So schaffen Sie die Probezeit

Für eine neue Stelle nimmt mancher Arbeitnehmer große Veränderungen auf sich – und Unwägbarkeiten: Die alte Stelle ist weg, die neue beginnt mit einer Probezeit. Was, wenn es schiefgeht?

Nora Schareika, wiwo.de | 17.12.2021
Gehalt Jobwechsel

Auf die Freude über einen neuen Job folgt bei vielen Arbeitnehmern ein kleiner Dämpfer: Sie müssen ja noch die Probezeit überstehen. In der Regel sechs Monate, während denen der Arbeitgeber den Vertrag binnen zwei Wochen wieder auflösen kann. Einige empfinden die Probezeit wie ein Damoklesschwert, das über ihnen schweben wird. Bei aller Ernsthaftigkeit, mit der man in die erste Phase des neuen Jobs gehen sollte, liegt darin schon der erste Fehler, findet die Münchner Karriereberaterin Heike Anne Dietzel. „Damit macht man es sich nur schwer. Es ist eine Zeit des gegenseitigen Prüfens. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt ja auch für den Arbeitnehmer.“

Statistisch gesehen endet aber auch etwa jedes vierte Arbeitsverhältnis schon während der Probezeit wieder. Grundsätzlich muss keine Seite es begründen, wenn das Arbeitsverhältnis während der ersten Monate vorzeitig endet.

Dass Arbeitgeber leichtfertig den Neuzugang feuern oder gar die Probezeit als eine Art Kurzzeitbeschäftigung missbrauchen, sieht Dietzel trotzdem nicht als Gefahr, zumindest nicht in hochqualifizierten Berufen: „Neues Personal einzustellen, ist für Arbeitgeber aufwendig und teuer. Deshalb muss schon ein triftiger Grund vorliegen, damit das passiert.“

Gut durchdachte Entscheidung

Empfehlenswert ist natürlich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Beide Seiten sollten sich absichern, indem sie ihre Entscheidungen gut durchdenken. Der Bewerber sollte sich nach dem Vorstellungsgespräch überlegen, ob er mit diesem Vorgesetzten arbeiten will und ob es auch auf persönlicher Ebene voraussichtlich harmoniert. Ebenso sollten Arbeitgeber den Auswahlprozess so gestalten, dass sie sich schon im Vorfeld mit ihrer Entscheidung weitgehend sicher sind.

Unwägbarkeiten bleiben aber immer – eine Absicherung dagegen gibt es nicht. Wer sich in das Abenteuer eines neuen Jobs stürzt, nutzt eine Chance, aber geht eben auch ein Risiko ein. Wer in eine neue Stadt zieht und sein Leben umkrempelt und umorganisiert, hat keinen Anspruch darauf, von einer Probezeit verschont zu bleiben. So hart es klingt: Das ist alles die Entscheidung des Jobwechslers.

Deshalb gibt es auch keinen Schadenersatzanspruch. „Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer – zulässigen – Probezeitkündigung besteht nicht. Auch hier besteht die theoretische Möglichkeit, vorab eine Kompensationszahlung für den Fall einer Kündigung während der Probezeit mit dem künftigen Arbeitgeber zu vereinbaren“, sagt Rechtsexperte Abeln. Aber: In der Praxis dürfte dies in den seltensten Fällen vorkommen.

Eine andere Möglichkeit ist es, den alten Arbeitgeber als Sicherheitsnetz zu nutzen – mit einer Rückkehroption. Das kommt in der Praxis zwar vor, ist aber eher die Ausnahme. Wer für eine neue Stelle kündigt, tut das ja in der Hoffnung auf Verbesserung. Im Umkehrschluss ist das ein klares Statement gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber, selbst wenn man sich dort ohne jeden Groll verabschiedet. Eine Rückkehr könnte da rasch wie die Rückkehr zum kleineren Übel aussehen.

Rückkehr zum alten Arbeitgeber als Option?

Karriereberaterin Dietzel weiß aus ihren Kundengesprächen jedoch, dass mancher Enttäuschte sich eine Rückkehr in die alte Stelle wünscht. Realistisch wird das jedoch meist erst, wenn der Beschäftigte erst einmal noch andere neue Erfahrungen sammelt und mit mehr Qualifikationen wieder beim alten Arbeitgeber anklopft. Dann kann eine Win-Win-Situation entstehen.

Die Probezeit ist letztlich auch eine Zeit, in der sich der neue Arbeitgeber bewähren muss. Hat er dem Bewerber etwa tolle Entwicklungsmöglichkeiten oder gar eine Führungsposition in Aussicht gestellt und liefert nicht, sollte er sich nicht wundern, wenn der Neuzugang die Probezeit nutzt, um sich weiter umzuschauen. Manchmal kommt es vor, dass trotz aller Bemühungen und vollen Einsatzes die Kündigung seitens des Arbeitgebers überraschend für den neuen Mitarbeiter kommt. Eine Erklärung dafür kann sein, dass die Persönlichkeiten so wenig harmonierten, dass das bestehende Problem von einer Seite gar nicht wahrgenommen wurde. Um so etwas zu vermeiden, ist jedem Neueingestellten zu raten, regelmäßig Feedback einzuholen.

Reißleine in der Probezeit

Auch ein Szenario: Eigentlich passt alles, doch der Neuzugang fühlt sich im Unternehmen vollkommen fehl am Platz. Arbeitsniveau und Denkweisen der neuen Kollegen harmonieren nicht mit ihm, Mentalität und Werte der Firma bleiben dem Arbeitnehmer verschlossen, er bleibt ein Fremder. Dann ist es kein Eingeständnis von Scheitern, die Reißleine zu ziehen. Genau dafür ist die Probezeit da.

Bei allen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten: Es bleibt festzuhalten, dass immer noch drei von vier Arbeitsverhältnissen die erste gegenseitige Testphase überstehen. Wer die goldenen Regeln für die Probezeit beherzigt, dürfte das Risiko minimieren, bald schon wieder auf Arbeitssuche zu sein.

  • Wer engagiert arbeitet, 
  • pünktlich ist,
  • die neuen Kollegen nicht gleich mit Kritik und Besserwisserei nervt,
  • Dienstwege einhält und
  • nicht gleich zu Anfang ständig krankfeiert oder
  • übertrieben lange Urlaube einreicht,
  • wer am Anfang erst einmal zuhört, statt Sprüche zu klopfen,
  • Kritik annimmt und aus Fehlern lernt –
  • dem dürften in den meisten Fällen wenn nicht goldene, so doch sicherere Zeiten bevorstehen.