Arbeitsrecht: Im Homeoffice zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer

Nur wer bestimmte Regeln einhält, hat im Unglücksfall Anspruch auf Unterstützung.

Anne Koschik | 17.11.2024
Wer sich im Homeoffice verletzt, ist nicht in jedem Fall durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Unfallschutz im Homeoffice Wer sich im Homeoffice verletzt, ist nicht in jedem Fall durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. © Karriere Foto: imago images / GEPA pictures

So viele Arbeitnehmer wie nie zuvor arbeiten derzeit wegen des Coronavirus vorübergehend von zuhause aus. Und sie verlassen sich darauf, dass sie dort genauso abgesichert sind wie am Arbeitsplatz. Aber das ist nicht immer so, warnt die Debeka Allgemeine Versicherung.

Da die lange Homeoffice-Phase für die meisten Unternehmen unvorbereitet kam, konnten auch nicht alle Arbeitnehmer entsprechend vorbereitet oder gewarnt werden.

Was geschieht also, wenn der Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit im Homeoffice zum Beispiel bei einem Sturz verletzt oder einen anderen folgenreichen Unfall hat? Kommt jetzt automatisch die gesetzliche Unfallversicherung dafür auf?

Wenn Privat- und Arbeitsleben verschwimmen

Das gilt generell laut Sozialgesetzbuch:
Solange man seinen Beruf ausübt oder sich auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück nach Hause befindet, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert.

Sonderfall Homeoffice:
Probleme entstehen, wenn Arbeitnehmer mal eben zwischendurch die Waschmaschine anstellen oder die Haustür öffnen, wenn es klingelt. Auch alle, die gar kein eigenes Büro haben, um von dort aus mobil zu arbeiten, sondern vorübergehend mit dem Küchen- oder Esstisch vorlieb nehmen, während die Kinder im Wohnzimmer spielen, müssen aufpassen. Die Sozialgerichte urteilen bei Unfällen, die in solchem Umfeld passieren, oft klar – und anders als erwartet.

Beispiele aus der Praxis

Getränk holen:
Arbeitnehmer sind es gewohnt, sich in der Kantine im Firmengebäude etwas zu trinken zu besorgen oder dort zu essen. Wer hier einen Unfall hat, ist automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Anders zuhause, warnt die Debeka: Für denjenigen, der sich außerhalb seines Arbeitszimmers ein Getränk holt und dabei stürzt, besteht in der Regel kein gesetzlicher Unfallschutz.

Toilette aufsuchen:
Im Büro ist der Weg zur Toilette mitversichert, zu Hause nicht. Das hat das Sozialgericht München in einem Fall entschieden (Aktenzeichen S 40 U 227/18).

Kind zur Kita bringen:
Die gesetzliche Unfallversicherung greift für Arbeitnehmer, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in der Kita absetzen. Auf der Strecke von der Kita zum Heimarbeitsplatz besteht hingegen kein gesetzlicher Unfallschutz.

Was folgt daraus?

Der direkte Zusammenhang zwischen Unfall und Arbeitstätigkeit muss gegeben sein. Wer also zur Haustür geht, um dienstliche Post entgegenzunehmen und dabei stürzt, ist genauso versichert, wie jemand, der ein Kundengespräch am Telefon im Wohnzimmer annimmt und dabei einen Unfall erleidet.

Eine Unfallversicherung, die im Homeoffice immer gilt, ist rein privater Natur. Arbeitnehmer, die oft remote von zuhause aus tätig sind, können damit auf Nummer Sicher gehen und ihren Arbeitgeber um eine Kostenbeteiligung bitten.

Mehr: Warum es so schwer ist, im Homeoffice produktiv zu bleiben.