Leistungsnachweis: Muss ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis auf Wunsch berichtigen?

Es kommt auf den jeweiligen Anspruch eines Mitarbeiters an.

dpa/ka | 10.10.2019
Auf einer schlechten Beurteilung muss niemand sitzenbleiben.

Fehlerhaftes Arbeitszeugnis Auf einer schlechten Beurteilung muss niemand sitzenbleiben. Foto: Bruce Mars on Unsplash

Wenn ein Arbeitszeugnis nicht vollständig ist, falsch ausgestellt wurde oder Rechtschreibfehler enthält, kann der Beschäftigte die Änderung des Arbeitszeugnisses verlangen. Doch wie gravierend müssen solche Fehler sein?

• Reicht es nicht aus, wenn die Tätigkeiten eines Angestellten im Arbeitszeugnis nur stichpunktartig aufgezählt sind?

• Wiegen kleinere Rechtschreibfehler wirklich so schwer, dass gleich ein neues Arbeitszeugnis her muss?

• Welche Rolle spielt es, wenn die Schlussformel fehlt?

Dürfen Arbeitnehmer in so einem Fall vom Chef Änderungen am Zeugnis verlangen? Derartige Änderungswünsche sind zum Teil berechtigt.

Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (Az.: 2 Sa 187/18). Über den Fall berichtet die „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht” (NZA-RR Ausgabe 10/2019).

Finde jetzt heraus, wie du mehr verdienen kannst!

Ob du dich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereitest, eine Gehaltsverhandlung ansteht oder du einfach neugierig bist – mit dem Stepstone-Gehaltsplaner bekommst du schnell einen Überblick, was dein Marktwert ist und wie du deinen Weg zum Wunschgehalt gezielt planen kannst.

Zum Gehaltsplaner

Reine Aufzählung der Tätigkeiten reicht in qualifiziertem Arbeitszeugnis

Die Richter urteilten: In einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist eine stichwortartige Aufzählung der Tätigkeiten gängig, insbesondere im Handwerk und in kleinen Betrieben.

Das ist noch kein Zeichen dafür, dass der Chef sich abwertend äußert. Die Aufzählung genügt somit den Anforderungen an ein ordentliches qualifiziertes Zeugnis.

Rechtschreibfehler sind ein No-Go

Rechtschreibfehler im Zeugnis muss der Arbeitgeber aber grundsätzlich beseitigen. Sonst könnte die Vermutung entstehen, dass sich der Verfasser vom Inhalt durch bewusst mangelnde Sorgfalt distanziert.

Der Arbeitnehmer kann aber nicht verlangen, dass der Chef abweichende Formulierungen übernimmt.

Schlussformel ist ein Muss

Eine Schlussformel im Zeugnis sei üblich, mit Dank und guten Wünschen für die Zukunft des Arbeitnehmers. Verweigert der Arbeitgeber eine solche Formulierung, kann sein Verhalten einer öffentlich dokumentierten Kränkung gleichkommen.

Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass der Arbeitgeber dem ausscheidenden Kollegen mit der Verweigerung der Schlussformel schaden will, kann sogar ein Anspruch auf diese Formalie bestehen.

Weitere Gründe zur Änderung des Arbeitszeugnisses:

  • Wesentliche Tätigkeiten des Arbeitnehmers sind nicht aufgeführt
  • Leistungsbeurteilung entspricht nicht den Tatsachen
  • Verhaltensbeurteilung ist unzutreffend
  • Daten sind teilweise falsch

Gut zu wissen:

Auch wenn Beschäftigte ein Zwischenzeugnis mit Mängeln akzeptiert haben, können sie dennoch auf Berichtigung der Fehler im abschließenden Arbeitszeugnis bestehen. Solche Korrekturen dürfen die Beurteilung ihrer Person aber nicht negativ beeinträchtigen.

Wie lange besteht die Möglichkeit, ein Arbeitszeugnis berichtigen zu lassen?

Bis zu einem halben Jahr nach Ausstellung des Arbeitszeugnisses können Betroffene um Korrektur bitten.

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber uneinsichtig reagiert oder bewusst an seinen Formulierungen festhalten will?

Der Arbeitgeber muss seine Behauptungen beweisen, ansonsten kann er den Betroffenen gegenüber schadenersatzpflichtig werden.

Darüber entscheidet im Zweifel das zuständige Arbeitsgericht, bei dem Betroffene Klage einreichen müssen.

Finde jetzt heraus, wie du mehr verdienen kannst!

Ob du dich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereitest, eine Gehaltsverhandlung ansteht oder du einfach neugierig bist – mit dem Stepstone-Gehaltsplaner bekommst du schnell einen Überblick, was dein Marktwert ist und wie du deinen Weg zum Wunschgehalt gezielt planen kannst.

Zum Gehaltsplaner