten sollte, damit vom Zuverdienst möglichst viel übrig bleibt.
Dreiviertel der Führungskräfte arbeiten 1,5 Jahre umsonst
Mit Verantwortung und Gehalt steigen die Überstunden – unbezahlt wohlgemerkt. Das scheint die heimliche Gleichung fürs Arbeitsleben zu sein.