Alles geschenkt: Alternativen zur Gehaltserhöhung

Viele Firmen bessern das Gehalt ihrer Mitarbeiter indirekt durch steuerfreie Goodies auf. Was Dienstwagen, Personalrabatte oder Betriebsrenten in harten Euros wert sind und worauf beim Verhandeln zu achten ist.

KA/Sam | 21.02.2023
Iris Schulte Renger
VON Iris Schulte Renger | Redakteurin
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Steuerfrei: Das ist möglich

Wer steuerfreie Extras ergattern will, sollte sich gut auf das Gespräch mit seinem Boss vorbereiten. „Wichtig ist, dass ein Mitarbeiter weiß, welche Extras ihm die größten Vorteile bringen“, erklärt Gehaltscoach Martin Wehrle. Will er seine Karrierechancen verbessern, ist die Finanzierung von Weiterbildungsseminaren wertvoller als ein Kindergartenzuschuss, für Vielfahrer lohnen Tankgutscheine mehr als ein Diensthandy.

Die Palette der abgabefreien Gratifikationen reicht von der betrieblichen Altersvorsorge über Dienstwagen, Laptop, Smartphone, Warengutscheine und Essensgeld bis zur Weiterbildung. Je nach Branche und Unternehmenskultur kommen weitere Extras hinzu: Manche Unternehmen laden ihre Mitarbeiter ein, zu lukrativen Personalrabatten einkaufen zu dürfen. Andere bezuschussen die Mitgliedschaft in Fitness-Centern oder lassen Wellness-Experten ins Haus kommen, die ihre Dienste während der Arbeitszeit zu günstigen Konditionen anbieten.

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Das klingt erst mal nicht berauschend, doch Kleinvieh macht auch Mist. „Wie beim Essensgeld sind es oft nur kleine Beträge, die Unternehmen drauflegen können – aber auf das ganze Jahr gesehen, summiert es sich ganz schön“, weiß Lars Zipfel, Steuerberater bei Ernst & Young. Wer seine Goodies vielfältig kombiniert, kommt so auf mehrere tausend Euro zusätzlich – und das netto.

Geldwerte Vorteile: Das ist der Unterschied

Einigen sich Arbeitnehmer mit ihren Chefs auf die Zahlung solcher Extra-Bonbons, dürfen ihnen bei der Ausgestaltung keine Fehler unterlaufen. Denn sobald eifrige Finanzbeamte hinter den gewährten Zuschüssen ein „erhebliches Eigeninteresse“ der Arbeitnehmer wittern, stufen sie sie als „geldwerte Vorteile“ ein und behandeln sie wie Gehalt – mit den üblichen Abzügen, die dann nachzuzahlen sind.

In diese Falle waren Mitglieder der Geschäftsleitung eines Herrenausstatters getappt: Sie hatten jedes Jahr Stücke aus der neuesten Kollektion zum Vorzugspreis erhalten. Obwohl die Kleiderordnung des Ausstatters die Manager verpflichtete, die hauseigene Marke zu tragen, kam der Bundesfinanzhof in seinem Urteil zu dem Schluss, dass der private Vorteil zu groß und die Einkäufe somit steuerpflichtig seien – schließlich überschritten die Einkäufe den zulässigen Personalrabatt von 1080 Euro pro Jahr um ein Vielfaches (BFH VI R 60/02).

Für nahezu jedes Extra gilt es, die Höchstgrenzen oder bestimmte Formvorschriften zu beachten.

Wie die gängigen Goodies auszuhandeln sind, damit sie auch steuerfrei bleiben, und was sie übers Jahr bringen:

  • Altersvorsorge: Weitsichtige Arbeitnehmer nützen die Steuerfreiräume aus, die der Arbeitgeber für eine Betriebsrente bietet. Pro Jahr kann das Unternehmen bis zu 3216 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für die Rente des Mitarbeiters zurücklegen. Je nach Vertrag sind sogar 6432 Euro steuerbegünstigt möglich. Im Alter sind für die Betriebsrente meist Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Goodie-Effekt: ab 3.216 Euro/Jahr
  • Dienstwagen: Den Dienstwagen gibt es zwar nicht komplett steuerfrei, dennoch spart er viel Geld: Das Unternehmen übernimmt die Anschaffungskosten, Versicherung, Benzin, Wartung und Reparaturen; der Mitarbeiter zahlt die Steuern und Sozialabgaben nur für den Teil, der für private Fahrten anfällt. Als Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil setzt das Finanzamt pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises an. Zusätzlich kommen 0,03 Prozent pro Kilometer zwischen Wohnung und Büro hinzu.

    Alternativ zur Ein-Prozent-Pauschale kann die Privatnutzung auch per Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Da die Finanzbeamten die Fahrtenbücher inzwischen mit Hilfe statistischer Methoden auswerten, kommen sie Mogeleien schnell auf die Schliche. Das Finanzgericht Münster überführte einen Dienstwageninhaber, der bei den erfundenen Kilometerangaben unbewusst immer wieder dieselben Zahlen benutzte (1 K 6384/03). Goodie-Effekt: bis zu 15.000 Euro/Jahr je nach Auto und Privatanteil
  • Essensgeld: Zuschüsse zur Verpflegung in Form von Restaurantschecks, Essensmärkchen oder Kantinenbereitstellung ist der Klassiker unter den Gehaltsextras. 3,23 Euro müssen Mitarbeiter dabei aus eigener Tasche begleichen, den Rest kann der Arbeitgeber abgabenfrei beisteuern, solange der Zuschuss 3,10 Euro nicht übersteigt. Goodie-Effekt: rund 800 Euro/Jahr
  • Fahrtkosten/Jobticket: Zahlt die Firma Fahrtkostenzuschüsse für den Dienstweg (zurzeit 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag), dann sind diese komplett sozialabgabenfrei und vom Chef auch nur pauschal mit 15 Prozent zu versteuern.Gänzlich steuerfrei ist das Pendeln, wenn der Arbeitgeber es in Form von Sachwerten sponsert, etwa über ein Jobticket. Das steuerfreie Jobticket ist auch privat nutzbar.

    Bis zu 44 Euro pro Monat werden dann überhaupt nicht mit Abzügen belastet. Vorausgesetzt, diese Sachbezugswertgrenze ist nicht schon anderweitig (etwa durch Warengutscheine) aufgebraucht.

    ! Arbeitnehmer müssen sich das Sponsoring in der Steuererklärung auf ihre Werbungskosten anrechnen lassen. Goodie-Effekt: ab 528 Euro/Jahr
  • Kindergartenzuschuss: Kindergartengebühren schlagen mit einigen hundert Euro pro Monat zu Buche – gezahlt aus versteuertem Einkommen. Da freut es umso mehr, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. Die Zuschüsse sind dann steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Nachwuchs noch nicht in die Schule geht und tatsächlich in einem Kindergarten oder von einer Tagesmutter betreut wird.

    Den Teil der Beiträge, den die Firma nicht übernimmt, können die Eltern in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert zwei Drittel des Gesamtbetrags, bis zu 4.000 Euro pro Jahr.  Die Leistung darf keinen Lohn ersetzen, sondern muss zusätzlich gezahlt werden. Goodie-Effekt: 1.200-3.600 Euro/Jahr je nach Gebühren
  • Kommunikationsgeräte Viele Arbeitnehmer nehmen ihr Büro ohnehin abends mit nach Hause. Da bietet es sich an, mit Hilfe von Handy, Laptop & Co. Steuern und Sozialabgaben zu sparen und die private Nutzung des Equipments nebst Gebührenübernahme auszuhandeln. Mitarbeiter dürfen die Geräte nur leihweise annehmen. Das bedeutet zugleich, dass die Firma für Instandhaltung und Reparatur aufkommen muss, sonst unterstellt das Finanzamt schnell eine Schenkung. Seit 2018 können Geräte, die bis zu 800 Euro netto kosten noch im selben Jahr als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Länger als drei Jahre sollte die Ausleihe aus Steuergründen ohnehin nicht dauern. Da bis dahin die meisten Geräte schon fast abgeschrieben sind, kann der Mitarbeiter sich dann das Gerät auch schenken lassen und versteuert nur noch den Restwert als geldwerten Vorteil. Goodie-Effekt: ca. 100-3.000 Euro/Jahr je nach Gerät und Ausstattung
  • Mitarbeiterdarlehen: Mit zinsgünstigen Darlehen können Firmen Mitarbeiter, die knapp bei Kasse sind, steuer- und sozialabgabenfreundlich unterstützen. Für Kredite unter 2.600 Euro fallen gar keine Steuern und Abgaben an, bei höheren Krediten muss die Differenz zwischen einem Referenzzins von der Bundesbank und den Vorzugskonditionen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Goodie-Effekt: ab 100 Euro/Jahr je nach Kredithöhe und Zinssatz
  • Personalrabatte: Ob Kleidung, Bücher oder Kosmetik: Bis zu 1.080 Euro pro Jahr dürfen Mitarbeiter abgabenfrei beim Brötchengeber einkaufen. Der Freibetrag für Preisnachlässe gilt auch für Dienstleistungen wie Haarschnitte oder die Installation von Computern. Goodie-Effekt: 1.080 Euro/Jahr
  • Warengutschein: Sport, Kino, Shopping-Touren – für fast jedes Hobby können Unternehmen Gutscheine verteilen. Allzu großzügigen Chefs setzt der Fiskus allerdings Grenzen: Die Bons dürfen den Betrag von 44 Euro pro Monat nicht überschreiten, wenn sie steuerfrei bleiben sollen.  Auf den Gutscheinen darf kein Euro-Betrag stehen, sondern nur die Warenmenge. Werden Tankschecks verteilt, muss es heißen: „Gutschein für 35 Liter Diesel“. Die angegebene Warenmenge wiederum darf den Preis von 44 Euro nicht übersteigen, sonst ist das gesamte Goodie zu versteuern. Gilt die Warengratifikation nur intern, darf sie auch auf einen Euro-Betrag lauten. Goodie-Effekt: 528 Euro/Jahr
  • Weiterbildung: Unternehmen können ihren Beschäftigten jede Menge Bildung spendieren, ohne einen Cent Steuern zahlen zu müssen. Plus für den Arbeitgeber: Das neue Know-how des Mitarbeiters kommt dem Betrieb zugute. Der Fiskus erkennt nur Seminare an, deren Lerninhalte mit dem Job des Angestellten zu tun haben. Beliebige Weiterbildung als Belohnung geht nicht durch. Goodie-Effekt: 100-50.000 Euro/Jahr je nach Art der Weiterbildung
    Goodies verhandeln: So kriegen Sie den Chef rum
  • Eigene Vorteile ausloten: Ehe ein Arbeitnehmer mit dem Chef in den Ring steigt, sollte er analysieren, was ihm finanziell am meisten bringt, und eine persönliche Hitliste anlegen. Je nach Steuer- und Lebenslage kann der Vorteil von bargeldlosen Extras leicht um mehrere hundert Euro variieren.
  • Entlastung vorrechnen: Zeigen Sie im Gespräch auf, welche finanziellen Vergünstigungen die Extras auch dem Unternehmen bringen. So fallen etwa die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber geringer aus als bei einer Gehaltserhöhung. Illustrieren Sie den Vorteil mit einer Musterrechnung.
  • Nachhaltigkeit unterstreichen: Argumentieren Sie mit der langfristigen Motivationswirkung – ein Gehaltsplus vergisst man schneller als den stets präsenten Dienstwagen. Weitere gute Gründe für Goodies: Weiterbildung bringt nicht nur einen selbst, sondern auch den Betrieb weiter, Kita-Unterstützung entlastet und macht produktiver, Betriebsrente bindet ans Unternehmen.
  • Flexibilität betonen: Laufen die Geschäfte mal schlecht, gibt es eben keine Gutscheine mehr vom Haus. Geht es wieder bergauf, ist wieder mehr drin. Von solchen flexiblen Lösungen lassen sich Chefs gern überzeugen.