Zweitjob? Das müssen sie beachten!

Wenn das Geld nicht reicht, muss ein Zweitjob her: Mehr als zwei Millionen Deutsche arbeiten nebenbei als Dozent, Trainer, Barkeeper oder Taxifahrer. Junge Karriere erklärt, worauf man achten sollte, damit vom Zuverdienst möglichst viel übrig bleibt.

Katja Stricker | 04.04.2018

Die einen tun es wegen des Geldes, die anderen suchen ein wenig Abwechslung zum Berufsalltag oder wollen sich nebenbei ein zweites Standbein aufbauen. Immer mehr Deutsche haben einen Zweitjob: Gut 2,2 Millionen Angestellte jobben laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach Feierabend.

Das Gros der Doppeljobber sind Akademiker, etwa Künstler, Wissenschaftler und Hochschullehrer, aber auch Ärzte, Publizisten, Juristen, Lehrer, Buchhalter und Rechnungsprüfer, hat eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW in Berlin ergeben. So bringt beispielsweise der Büroangestellte in seiner Freizeit Versicherungen unter die Leute, der Anwalt schreibt an den Wochenenden Artikel für Fachmagazine oder steht als Dozent im Hörsaal, und der Schauspieler bessert mit Kellnern sein Einkommen auf.

Damit der Nebenjob den Hauptjob nicht gefährdet, gilt es allerdings einige Spielregeln zu beachten: „Bevor ein Angestellter mit seinem Nebenjob loslegt, sollte er einen Blick in den Arbeitsvertrag seines Erstjobs werfen“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für Arbeitsrecht in München. Denn sehr häufig finden sich dort Klauseln, nach denen die Nebentätigkeit vor der Aufnahme dem Chef mitzuteilen ist; seltener muss der Nebenjob ausdrücklich genehmigt werden.

Gibt es solche Klauseln, sollte sich der Arbeitnehmer tunlichst daran halten. Sonst riskiert er eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen Vertragsbruch. Pauschal verbieten dürfen Arbeitgeber Zweitjobs nicht. Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag sind nichtig.

Nebenjob im Arbeitsvertrag

Steht zum Thema Nebentätigkeit nichts im Arbeitsvertrag, muss der Chef nicht informiert werden. Doch auch dann ist nicht jeder Zweitjob okay. Jobbt der Mitarbeiter etwa nebenher bei der Konkurrenz, darf der Chef das verbieten. „Auch wenn der Nebenjob die Leistungsfähigkeit des Angestellten beeinträchtigt, etwa wenn der Doppeljobber unter der Woche bis spät in der Nacht in einer Disco Cocktails mixt oder Platten auflegt und deshalb am nächsten Morgen im Büro kaum die Augen aufbekommt, muss das der Chef nicht tolerieren“, sagt Juristin Becker. Das gilt auch für ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeiten. Strenger sind die Regeln für Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte: Sie sind immer verpflichtet, sich ihren Nebenjob von der Dienststelle genehmigen zu lassen.

Tabu ist der Zweitjob, wenn man im Hauptjob krankgeschrieben ist. „Da Arbeitsunfähigkeit verschiedene Ursachen haben kann, sind zwar theoretisch Konstellationen denkbar, in denen man im Hauptjob krankgeschrieben ist, aber den 400-Euro-Job durchaus noch machen kann“, sagt Becker. Zu empfehlen sei es aber nicht, „denn der Arbeitnehmer muss sich dann unter Umständen den Vorwurf gefallen lassen, die Krankheit nur vorzutäuschen oder die Heilung zu verzögern.“

Die Ferien dürfen nicht Vollzeit genutzt werden

Während des Urlaubs darf der Nebenjob weiterlaufen. Die Ferien im Hauptjob für einen zweiten Vollzeitjob zu nutzen, ist nicht in Ordnung. „Die freien Tage dienen der Erholung – schließlich werden sie deshalb ja auch vom Arbeitgeber bezahlt“, so Becker. „Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.“

Auch wenn der Boss nichts gegen den Zweitjob hat, darf nicht rund um die Uhr gearbeitet werden. Laut Arbeitszeitgesetz sind pro Woche maximal 48 Stunden und höchstens acht Stunden pro Tag erlaubt – für alle Jobs zusammen. Zweitjobber nutzen dies aus, auch über die Grenzen hinaus: Laut DIW arbeiten etwa 40 Prozent der Doppeljobber 46 und mehr Stunden, jeder fünfte sogar mehr als 51 Stunden pro Woche. »»» Der Aufwand für einen Zweitbeschäftigung kann zeitweise sehr hoch sein. Auf dem Jobmarkt lässt sich leicht überprüfen, ob der Aufwand lohnt und welche Möglichkeiten für den Einzelnen drin sind. Mit den JobAgenten ist das ganz einfach. Unter Umständen werden dort sogar so hoch dotierte Positionen angeboten, dass sich ein Zweitjob vermeiden lässt.