Gehaltsvorstellung muss passen

Über das Gehalt sollten Sie bei der Bewerbung nicht schweigen: Werden Sie konkret und vermeiden Sie die Gehaltsspanne.

karriere.de | 05.02.2018

Wann Bewerber zum ersten Mal nach ihren Gehaltsvorstellungen im Laufe des Auswahlverfahrens gefragt werden, ist sehr unterschiedlich. Manche Unternehmen bitten gleich in der Stellenanzeige darum. Dann sollten Bewerber im Anschreiben auf jeden Fall eine Hausnummer fürs Wunschgehalt nennen. Und zwar im letzten Absatz des Anschreibens. Beispiel: „Mein Gehaltswunsch/meine Gehaltsvorstellung liegt bei 50.000 Euro brutto im Jahr.“

Lieber ein konkretes Gehalt benennen als eine Spanne

Viele Bewerber nennen eine Gehaltsspanne – taktisch ist das meist weniger klug. Erstens, weil sie damit Unsicherheit über den eigenen Wert signalisieren und zweitens, weil der Personaler sie dann automatisch eher am unteren Rand ansiedeln wird.

Nicht ungefragt übers Geld sprechen

Ist die Angabe einer Gehaltsvorstellung nicht explizit gefordert oder bewerben Sie sich initiativ, sollten Sie in der schriftlichen Bewerbung keine Gehaltswünsche äußern. Keine Sorge: Spätestens im Vorstellungsgespräch, wenn die fachlichen und persönlichen Kompetenzen abgefragt sind, fällt früher oder später die von vielen Bewerbern gefürchtete Frage: „Welches Gehalt stellen Sie sich vor?“ Darauf sollten Bewerber vorbereitet sein – und nicht ins Stottern geraten. Das ist schlecht für den >>> Gehaltspoker.

Hilfreiche Recherche-Tools sind Gehaltsstudien und Gehaltsdatenbanken, wie der Gehaltscheck von stepstone.de. Sowohl Berufseinsteiger als auch Joberfahrene finden dort wichtige Anhaltspunkte bei der Bestimmung des eigenen Marktwertes.

Finde jetzt heraus, wie du mehr verdienen kannst!

Ob du dich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereitest, eine Gehaltsverhandlung ansteht oder du einfach neugierig bist – mit dem Stepstone-Gehaltsplaner bekommst du schnell einen Überblick, was dein Marktwert ist und wie du deinen Weg zum Wunschgehalt gezielt planen kannst.

Zum Gehaltsplaner

Jahresgehalt nennen

In den meisten Branchen und Berufen ist es üblich, mit Bruttojahresgehältern zu argumentieren. Denn wer nur ein Monatsgehalt als Verhandlungsbasis nimmt, etwa sein aktuelles, lässt beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige >>> Gehaltsbestandteile außer Acht.