Richtig kündigen: Bevor Sie kündigen, sollten Sie das hier lesen

Traumstelle in Aussicht? Glückwunsch! Doch auch beim Kündigen Ihres alten Jobs gibt es Stolperfallen. So vermeiden Sie Formfehler – und verbrannte Erde.

Anne Koschik | 28.01.2020
Nicht einfach abhauen und verbrannte Erde hinterlassen: Richtig Kündigen ist eine Kunst

Wie kündige ich meinen Job richtig? Nicht einfach abhauen und verbrannte Erde hinterlassen: Richtig Kündigen ist eine Kunst © E+/Getty Images

Wenn die Motivation sinkt oder das gesteckte Ziel in einem Unternehmen erreicht ist, orientieren sich viele Mitarbeiter innerlich neu und schielen auf andere Positionen – sei es im bisherigen Unternehmen oder woanders. Laut einer Befragung des Personaldienstleisters Manpower würden 46 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland gerne ihren Job wechseln. Die Top-Gründe der Befragung: mehr Geld, mehr Anerkennung oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Doch wann ist der beste Zeitpunkt für eine Kündigung? Und wie verabschiedet man sich am besten? Die Tipps von karriere.de im Überblick.

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Richtig kündigen – wie kündigt man den Job am besten selbst?

Erst sprechen, dann kündigen

Ist der Entschluss gefasst, eine neue Herausforderung anzugehen, steht das Kündigungsgespräch mit dem Vorgesetzten an. Das persönliche Gespräch steht in der Reihenfolge unbedingt vor der schriftlichen Kündigung.

„Schon höflichkeitshalber macht es Sinn und gerade bei einer Trennung, die durch den Arbeitnehmer initiiert wird, besteht die Gefahr, dass die Unternehmensvertreter ein wenig eingeschnappt reagieren könnten. Ein entsprechend geführtes Gespräch hilft, dies zu mildern“, erklärt Karriereberater Jürgen Hesse vom Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader.

Übrigens: Für Mitarbeiter gibt es keinen Grund, sich rechtfertigen zu müssen.

Kündigungsfrist: Aufs Timing achten

„Reisende soll man nicht aufhalten“ lautet eine beliebte Redensart. Doch ganz so einfach ist es nicht immer, denn zunächst muss sich jeder Arbeitnehmer nach der Kündigungsfrist in seinem Arbeitsvertrag richten. Fehlt dort eine Angabe, gelten die gesetzlichen Fristen von vier Wochen zum 15. beziehungsweise zum Ende eines Monats.

Wer zeitlich unter Zugzwang gerät, weil der neue Arbeitgeber ihn am liebsten sofort bei sich einstellen möchte, kann das vorsichtig im Kündigungsgespräch (siehe nächster Punkt) mit seinem bisherigen Vorgesetzten ansprechen. Für eine „schnelle Trennung“ im gegenseitigen Einvernehmen besteht dann die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Kündigungsfristen, aber auch der gesetzliche Kündigungsschutz greifen in dem Fall jedoch nicht mehr.

Wichtig: Aufhebungsverträge müssen immer von beiden Parteien unterschrieben werden.

Kündigungsgespräch: Vorbereitung ist alles

Sind Sie sich im Klaren, dass und zu wann Sie Ihren Job wechseln wollen, steht nun der schwierigste Teil an: Sie müssen die Nachricht ihrem derzeitigen Chef überbringen. Um souverän in das Kündigungsgespräch zu gehen, sollten Sie gut vorbereitet sein. Studieren Sie Ihren Auftritt deshalb, wenn möglich, mehrere Male ein. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Lieber ein Grund statt eine Liste: Inhaltlich reicht es, kurz und sachlich darzulegen, dass man vorhat, den bisherigen Job zu kündigen. Eine lange Liste an Beweggründen ist nicht nötig und Nachkarten in keinem Fall ratsam. „Diplomatie“ ist jetzt angesagt, rät Jürgen Hesse. Der Kündigungsgrund sollte mit Dank und Lob verbunden sein, „weil man viel gelernt hat und es ein gute und wichtige Station im Berufsleben gewesen ist“. Die persönliche Weiterentwicklung als Motiv können Chefs oft gut nachvollziehen und stehen dieser meist positiv gegenüber.
  • Keine Arbeit hinterlassen: Gerade bei wichtigen Mitarbeitern ist die größte Angst des Chefs, wie er die Lücke, die entsteht, füllen soll. „Daher sollte sich derjenige, der kündigt, die Frage stellen, wie es nach der Kündigung im Unternehmen weitergehen kann“, empfiehlt Karrierecoach Christina Georgsson von der Karriereberatung Talent². „Im Rahmen der Selbstverantwortung, die im heutigen Arbeitsleben eine zentrale Rolle spielt, ist dieser Ansatz vollkommen richtig.“
    Überlegen Sie deshalb im Vorfeld, an wen Sie angefangene Projekte übergeben können. „Üblicherweise stimmt man sich ab, denn meist ist die Personaldecke so dünn, dass die Vorgesetzten niemanden in der Hinterhand haben, der die Aufgaben direkt übernehmen könnte“, so Georgsson. Je nachdem wie gut Sie das Team kennen, können Sie auch intern den Namen eines oder mehrerer Nachfolger für Ihre Position im Gespräch einbringen.
  • Klärung gerne – aber bitte wann anders: In dem Kündigungsgespräch sollte es allein darum gehen, dass Sie das Unternehmen verlassen werden. Lassen Sie deshalb ungeklärte Konflikte aus dem Tagesgeschäft am besten aus dem Gespräch heraus. Klärende Aussprachen sollten Sie auf einen separaten Termin verschieben.
  • Dankbarkeit zeigen: Auch wenn Sie bald weg sind und sich innerlich wahrscheinlich schon länger verabschiedet haben, sollte das kein Grund sein, plötzlich an Haltung zu verlieren. Zeigen Sie sich dankbar für die Chancen, die Ihnen Ihr bisheriger Arbeitgeber ermöglicht hat und bleiben Sie im Gespräch unbedingt höflich. Das erhöht die Chancen, dass Ihr Gegenüber auch ein paar warme Worte findet und Ihnen am Ende ein gutes Arbeitszeugnis ausstellt.

Am Ende des persönlichen Gesprächs reicht der Mitarbeiter in der Regel auch seine schriftliche Kündigung ein. Die schriftliche Kündigung kann aber auch später erfolgen. Wichtig ist, sich seine Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen und die die Kündigungsfrist einzuhalten.

Kündigungsschreiben: Auf die richtige Form kommt es an

Allein mündlich zu kündigen, reicht nicht aus. Damit eine Kündigung rechtswirksam wird, wie es im Juristendeutsch heißt, bedarf es laut Bürgerlichen Gesetzbuch §623 der Schriftform.

Wichtig: Eine E-Mail zählt nicht dazu.

Im Kündigungsschreiben müssen außerdem einige Formalien eingehalten werden. Ganz generell sollte das Kündigungsschreiben wie ein klassischer Brief aufgebaut sein, das bedeutet:

  • Als Absender muss der vollständige Name und die Adresse des Arbeitnehmers im Kopf stehen
  • Im Empfängerfeld steht das Unternehmen mit vollständiger Adresse.
  • Auf keinen Fall darf das Datum fehlen.
  • Ein Betreff ist angeraten, aber nicht Pflicht. Darin sollte das Wort „Kündigung“ auftauchen, etwa so: Kündigung meines Arbeitsvertrages/Personalnummer W4536278
  • Wichtig ist in jedem Fall die handschriftliche Unterschrift

Die entscheidenden Sätze folgen unter der Ansprache:

Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxx (Hier Namen des zuständigen Personalers oder der Führungskraft einsetzen),

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xx.xx.2018

ODER

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin

Einen Grund müssen Sie im Kündigungsschreiben nicht angeben. Doch „eine kurze Formulierung, die das zu verlassende Unternehmen nicht zu schlecht dastehen lässt und die trotzdem auch eine Dankesformel enthält, ist diplomatisch und damit einfach besser“, betont Karriereberater Jürgen Hesse.

„Man weiß ja nicht, wann man sich wieder begegnet – und verbrannte Erde zu hinterlassen, sollte man unbedingt vermeiden.“ Es gebe aber sicher auch Ausnahmen, „da braucht es keine solchen politisch taktischen Überlegungen“.

Bei außerordentlichen Kündigungen etwa muss die „Außerordentlichkeit“ begründet werden. Eine allgemeingültige Formel gebe es dafür aber nicht, sagt Hesse. „Der Kündigungsgrund (z.B. sexuell/rassistisch gefärbte Bemerkungen/Anzüglichkeiten etc. ) und dann die Formulierung: …haben mich nach Abwägung meiner Möglichkeiten dazu veranlasst, Ihnen meine außerordentliche Kündigung unseres Arbeitsverhältnisses auszusprechen…“ wäre laut Hesse ein Beispielsatz für ein solches Kündigungsschreiben.

Wer gekündigt hat, ist noch nicht weg

Wer kündigt, muss seinen Job in der Regel noch ein paar Wochen, manchmal Monate in der alten Firma verrichten. Ein souveräner Abgang hinterlässt da den besten Eindruck – und sorgt für eine gute Bewertung im Abschlusszeugnis.

Außerdem gilt wie stets im Leben: Man sieht sich immer zweimal – sei es als Kunde, Kooperationspartner, Chef oder Kollege. Schön, wenn in solchen Situationen der Rückblick auf alte Zeiten nicht übel aufstößt.

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