Arbeitsvertrag: Wann Sie als Mitarbeiter fristlos kündigen dürfen

Der schnelle Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber ist durchaus möglich.

dpa | 23.10.2019
Auch Mitarbeiter können fristlos kündigen: Es gibt gute Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ich bin dann mal weg Auch Mitarbeiter können fristlos kündigen: Es gibt gute Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Foto: Raphael Rychetsky on Unsplash

Mindestens 28 Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, die sich aus Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt. Meistens ist diese Frist durch den Arbeitsvertrag aber länger. Was einerseits den Arbeitnehmer schützt, aber sich andererseits auch als Handicap beim Jobwechsel erweisen kann.

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Kündigungsfristen von zwei bis gar sechs Monaten wiegen da oft schwer. Der neue Arbeitgeber sucht einen Mitarbeiter, der am besten sofort anfängt – man selbst muss aber noch ein paar Monate dabeibleiben. Dürfen Arbeitnehmer dann fristlos kündigen

„Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil – also auch vom Arbeitnehmer – aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden”, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. Auch das ist im BGB verankert.

Welche Gründe für die fristlose Kündigung gibt es?

Diese Gründe beziehen sich allerdings auf Tatsachen, die das Arbeitsverhältnis für den Einzelnen unzumutbar machen:

• Neben ausbleibendem Lohn können das etwa
• Beleidigungen durch den Arbeitgeber,
• sexuelle Belästigung oder
• rassistisches Verhalten sein.
• Auch wenn sich der Arbeitgeber regelmäßig und willkürlich weigert, Urlaub zu gewähren, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Wichtig: „Der Wunsch, eine andere Stelle anzunehmen, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hier muss der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten”, erklärt Markowski, der in der der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist.

Wann ist Schadenersatz beim Stellenwechsel fällig?

Im schlimmsten Fall muss der Arbeitnehmer sonst Schadenersatz leisten.

„Das kommt vor allem bei unberechtigten fristlosen Kündigungen wegen Stellenwechsel immer wieder vor”, so der Fachanwalt. Das kann zum Beispiel den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffen, Kosten für die Rekrutierung von Personal oder Schadenersatz für Produktionsausfälle.

Welche Zeitspanne meint „fristlos“?

Eine fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. „Da muss ich mich schnell entscheiden, weil das ja bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unzumutbar ist. Wenn ich vier Wochen abwarte, impliziert das, dass es ja so schlimm nicht gewesen sein kann”, sagt Markowski.

In welchem Fall können Mitarbeiter ihren Chef abmahnen?

Bei Dauertatbeständen gelte es, ab dem Zeitpunkt zu handeln, wenn das „Maß überschritten ist”, so Markowski.

Zahlt ein Arbeitgeber zum Beispiel wiederholt keinen Lohn, muss der Arbeitnehmer ihn zunächst abmahnen. Zeigt sich keine Besserung, kann er fristlos kündigen.

Für fristlose Kündigungen gelten die gleichen Maßstäbe wie für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. So könne zum Beispiel eine vorherige Abmahnung erforderlich sein – damit der Arbeitgeber die Chance hat, ein etwaiges Fehlverhalten oder aus Sicht des Arbeitnehmers unzumutbare Zustände zu beenden.

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