Was ist der verlorene Job wert?

Audi, Bayer, Airbus – Zehntausende Arbeitnehmer werden in nächster Zeit ihre Jobs verlieren. Wer hat jetzt Anspruch auf eine Abfindung?

Anne Koschik , Claudia Obmann und Michael Scheppe | 17.02.2019

Audi-Chef Bram Schot räumt auf: Bis 2022 soll der Autokonzern 15 Milliarden Euro einsparen. Auf dem Weg dahin, kennt Schot „keine Tabus“, wie er dem Handelsblatt sagte. Jede zehnte Führungsposition wird gestrichen. Da die Belegschaft bis 2025 einen Kündigungsschutz genießt, wird Audi seine Mitarbeiter aber nicht so einfach los. Einfaches Mittel, um die Angestellten zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen: Abfindungen zahlen.

Audi, Lufthansa, Commerzbank: Hohe Abfindungen in vielen Branchen

Und das gibt es nicht nur bei Audi: Das Aus des Großraumfliegers A380 gefährdet bei Airbus in Bremen zahlreiche Stellen. Beim Pharmakonzern Bayer fallen Tausende Jobs weg, in der Autoindustrie sind es Opel und Ford, die Zigtausende Mitarbeiter vor die Tür setzen wollen.

Bei der Lufthansa hieß es „Umstrukturierung“ und meinte Stellenabbau, bei den Banken war es zuletzt die Commerzbank, die mit dem Betriebsrat übereinkam und bis 2020 knapp 10.000 Stellen abbauen will.

Doch welche Mitarbeiter haben überhaupt Anspruch auf Abfindungen? Mit wie viel Geld kann ich rechnen? Was steht im Gesetz? Und wie läuft es in der Praxis? Karriere.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was steht im Gesetz?

Abfindungen sind – neben Vorruhestandsregelungen und Angeboten zur Altersteilzeit – häufig Teil eines Sozialplans und sollen Arbeitnehmer für den Verlust ihres Arbeitsplatzes und die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile entschädigen. Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung haben Mitarbeiter jedoch nicht.

In vielen Branchentarif-Verträgen oder in Arbeitsverträgen gibt es aber spezielle Regelungen dazu. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht Abfindungen nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Und zwar in dieser Höhe: Sie „beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.“

Das Gesetz gilt für alle Mitarbeiter, die länger als ein halbes Jahr bei einem Unternehmen angestellt sind – entgegen landläufiger Meinung auch für Führungskräfte. Der betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer kann darauf verzichten, dass ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft. Stattdessen bekommt er dann die Abfindung ausgezahlt.

Der Arbeitgeber muss diese Möglichkeit anbieten. Und wird das in der Regel auch tun. Dann nämlich, wenn die Abfindungszahlung niedriger ist als die erwarteten Rechtskosten der Klage.

Wie läuft es in der Praxis?

In den Fällen der vergangenen Monate geht es teilweise um hohe Summen: Opel wollte vor einem Jahr einzelnen Mitarbeitern bis zu 275.000 Euro brutto zahlen, um Entlassungen und Werksschließungen zu vermeiden. Bayer-Mitarbeiter können gerade auf Abfindungen in Höhe von 63 Monatsgehältern hoffen. Die gelten allerdings nur für Mitarbeiter unter 57 Jahren, die 35 Jahre bei dem Konzern gearbeitet haben.

Daneben gibt es noch „Sprinter-Prämien“ für diejenigen, die den Aufhebungsvertrag innerhalb von einem Monat unterzeichnen: Mitarbeiter bekommen das 1,8-fache der monatlichen Einkünfte pro Betriebsjahr. Das heißt: Wer zehn Jahre bei Bayer gearbeitet und 3000 Euro brutto verdient hat, bekommt 54.000 Euro Abfindung ausgezahlt.

Bereits 2016 hat die Düsseldorfer Apotheker- und Ärztebank einem Angestellten, der nicht der obersten Managementebene angehörte, sogar eine Millionenabfindung gewährt, zeigt der Vergütungsbericht der Bank.

Doch Usus ist das noch lange nicht in deutschen Unternehmen: „Der Kampf um Abfindungen wird stetig härter und Unternehmen scheuen kaum noch Mittel, um diese zu vermeiden“, sagt Arbeitsrechtler Christoph Abeln und sieht darin schon „einen Trend“.

Auch Arbeitsmarktexperte Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln vermutet, dass die Höhe der Abfindungszahlungen bundesweit eher gesunken sein könnte. Seine Feststellung: „Die Unternehmen halten eher an ihrem Stammpersonal fest – auch wenn die Auftragslage nicht so gut ist.“ Die Chefs hätten eben die Sorge, dass sie keine geeigneten Fachkräfte mehr finden, wenn die Nachfrage wieder anzieht.

Höchste Abfindungen weltweit (beim Ausscheiden als Vorstandsvorsitzende)

  • 417 Mio. US $
    kassierte John Francis Welch Junior. Der Vorstandsvorsitzende von General Electrics gab 2011 seinen Posten nach 20 Jahren frei.
  • 351 Mio. US $
    Erhielt Lee Raymond, der 2005 als CEO bei ExxonMobil ausschied.
  • Ca. 200 Mio US $
    Das war die Summe, die Henry McKinnell einstrich, als er 2006 nach fünf Jahren als CEO bei Pfizer gehen musste.

Welche Abfindungen werden in Deutschland gezahlt?

Hierzulande werden im Schnitt 40.000 Euro gezahlt, zeigt eine Studie von Deloitte aus dem Jahr 2015. Andere Zahlen, die des Sozio-Oekonomischen Panels SOEP etwa, weisen nur gut die Hälfte aus – und das in Unternehmensgrößen ab 500 Mitarbeitern. Aktuelle Statistiken zu Abfindungen gibt es nicht.

Hinzu kommt, dass viele Abfindungszahlungen außergerichtlich geklärt werden. Über die Höhen wird zumeist Stillschweigen vereinbart. Für Angestellte und Chefs ist das ein Thema, über das sie nur ungern öffentlich sprechen.

Arbeitsgerichte orientieren sich an den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes. Demnach erhalten tarifliche Angestellte ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Außertariflich Beschäftigten wird in der Regel mindestens das Doppelte zuerkannt.

Altersabhängige Abfindungshöhen werden zum Beispiel in Hessen bezahlt. Diese Berechnungen dienen als Richtwert:

  • Bis 39 Jahre: 0,5 Bruttomonatsgehälter / Jahr
  • Ab 40 Jahre: 0,75 Bruttomonatsgehälter / Jahr
  • Ab 50 Jahre: 1 Bruttomonatsgehalt / Jahr

Und was ist dieser Hinsicht ein Monatsgehalt? Es entspricht dem Fixgehalt plus regelmäßig gewährter Extras (Prämien, Provisionen, Nachtarbeitszuschläge, Fahrgeld) plus dem anteilig umgelegten 13. und 14. Monatsgehalt, etwaigen Umsatzbeteiligungen, Boni, Dienstwagen.

Um es einfacher zu machen: Einfach das letzte Jahresgehalt durch zwölf teilen, um auf die Bemessungsgrundlage zu kommen.

Abfindung – Entschädigung – Abwicklung – Aufhebungsvertrag:
Was sind die Unterschiede?

Abfindung und Entschädigung:
Tarifverträge, Sozialpläne oder das Kündigungsschutzgesetz regeln die Ansprüche der Arbeitnehmer nach einer Abfindung. Auch gerichtliche oder außergerichtliche Abfindungsvergleiche führen zu Abfindungszahlungen an den Arbeitnehmer. Zudem kann ein Arbeitsgericht darüber entscheiden, dass es für einen Arbeitnehmer unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dafür muss er entschädigt werden.

Die Begriffe Abfindung und Entschädigung werden oft synonym verwendet. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich bei der Besteuerung:

Entschädigen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dafür, dass sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben, so gelten diese Abfindungszahlungen im klassischen Sinne als außerordentliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 34). Eine Besteuerung nach der „Fünftelregelung“ ist dann möglich. Aus der ergibt sich eine deutlich geringere Steuerbelastung.

Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber diese Zuwendungen bereits bei Abschluss oder während des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat. Dann muss der Arbeitnehmer diese Entschädigung voll versteuern.

Aufhebungsvertrag:
Gerne einigen sich Arbeitgeber im Vorfeld einer Kündigung ganz individuell mit ihren Mitarbeitern über die Auflösung ihres Arbeitsvertrags – meist mittels einer Abfindungszahlung. Denn durch derartige Aufhebungsverträge vermeiden Unternehmen eine Kündigungsschutzklage, die sie meist teurer zu stehen kommt.

Abwicklungsvertrag:
Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag löst der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht auf. Er regelt, wie genau Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen. Er dient vor allem dazu, Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Sämtliche Vereinbarungen von der Kündigungsfrist über Abfindungen, Freistellungen, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, Dienstwagen und Spesen bis zu Verschwiegenheitsklauseln und Wettbewerbsverboten werden hier getroffen.

Deutschlands höchste goldene Handschläge für gechasste Manager

  • Rd. 30 Mio. Euro
    Peter Löscher, wurde 2013 aus dem kriselnden Siemens-Konzern entlassen und erhielt laut Geschäftsbericht 17 Mio. Euro. Er soll aus Kulanzgründen zudem Aktienzusagen im Wert von 13 Mio. Euro erhalten haben.
  • Ca. 20 Mio. Euro
    2002 war für Thomas Middelhoff Schluss bei Bertelsmann, als Reinhard Mohn ihn nach vier Jahren aus dem Familienunternehmen entließ.
  • Ca. 20 Mio. Euro
    Metro-Chef Körber musste 2007 den Konzern verlassen, kassierte aber weiter festgeschriebene Bezüge.
  • Ca. 12 Mio. Euro
    Ron Sommer musste nach dem Einbruch der einst gefeierten T-Aktie als „Totengräber der Aktienkultur“ 2002 die Telekom verlassen. Einst war von 65 Mio. Euro Abfindungssumme die Rede, was aber dementiert wurde.
  • Ca. 5 Mio. Euro
    Hartmut Mehdorn bot der Deutschen Bahn 2009 vorzeitig wegen der Datenaffäre und Bespitzelung von mehr als 170.000 Mitarbeitern die Auflösung seines Vertrages an. Auf diesem Weg konnte er eine Abfindung kassieren.

Wo lauern Gefahren?

Arbeitsvertrag: Eine Versetzungsklausel, die es erlaubt, Mitarbeiter auch an weiter entfernt liegende Standorte zu versetzen, kann Fluch und Segen sein. Denn der Arbeitnehmer muss unter Umständen weit zu seinem neuen Arbeitsort fahren. Andererseits kann der Arbeitgeber ihn nicht so schnell entlassen, ohne ihm eine Versetzung angeboten zu haben.

Abfindungen und Entschädigungen können sich auf das Arbeitslosengeld auswirken, dann nämlich wenn etwa Kündigungsfristen aufgehoben wurden. Das Arbeitslosengeld ruht dann solange, wie etwaige ordentliche Kündigungsfristen gedauert hätten. Auch eine potenzielle Urlaubsabgeltung rechnet das Arbeitsamt auf den Ruhezeitraum an.

Abwicklungsverträge können ebenfalls zu sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen führen und Sperrzeiten zur Folge haben.

So umschiffen Sie die Gefahrenzone:

Heike Kroll, Geschäftsführerin beim Berufsverband „Die Führungskräfte“ (DFK) rät dazu, sich nicht zu spontanen Äußerungen hinreißen zu lassen. „Auch nicht, wenn sich der Angestellte auf einen versüßten Vorruhestand durch die Abfindung freut.“

Die Arbeitsrechtlerin des Verbandes für Fach- und Führungskräfte empfiehlt bei den Verhandlungen einen Rechtsbeistand, gerade wenn Mitarbeiter bei einer Sprinter-Prämie – wie bei Bayer – nur wenig Zeit zum Überlegen haben. „Das Thema Abfindungen ist ein komplexes Feld“, sagt Kroll. „Mit der richtigen Unterstützung ist es einfacher, kluge Aufhebungsverträge zu schließen.“

Ihr Tipp: Auf einen abgestimmten Zeugnistext beharren. „Viele Angestellte gehen zu naiv mit dem Thema um“, sagt Kroll. „Mitarbeiter sollten ihr Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis oder verbindlichen Entwurf in der Hand haben, bevor sie den Abfindungsvertrag unterzeichnen.“

Top 5 Höchste Abfindungen (bei Übernahmen oder Fusionen)

  • 100 Mio. US $ (ca. 88 Mio. Euro)
    Frank Newmann, Chef der US-Bank Bankers Trust, stieg 1999 bei Übernahme der durch die Deutsche Bank aus.
  • 70 Mio. US $ (ca. 62 Mio. Euro)
    Robert Eaton zog sich im Jahr 2000, zwei Jahre nach der Fusion von Daimler und Chrysler, aus dem Konzern zurück.
  • 50 Mio. Euro
    Wendelin Wiedeking verließ Porsche 2009 nach dem gescheiterten Versuch von Porsche, VW zu übernehmen.
  • 60 Mio. DM (zurzeit ca. 31 Mio. Euro)
    Klaus Esser ging im Jahr 2000 bei Mannesmann – nach der verlorenen Schlacht um die Übernahme von Vodafone.
  • 21 Mio. US $ (ca. 19 Mio. Euro)
    Carly Fiorina verließ Hewlett-Packard 2005, nicht zuletzt wegen der umstrittenen Übernahme von Compaq durch HP.

Achtung, Steuerfalle!

Im deutschen Steuerrecht:
Meistens werden Abfindungen nach der Fünftelregelung besteuert. In der Regel müssen für die Abfindungen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Nur freiwillig Krankenversicherte haben die Pflicht, aus der Abfindung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten.

Bei betriebsbedingten Kündigungen am Ende des Jahres (November/Dezember) kann der Auszahlungsbeitrag der Abfindung auf zwei Jahre aufgeteilt werden. So lassen sich die Steuerbeträge nochmals senken.

Bei hohen Abfindungen lohnt es sich manchmal auch, die Abfindung im Folgejahr zu kassieren und ein Jahr nicht zu arbeiten, um Steuern für die Abfindung zu sparen.

Im internationalen Steuerrecht:
Wer nach einer Kündigung im Ausland arbeitet, muss seine Abfindung unter Umständen auch im Ausland versteuern. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abfindungsauszahlung. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem ehemaligen Tätigkeitsstaat und dem neuen Wohnsitzstaat hilft Steuerpflichtigen, zu hohe Abgaben abführen zu müssen.

Hier gibt es jedoch sowohl für Europa als auch weltweit sehr unterschiedliche Regelungen. In diesen Fällen sind Anwälte für internationales Steuerrecht die besten Ansprechpartner.