Die Studenten sahen die Aberkennung als unrecht: Sie hatten die Bestechungen nicht selbst durchgeführt, sondern sich an das „Institut für Wissenschaftsberatung“ aus Bergisch Gladbach bei Köln gewandt. Dieses hatte ihnen gegen eine Gebühr zur Promotion verholfen, indem es den Professor bestach.
Die Universität erkannte ihnen die Doktorgrade im März vergangenen Jahres dennoch ab. Ihrer Ansicht nach hätten die Studenten erkennen können, dass es sich um Bestechung handelte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Institut sie ermahnt hatte, den Vorgang vertraulich zu behandeln.
Unwissenheit schützt vor Strafe
Das Verwaltungsgericht Hannover sprach jedoch am vergangenen Montag den Studenten Recht zu. Ihnen sei keine fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen, und ihre Promotionen seien inhaltlich rechtmäßig. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Doktorvater Einfluss auf die Begutachtung der Arbeiten durch andere Hochschullehrer oder auf mündliche Prüfungen genommen habe. Sie dürfen ihre Titel deshalb weiterhin tragen.
Die Universität prüft nun in Berufung zu gehen. Sie hatte im Jahr 2007 die grundlegenden Ermittlungen durch eine Strafanzeige eingeleitet. Das Verfahren gegen den verantwortlichen Professor ist bereits abgeschlossen. Er wurde wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu 3 Jahren Haft verurteilt. Auch eine Studentin, der er gegen Sex zu besseren Noten und einem Job am Lehrstuhl verholfen hatte, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.