Corona-Risiko: Krankschreibungen jetzt wieder per Telefon möglich

Bei leichten Atemwegserkrankungen kommt der „gelbe Schein“ per Post.

karriere.de | 17.11.2021
Nach eingehender Befragung am Telefon können Ärzt*innen die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Die Praxis verschickt dann den gelben Schein per Post.

Corona-Schutzmaßnahmen Nach eingehender Befragung am Telefon können Ärzt*innen die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Die Praxis verschickt dann den gelben Schein per Post. © Karriere Foto: imago images / blickwinkel

Kurz vor Beginn der klassischen Erkältungs- und Grippesaison können Ärzte ab sofort ihre Patienten wieder per Telefon krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen beschlossen.

So sollen in Zeiten stark steigender Infektionszahlen mit dem Covid-19-Erreger Ansteckungen und Überfüllungen in den Ärztepraxen vermieden werden.

Die Ausnahmeregelung, die bereits einmal von März bis Juni in Kraft war, gilt nun bis Ende des Jahres 2020.

Mitarbeiter müssen ihre Erkrankung zunächst beim Vorgesetzten melden und – je nach individueller Unternehmensregelung – entweder sofort oder spätestens nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber vorlegen.

Ausnahmeregel gilt nicht für alle Krankheiten

Voraussetzung für die Krankschreibung per Telefon: Die Patienten leiden an leichten Atemwegserkrankungen. Der Arzt kann dann seine Patienten bis zu sieben Tagen krankschreiben.

Wichtig ist, dass er sich persönlich im Telefongespräch in einer eingehenden Befragung davon überzeugt hat, in welchem Zustand sich der Patient befindet.

Die AU kann einmalig um bis zu sieben Tage verlängert werden. Wer sich danach weiterhin krank fühlt, kommt um den Besuch in der Praxis und an womöglich stark frequentierte Wartezimmern nicht herum.

Für Patienten, die stationär behandelt wurden, können Krankenhausärzte im Rahmen eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis 14 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.

In den ersten beiden Monaten nach Einführung der Sonderregelung im März waren die Krankenstände im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erhöht, im Mai lag die Zahl aber unter dem Vergleichsmonat 2019. Das deutete laut AOK darauf hin, dass „Ärzteschaft und Beschäftigte mit dieser temporären Regelung verantwortungsvoll umgegangen sind“, wie Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK erklärt.

Die G-BA hat angekündigt, rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung zu beraten, falls die Corona-Pandemie dies nötig macht.

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