Lästige EU-Pflicht | Umfrage: A1-Bescheinigung: Kaum jemand hält sich dran

Das kann teuer werden, wenn Sie keinen Sozialversicherungsnachweis auf Dienstreise mit sich führen.

Lazar Backovic | 17.11.2024
Sozialversicherungsnachweis dabei? Laut einer Umfrage haben viele Geschäftsleute von der EU-Verordnung noch nicht einmal gehört.

Dienstreise ohne A1-Bescheinigung Sozialversicherungsnachweis dabei? Laut einer Umfrage haben viele Geschäftsleute von der EU-Verordnung noch nicht einmal gehört. Foto: Mike Kotsch on Unsplash

Wer als dienstreisender Manager oder Angestellter denkt, dass A1 doch nur der Name einer wichtigen deutschen Autobahn sei, der sollte unbedingt noch einmal das eigene Wissen auffrischen – zum Beispiel hier.

Die Bescheinigung ist ein Formular, dass die Krankenkasse für Mitarbeiter ausstellt, die im Ausland arbeiten müssen. Darin steht, in welches Sozialsystem die Versicherten einzahlen.

Seit 2010 ist eine A1-Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, also auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder einem Meeting in einer europäischen Niederlassung.

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Dieses Gesetz kennen aber noch immer nicht alle Geschäftsleute. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage.

So hat der Geschäftsreise-Dienstleister „Air Plus International“ rund 700 Dienstreisende in neun Ländern – darunter auch Deutschland – nach der A1-Bescheinigung befragt. Ergebnis: 44 Prozent gaben an, die Verordnung der Europäischen Union überhaupt nicht zu kennen.

Etwa jeder Zweite ist ohne A1-Bescheinigung unterwegs

Was noch mehr überraschte: Gerade einmal ein gutes Viertel denkt tatsächlich bei jeder Dienstreise an den wichtigen Nachweis. Etwa genauso viele haben bei der Umfrage angegeben, die Bescheinigung nur ab und zu mit sich zu führen.

Das heißt: Etwa die Hälfte der Befragten geht in der Regel ohne den notwendigen Sozialversicherungsnachweis auf Geschäftsreise.

Eine teure Nachlässigkeit, wie Experten immer wieder betonen. „Wer gegen die Verordnung der EU verstößt, muss in einigen Ländern mit hohen Geldbußen rechnen“, sagt Julia Tänzler-Motzek von der Kölner Großkanzlei CMS Hasche Sigle.

Vor allem Österreich und Frankreich hatten zuletzt die Kontrollen verschärft. Im Einzelfall liegen die Bußgelder hier pro Arbeitnehmer zwischen 1000 und 10.000 Euro. Bei Mehrfachverstößen werden die Summen addiert.

Wann brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Aktuell ist eine A1-Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, also auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder einem Meeting in einer europäischen Niederlassung.

Die Vorschrift soll einerseits Sozialdumping verhindern und andererseits vermeiden, dass Sozialbeiträge in mehreren Ländern abgeführt werden. Seit dem Jahr 2019 müssen die Anträge für eine A1-Bescheinigung elektronisch gestellt werden.

„Der Aufwand für die Unternehmen ist enorm“, sagt Birgit Hölzel, Country Manager Deutschland bei AirPlus. „Das trifft sowohl den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen Antrag jeweils vor der Reise stellen muss, als auch das gesamte Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Krankenkasse entsprechend sicherstellen müssen.“ Insgesamt schätzt der Dienstreise-Anbieter die Kosten für den Antrag auf 70 Euro.

Im Frühjahr 2019 hatten sich die Europäische Kommission, Parlament und Rat darauf verständigt, die A1-Regelung zu lockern. Doch der Europäische Rat hat den Konsens wenig später wieder kassiert. Eine Reform der bürokratischen Vorschrift steht also weiter aus.

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