Sondervergütung: Und wie viel Weihnachtsgeld bekommen Sie?

Die freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers steht auf dem November-Gehaltszettel. Wie hoch sie ausfällt, wie groß die Unterschiede sind – und welchen Einfluss die Coronakrise hat, zeigt unsere Übersicht.

Michael Scheppe | 17.11.2021
Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld in diesem Jahr wohl aus?

Überraschung unterm Weihnachtsbaum Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld in diesem Jahr wohl aus? © Karriere Foto: Eugene Zhyvchik on Unsplash

Bescherung gibt es bei vielen Beschäftigten schon Ende November: Mit der kommenden Abrechnung überweisen zahlreiche Unternehmen in Deutschland ihren Angestellten das 13. Monatsgehalt.

Doch wie viel Weihnachtsgeld bekommen die Deutschen in diesem Jahr? Wie groß sind die Unterschiede? Und darf der Chef das Weihnachtsgeld wegen der Coronakrise einfach streichen? karriere.de gibt Antworten auf die wichtigsten Gehalts- und arbeitsrechtlichen Fragen.

1. Wie viel Weihnachtsgeld bekommen die Deutschen 2020?

Die Höhe des 13. Monatsgehalts liegt dieses Jahr im Schnitt bei 2258 Euro brutto. Das zeigen Auswertungen des Portals Gehalt.de von 115.000 Vergütungsdaten. Die Zahlen liegen dem Handelsblatt vorab vor.

Doch nicht jeder Beschäftigte kann sich über diesen Bonus freuen: Nur 53 Prozent bekommen eine weihnachtliche Sonderzahlung, wie eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.

Ob Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen, hängt insbesondere davon ab, in welcher Form sie angestellt sind. Unter Tarifbeschäftigten stehen die Chancen auf das 13. Gehalt am besten: 87 Prozent können mit dem Extra rechnen – im Schnitt mit 2661 Euro, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Angesichts der Einbußen, die viele Mitarbeiter in diesem Jahr etwa wegen Kurzarbeit hinnehmen mussten, ist das Weihnachtsgeld diesmal besonders wichtig. Die einmalige Zahlung dürfte die Motivation vieler Mitarbeiter und die Bindung ans Unternehmen steigern. „Das Weihnachtsgeld kann speziell in diesem Jahr Ausdruck für besondere Leistungen sein“, weiß auch Philip Bierbach, Geschäftsführer der Online-Datenbank Gehalt.de.

2. Wie groß sind die Unterschiede?

Enorm. Während Fachkräfte laut Gehalt.de 2166 Euro bekommen, dürfen Führungskräfte mit fast dem Doppelten rechnen: 4039 Euro.

Unterschiede gibt es auch zwischen den Geschlechtern: Männer erhalten 2380 Euro und damit 300 Euro mehr als die weiblichen Kollegen. So werden die Gehaltsunterschiede – Frauen verdienen hierzulande 20 Prozent weniger als Männer – auch beim Weihnachtsgeld deutlich. Die Lücke erklärt sich unter anderem dadurch, dass sich Frauen wegen der Familie immer noch häufiger aus dem Berufsleben zurückziehen als die Väter und deshalb häufiger in Teilzeit arbeiten.

Die Auswertung von Gehalt.de zeigt auch, dass die Höhe des Weihnachtsgeldes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt: Angestellte in Hamburg können mit 2624 Euro rechnen, in Sachsen-Anhalt sind es nur 1829 Euro – eine Differenz von 800 Euro.

Allerdings sind auch die Unterschiede beim durchschnittlichen Jahresgehalt und den Lebenskosten entsprechend groß. Zahlen des Statistischen Bundesamts bestätigen aber das Gesamtbild: Tarifbeschäftigte im Westen bekommen mit 2684 Euro fast ein Zehntel mehr als Angestellte in Ostdeutschland (2503 Euro).

Hamburg 2624 Euro
Hessen 2446 Euro
Berlin 2419 Euro
Bremen 2405 Euro
Bayern 2295 Euro
Baden-Württemberg 2282 Euro
Rheinland-Pfalz 2282 Euro
Nordrhein-Westfalen 2268 Euro
Saarland 2230 Euro
Niedersachsen 2050 Euro
Schleswig-Holstein 2042 Euro
Brandenburg 1928 Euro
Thüringen 1877 Euro
Sachsen 1850 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 1842 Euro
Sachsen-Anhalt 1829 Euro

Auswirkungen auf das Weihnachtsgeld hat auch die Branche: Angestellte in der Energieversorgung können laut Statistischem Bundesamt mit fast 5000 Euro Gehaltsprämie rechnen. Gerade mal die Hälfte ist es in der Steuerberatung oder der öffentlichen Verwaltung. Im Einzelhandel sind es 1900 Euro, Angestellten im Gastgewerbe bleibt ein Gehaltsextra von 1000 Euro.

Und wer in einem großen Unternehmen mit über 1000 Angestellten arbeitet, dürfte auch mehr Weihnachtsgeld bekommen: 2623 Euro. In kleineren Betrieben mit 100 Beschäftigten dürften es nur 2012 Euro sein.

3. Habe ich eigentlich einen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt?

„Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld“, sagt Sebastian Schröder, Arbeitsrechtler bei der Viersener Kanzlei Emplaw. Das 13. Gehalt ist grundsätzlich eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, um beispielsweise besondere Leistungen und langjährige Betriebstreue zu belohnen.

Doch in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen ist die Zahlung eines Sondergehalts zu Weihnachten und auch deren genaue Höhe festgeschrieben. Dann haben die Beschäftigten darauf Anspruch – auch inmitten der Krise.

4. Darf mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen der Coronakrise kürzen?

Das ist nur erlaubt, wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt und Unternehmen freiwillig Weihnachtsgeld zahlen. Dann können Chefs mit Verweis auf die wirtschaftliche Situation das Extragehalt kürzen oder gar nicht auszahlen.

Wichtig: Betriebe, die das Weihnachtsgeld regelmäßig freiwillig überweisen, können zu einer Zahlung verpflichtet sein, wenn sie den Betrag drei Jahre hintereinander in gleicher Höhe geleistet haben. Juristen sprechen von einer betrieblichen Übung. Diese zählt wie ein Rechtsanspruch.

Nur wenn Arbeitgeber jedes Mal ausdrücklich und am besten schriftlich mitteilen, dass die Zahlung freiwillig ist, bestehe keine rechtliche Grundlage für das Weihnachtsgeld in den kommenden Jahren, so Jurist Schröder. Er verweist auf den sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt.

Das Arbeitsrecht zwingt viele Firmen also auch in der Krise dazu, Weihnachtsgeld zu zahlen. Das zeigt sich auch in der Statistik: In diesem Jahr bekommen die Tarifbeschäftigten laut Statistischem Bundesamt im Schnitt sogar 1,1 Prozent mehr als 2019.

5. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Weihnachtsgeld zu erhalten?

Beschäftigte erhalten die Sonderzahlungen oft anteilig für die Monate, in denen sie für die Firma gearbeitet haben. Wer also im September zu einer anderen Firma gewechselt ist, bekommt sein Weihnachtsgeld auch nur anteilig für die vier Monate ausgezahlt.

Umgekehrt gilt: Wer zu Ende Juni gekündigt hat, kann sich immerhin noch über 50 Prozent des Weihnachtsgeldes seines alten Arbeitgebers freuen. Manche Unternehmen knüpfen die Zahlung des Weihnachtsgeldes an die Zugehörigkeit – und zahlen das Extrageld etwa erst nach drei Jahren aus, um die Betriebstreue zu belohnen.

Der Arbeitgeber kann einzelne Beschäftigungsgruppen auch vom Weihnachtsgeld ausschließen, muss das aber „nachvollziehbar und sachlich begründen“, so Arbeitsrechtler Schröder. So könnten etwa die Besserverdienenden ab einem gewissen Jahresgehalt ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber dadurch ein unterschiedliches Lohnniveau ausgleichen möchte.

6. Und wofür geben die Deutschen ihr Weihnachtsgeld aus?

Die meisten Deutschen, 37 Prozent, wollen ihr 13. Monatsgehalt dafür nutzen, Geschenke zu kaufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Datendienstleiters Statista, die dem Handelsblatt vorab vorliegt. Ein Drittel der Beschäftigten will das Geld sparen, ein Fünftel will Schulden tilgen, ein Zehntel will das Extrageld in Haus und Garten investieren.

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