Arbeitsrecht: Darf mein Chef mich zum Corona-Test zwingen?

Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten müssen zum Corona-Test – aber darf auch der Arbeitgeber einen Test von seinen Arbeitnehmern verlangen?

dpa | 19.11.2021
Ob ein Corona-Test notwendig ist, entscheiden letztlich die Behörden. Darauf aufbauend, dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Test auffordern.

Corona-Test I Ob ein Corona-Test notwendig ist, entscheiden letztlich die Behörden. Darauf aufbauend, dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Test auffordern.

Wer jetzt aus den Ferien an den Arbeitsplatz zurückkehren will, kann theoretisch dazu verdonnert werden einen Test zu machen, ob eine Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 vorliegt. Grundsätzlich ist das möglich, darf aber nicht willkürlich geschehen.

„Der Arbeitgeber braucht ein besonderes Interesse dafür“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Chef könne zum Beispiel nicht einfach so von allen seinen Mitarbeitern einen Corona-Test verlangen.

Wann aber liegt ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vor? Das sei dann der Fall, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr vorliegt, erklärt der Fachanwalt. „Im Moment, bei einer globalen Pandemie, ist die Infektionsgefahr aber quasi überall erhöht.”

Arbeitgeber muss nach Behörden-Maßnahmen agieren

Maßgeblich sei, dass der Arbeitgeber keine eigene Bewertung dessen vornimmt, was er für eine erhöhte Infektionsgefahr hält. Vielmehr müsse er bei seinen Entscheidungen die Maßnahmen der Behörden berücksichtigen. Also etwa die der Landesbehörden, die zum Beispiel Quarantäneverordnungen erlassen oder aber die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Gemeinsam mit der Bundesregierung legt das RKI zum Beispiel fest, welche Staaten als Risikogebiete gelten. Weltweit zählen mehr als 160 Länder dazu – in Europa auch Luxemburg, Serbien, die Türkei und die autonomen spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarrate.

Kehren Arbeitnehmer dann von dort aus dem Urlaub zurück, könne der Arbeitgeber einen Test verlangen, so Bredereck.

Arbeitgeber muss im Sinne der gesamten Belegschaft handeln

„Außerdem kann man noch drüber diskutieren, welche Schutz- und Fürsorgepflichten der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern hat”, ergänzt der Fachanwalt. Besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr für andere Arbeitnehmer, weil ein Mitarbeiter zum Beispiel aus einem Land zurückkehrt, für das „nur“ eine Reisewarnung gilt, könnte der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen.

Gibt es jedoch grundsätzlich eine Vereinbarung und die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice hat der Arbeitgeber laut Bredereck kein berechtigtes Interesse, einen Test zu verlangen.

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