Das Coronavirus und die Folgen: Staat will Lohnlücken für Arbeitnehmer in der Krise schließen

Kurzarbeit bewahrt viele Arbeitnehmer vor dem Absturz in die Arbeitslosigkeit. Der Anspruch darauf wurde erweitert, die finanziellen Einbußen sind oft hart. Und jetzt? Ein Überblick.

Angelika Ivanov | 17.11.2022
Wegen des Coronavirus müssen viele Unternehmen Kurzarbeit anmelden.

Verlassenes Büro Wegen des Coronavirus müssen viele Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Foto: Brusk Dede on Unsplash

In der Corona-Krise werden viele Arbeitnehmer in die Kurzarbeit gezwungen. So können Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet werden. Doch das Kurzarbeitergeld bedeutet für die meisten auch, dass sie mit einem zu geringen Einkommen weiterleben müssen. Jetzt wollen Politik und Sozialpartner Lohnlücken beim Kurzarbeitergeld gemeinsam abfedern.

Das sagte SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch nach einem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften in Berlin. Außerdem sollten „unverhältnismäßige Lohneinbrüche“ bei einem Arbeitsausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung vermieden werden.

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„Wir werden dazu Gesetze machen“, sagte Heil. Darüber werde man am Donnerstag in der Bundesregierung sprechen und in der kommenden Woche im Bundestag beraten. Es gehe darum, den Eltern in Deutschland ein Signal zu geben, dass sie in dieser Situation nicht mit unverhältnismäßigen Lohneinbußen zu rechnen hätten.

Nach Angaben von Heil geht es um eine Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber, die sich das Geld dann vom Staat zurückholen könnten. Dazu werde das Kabinett voraussichtlich am 23. März einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Bundesweit gibt es bereits einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte Kurzarbeitergeld in der Coronakrise. Die Firmen beantragen die Leistung in großem Stil bei den örtlichen Stellen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Doch was ist eigentlich Kurzarbeitergeld und was bedeutet das für Arbeitnehmer? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist ein finanzieller Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA), um Unternehmen bei wirtschaftlichem Ausfall zu helfen.

Damit soll eine Massenarbeitslosigkeit vermieden werden. Die BA übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

Für Arbeitgeber heißt das: Ihnen werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung in Anspruch nehmen. Das erleichterte Kurzarbeitergeld fließt rückwirkend zum 1. März.

Wann haben Unternehmen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Regelung ist neu und wurde wegen der akuten Situation durch das Coronavirus erlassen.

Bisher galt: Wenn ein Drittel der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind, kann ein Arbeitgeber Anträge auf Kurzarbeit stellen. Laut Gesetz reicht es aber schon aus, wenn das Unternehmen einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte hat.

Wie viel Geld hat die Bundesregierung, um die BA zu unterstützen?

Laut Arbeitsminister Heil hat die BA einen Puffer von 26 Milliarden Euro. Ziel sei es, Firmen zu erhalten und Entlassungen zu verhindern. Die Sprecherin des Arbeitsministeriums verwies darauf, dass für bedürftige Menschen Grundsicherung garantiert sei: „Alle Leistungen werden gezahlt.“

Geprüft werde ein unbürokratischer Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige. Denn viele Medienschaffende, Fotografen, Künstler und andere Freiberufler sind besonders von der Krise betroffen.

„Zurzeit haben wir 255 Millionen Euro für Kurzarbeitergeld in unserem Haushalt eingeplant. Sollten mehr Mittel nötig werden, müssen die Mehrausgaben beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden“, sagte Detlef Scheele, Chef der BA dem Handelsblatt. Das sei aber ein Routineverfahren. Die Bundesagentur habe genügend Mittel, um auch eine höhere Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld zu finanzieren. „Und da es eine gesetzliche Pflichtleistung ist, wird Kurzarbeitergeld ohne Wenn und Aber ausgezahlt“, betonte der BA-Chef.

Welche Firmen dürfen Anträge stellen?

Vor allem Beschäftigte aus Produktion und Logistik sollten ab nächster Woche kurzarbeiten. Doch auch Messebauer und Veranstaltungsfirmen haben keine Arbeit mehr, Airlines streichen ihre Flugpläne zusammen, Maschinen- und Autoherstellern gehen Aufträge und Zulieferteile aus.

Jetzt müsse an Prüfständen und der Zulassung neuer Modelle weitergearbeitet werden, damit es nach der Krise sofort weitergehe. Bei Teamarbeit dürfe nur die Hälfte der Mitarbeiter anwesend sein, um den Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Eltern mit Kindern und Pendler sollten möglichst mobil arbeiten.

Die Voraussetzungen für konjunkturelle Kurzarbeit sind in den in §§ 95 bis 106 SGB III gesetzlich festgelegt:

  • Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen,
  • dieser muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen,
  • er muss vorübergehend sein,
  • er muss unvermeidbar sein.

Wo stelle ich einen Antrag auf Kurzarbeit?

Das Unternehmen zeigt die Kurzarbeit bei der örtlichen Arbeitsagentur an. Jedoch müssen die Mitarbeiter einem Antrag zuvor zugestimmt haben.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schätzt, dass es im März 2020 rund 124.000 Kurzarbeiter geben wird – vor allem in der Metallindustrie, die neben dem Coronavirus auch vom Strukturwandel in der Automobilbranche betroffen ist.

Damit liege die Inanspruchnahme leicht über dem Niveau der Staatsschuldenkrise 2012 und 2013, als das Wirtschaftswachstum ähnlich schwach war, teilte die Nürnberger Behörde in ihrem Monatsbericht für Februar mit.

Mit Material von dpa.

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