Insolvenz von Thomas Cook: Stornierter Rückflug: Muss ich trotzdem zur Arbeit?

Auch wenn Sie im Urlaub festhängen: Das Wegerisiko tragen Sie trotzdem allein.

Michael Scheppe | 23.09.2019
Auch wenn Ihr Flug storniert wurde, ändert das nichts daran, pünktlich zur Arbeit erscheinen zu müssen. Was Sie jetzt tun können.

Thomas Cook: Am Boden Auch wenn Ihr Flug storniert wurde, ändert das nichts daran, pünktlich zur Arbeit erscheinen zu müssen. Was Sie jetzt tun können. Foto: imago images / Michael Weber

Der älteste Reisekonzern der Welt steht vor dem Aus: In der Nacht zu Montag hat das britische Reiseunternehmen Thomas Cook, zu dem auch die deutschen Töchter Neckermann und der Ferienflieger Condor gehören, Insolvenz angemeldet.

Tausende Urlauber sind nun verunsichert und wissen nicht, ob sie nach ihrem Urlaub wieder rechtzeitig am Arbeitsplatz sein können.

Muss ich trotzdem pünktlich im Büro sein?

Und welche Konsequenzen drohen, wenn mir das nicht gelingt? Karriere.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mein Rückflug wurde storniert. Muss ich trotzdem rechtzeitig auf der Arbeit sein?

Ja. Selbst bei der Insolvenz eines Reisekonzerns müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit kommen.

Grundsätzlich gilt: Allein der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Arbeitsrechtler bezeichnen das als Wegerisiko.

Das gilt übrigens auch bei Naturereignissen wie Schnee oder Hochwasser oder an Streiktagen der Bahn.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen kann?

Wer wegen der Thomas-Cook-Pleite zu spät zur Arbeit kommt, riskiert für die ausgefallene Zeit eine anteilige Kürzung seines Gehalts. Hier gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit, kein Lohn.

„Viele Arbeitgeber sind aber kulant und machen von ihrem Recht keinen Gebrauch“, sagt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Sebastian Schröder von der Kanzlei Aquan.

Angestellte haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die verlorene Arbeitszeit einfach nachzuholen. In Tarif- oder Betriebsvereinbarungen kann das aber anders geregelt sein.

Denkbar ist auch, den Urlaub noch um einige Tage zu verlängern – aber nur nach Rücksprache mit dem Chef!

Muss ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben?

Auf jeden Fall – und zwar „unverzüglich“, rät Anwalt Schröder. Und dem Chef am besten gleich mitteilen, wann man wieder zurück auf der Arbeit sein kann.

Und wenn ich das nicht mache?

Dann riskieren Angestellte eine Abmahnung oder müssen im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung befürchten.