Beurteilung: Wann das Zwischenzeugnis fällig wird

Zwar gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. So bekommen Sie es dennoch.

dpa | 30.01.2020
Wer ein Zwischenzeugnis anfordert, braucht immer einen Grund. Das könnte etwa ein interner Stellenwechsel sein.

Zwischenzeugnis Wer ein Zwischenzeugnis anfordert, braucht immer einen Grund. Das könnte etwa ein interner Stellenwechsel sein. © Thought Catalog on Unsplash

Wie der Name schon sagt: Das Zwischenzeugnis ist eine Art Zwischending. Inhaltlich ist es „nichts anderes als ein qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis”, erklärt Jochen Mai, Autor und Betreiber des Portals Karrierebibel. „Nur dass es nicht am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, sondern mittendrin”, sagt Mai.

In den meisten Fällen brauchen Berufstätige ein Zwischenzeugnis, weil sie sich neu bewerben wollen. Das wissen auch Arbeitgeber. Eine Nachfrage weckt also schnell den Verdacht, dass der Mitarbeiter den Job wechseln will. Entsprechend klug sollten Arbeitnehmer die Anfrage stellen.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch?

Denn das Gesetz sieht keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis vor. Die Gerichte leiten den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis im Einzelfall aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht ab, erläutert Manuela Beck, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das heißt, dass in manchen Tarifverträgen ein Zwischenzeugnis erwähnt wird. Arbeitnehmer „brauchen immer einen triftigen Grund“ warum sie ein Zwischenzeugnis haben wollen, so Anwältin Beck.

Vorsorglich in gewissen Abständen auf ein Zwischenzeugnis zu pochen, geht nicht. „Ich kann nicht alle zwei Jahre zu meinem Arbeitgeber gehen und einfach so ein neues Arbeitszeugnis verlangen, damit ich eine durchgehende Bewertung habe”, sagt Beck. „Das macht die Rechtsprechung nicht mit. Das muss der Arbeitgeber nicht machen.”

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Zwischenzeugnis zu bitten?

Ein triftiger Grund wäre etwa ein Jobwechsel innerhalb der Firma. Dieser Zeitpunkt wäre immer dann „unverfänglich, wenn Sie einen Jobwechsel innerbetrieblicher Natur haben”, rät Mai. Das wäre, wenn etwa der Arbeitnehmer die Abteilung wechselt oder wenn der Vorgesetzte eine neue Stelle antritt, wenn eine Beförderung ansteht, wenn es eine Betriebsübernahme gibt oder ein befristetes Arbeitsverhältnis entfristet wird.

Wer länger in Elternzeit geht, kann ebenfalls um ein Zwischenzeugnis bitten. Allerdings steht natürlich auch da die Frage im Raum: Haben Sie denn nicht vor, zurückzukommen? Mitarbeiter sollten eine passende Antwort parat haben, rät Mai. Er schlägt zum Beispiel folgendes Argument vor: „Doch, das habe ich vor, weiß aber nicht, ob es dann noch diese Abteilung und diesen Chef gibt. Daher hätte ich gerne meine bisherigen Leistungen dokumentiert.”

Was sollte in einem Zwischenzeugnis stehen?

Im Grunde unterscheidet sich der Inhalt nicht von einem Abschlusszeugnis – Zeitraum und Tätigkeiten der Beschäftigung werden festgehalten. Bernd Slaghuis, Karriere-Coach aus Köln, gibt den Tipp, „im besten Fall diese Tätigkeiten selbst beizusteuern und sich über den ganzen Zeitraum Gedanken zu machen.”

Es sollte nicht nur eine Auflistung von Aufgaben sein, sondern eine breite Darstellung dessen, was die Zeit wirklich ausgemacht hat, sagt Slaghuis. Anders als das Endzeugnis ist das Zwischenzeugnis im Präsens, also der Gegenwartsform, geschrieben. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer ein qualifiziertes und kein einfaches Zeugnis verlangen, empfiehlt Mai.

Was kann man tun, wenn die Beurteilung nicht so ausfällt wie erhofft?

Anwältin Beck empfiehlt das offene Gespräch. Immerhin sind Arbeitgeber bei der zeitnahen Ausstellung eines Abschlusszeugnisses auch an das Zwischenzeugnis gebunden, insofern sollten Arbeitnehmer schon hier auf die Wortwahl achten.

Hilft das Gespräch nicht, können Arbeitnehmer versuchen, einen außergerichtlichen Berichtigungsanspruch anwaltlich durchzusetzen.

Am Ende der Möglichkeiten steht die Klage. Wie beim Endzeugnis gilt: „Wenn ich als Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Leistung bescheinigt haben will, muss ich vor Gericht nachweisen, dass ich tatsächlich überdurchschnittlich geleistet habe”, sagt Beck. Andersherum muss der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung begründen.

Mehr: Der Arbeitgeber bittet Sie, das Zwischenzeugnis selbst zu schreiben? Wir haben eine Anleitung erstellt.
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