Steuer, Gehälter, Reisekosten: Was sich 2020 für Arbeitnehmer ändert

Das neue Jahr verspricht finanzielle Vorteile und persönliche Erleichterungen.

Anne Koschik | 19.12.2019
Das Jahr 2020 bringt zahlreiche Neuerungen.

Was ändert sich im Jahr 2020 für Arbeitnehmer? Das Jahr 2020 bringt zahlreiche Neuerungen. © Jamie Street on Unsplash

Steuervergünstigungen, mehr Geld auf dem Konto und Einsparpotenziale können Arbeitnehmer im kommenden Jahr erwarten. Auch die Berufsbildung wird verbessert. Karriere.de gibt einen Überblick.

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Was ändert sich 2020 für Arbeitnehmer?

Vergütung und Karriere

Auszubildende:
Berufliche Bildung in Deutschland wird attraktiver und das duale System gestärkt. Denn im November 2019 hat der Bundesrat der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Wer also im neuen Jahr eine Ausbildung anfängt, soll im ersten Lehrjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro erhalten. 2021 sollen daraus 550 Euro für das erste Lehrjahr werden, 2022 werden es 585 Euro sein und ein Jahr später 620 Euro.

Für die weiteren Lehrjahre gilt: Die Mindestvergütung steigt im zweiten Jahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent. Das höhere Ausbildungswesen wird insgesamt reformiert.

Geringverdiener:
Menschen mit sehr niedrigem Einkommen können ebenfalls etwas mehr Geld erwarten. Der Mindestlohn steigt von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Davon sollen Gebäudereiniger, Paketboten, Beschäftigte in der Pflege oder beim Geldtransport profitieren. Subunternehmer werden stärker in die Pflicht genommen und gegebenenfalls haftbar gemacht.

Ein Tarifvertrag Pflege ist im Gespräch, wird aber heiß diskutiert, da Pflegeheimbetreiber eine gesetzliche Regulierung ablehnen und Patienten höhere Kosten befürchten.

Weiterbildung:
Das neue Gesetz verbessert auch die Karrierechancen von langjährigen Mitarbeitern, die sich weitergebildet haben. Die Höhere Berufsausbildung erfährt dadurch eine Aufwertung. Neu sind drei Fortbildungsstufen mit einheitlichen Abschlussbezeichnungen: Eingeführt werden

  • Geprüfter Berufsspezialist
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Die neuen Berufsbezeichnungen sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zeigen.

Qualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen:
In den Gesundheits- und Pflegeberufen stehen größere Reformen an, um sie attraktiver zu machen und die Nachwuchsförderung zu stärken. Zum Wintersemester 2020 können Hochschulen jetzt in diesem Zusammenhang einen Studiengang Psychotherapie anbieten.

Spezialisierte Ausbildungen wie Krankenpfleger oder Altenpfleger sollen wegfallen. Stattdessen gibt es die Ausbildung zur Pflegefachmann/-frau mit vier Vertiefungsrichtungen. Hebammen müssen ab 2022 ein duales Studium absolvieren.

Ehrenamt:
Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll 2020 von einer höheren Steuerpauschale profitieren. Übungsleiter dürfen dann 3000 statt bisher 2400 Euro, andere Ehrenamtliche wie Kassenwarte oder Schriftführer in Vereinen 840 statt 720 Euro für Aufwendungen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit steuerlich geltend machen.

Gehaltsentwicklung:
Der nominale Gehaltszuwachs in Deutschland soll in 2020 bei 3,0 Prozent liegen. Das geht aus dem Mercer Global Compensation Planning Report hervor. Das inflationsbereinigte Plus läge dann bei 1,3 Prozent.

Mit den höchsten Gehaltssteigerungen ist in folgenden Branchen zu rechnen:

  1. High-Tech und Life Sciences
  2. Chemische Industrie
  3. Automotive

Die Gehaltserhöhungen errechnen 90 Prozent der Unternehmen anhand der individuellen Leistung ihrer Mitarbeiter. Besonders profitieren Executives und Manager. Allerdings könnten sich laut dem Beratungsunternehmen die internationalen Handelskonflikte, der Brexit sowie die politische Konstellation in Deutschland auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen negativ auswirken.

In einzelnen Bereichen wäre daher mit einer niedrigeren Grundgehaltssteigerung zu rechnen. Andere Komponenten wie zusätzliche Urlaubstage oder Langzeitkonten kämen anstelle dessen ins Gespräch.

Steuervergünstigungen

Steuergrundfreibetrag:
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 9408 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen ist keine Steuer zu entrichten. Bei Zusammenveranlagung durch Lebens- oder Ehepartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag.

Familienentlastung:
Es gelten höhere Kinderfreibeträge – und zwar steigen sie für jedes Elternteil von 2490 auf 2586 Euro. Inklusive des Betreuungsfreibetrags kann das pro Paar 7812 Euro ausmachen.

Jobticket, E-Bike, Dienstwagen:
Fürs Jobticket ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale geplant. Die bereits bestehende Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Elektro-Fahrrads durch den Arbeitgeber soll bis Ende 2030 verlängert werden.

Weil neuzugelassene Autos ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen, werden im Zuge des Klimapakets auf der anderen Seite Dienstwagen mit Elektroantrieb für den Arbeitsweg steuerlich stärker begünstigt.

Voraussichtlich ab Beginn 2020 müssen Fahrer von E-Autos als Firmenwagen ihre privaten Strecken nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuern, also 25 Prozent des Bruttolistenpreises, sofern der Fahrzeugpreis unter 40.000 Euro liegt. Zudem soll der Umweltbonus auf 6000 Euro steigen.

Ansonsten gilt für die private Nutzung eines Dienstwagens (E-Auto oder Hybrid): Wer ein solches bis zum 31.12.2030 anschafft, unterliegt nicht der Ein-Prozent-Regelung, mit der ein Dienstwagen normalerweise zu versteuern wäre, sondern muss nur 0,5 Prozent auf den inländischen Listenpreis eines solchen Fahrzeugs abführen.

Auch Elektro-Lieferfahrzeuge sollen gefördert werden: Von 2020 bis 2030 soll es eine Sonderabschreibung geben, die einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen soll.

Weiterbildung:
Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildung wird rückwirkend ab 2019 steuerfrei – und zwar genau dann, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen wurde oder der individuellen Beschäftigungsfähigkeit dient. Damit können neuerdings zum Beispiel auch Sprach- oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind, berücksichtigt werden.

Dienstreisen

Neue Pauschalen im Inland:
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit wird von 24 auf 28 Euro angehoben. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag können statt 12 jetzt 14 Euro in Rechnung gestellt werden.

Auslandsreisen:
Änderungen und höhere Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung ergeben sich für 44 Staaten. Genaue Angaben hält das Bundesfinanzministerium bereit.

Berufskraftfahrer:
Berufskraftfahrer und andere Arbeitnehmer, die mehrtägig unterwegs sind und dabei in ihrem Auto übernachten, können eine Pauschale von acht Euro pro Tag geltend machen.

Auslandsentsendungen:
Ab Ende Juli 2020 gilt ein neues Entsendegesetz, das für bessere Arbeitsbedingungen und besonderen Schutz für entsandte Arbeitskräfte sorgen soll. Durch mehr Transparenz auf dem europäischen Arbeitsmarkt soll es zu gerechtem Lohn (gleiche Vergütung für gleiche Arbeit), Schutz vor Ausbeutung und klaren Regeln auch für Leiharbeiter führen: Ausführliche Erklärungen dazu gibt das Bundesarbeitsministerium.

Und hierauf sollten Sie besonders achten: Immer schön an die Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung) denken, die seit dem 1. Juli 2019 bei Dienstreisen verpflichtend ist.

Sozialversicherungsbeiträge

Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG):
Sie steigt zum Jahreswechsel auf 62.550 Euro. Wer diese Gehaltshöhe erreicht, ist krankenversicherungsfrei und muss sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine Privatversicherung abschließen.

Wer dagegen durch die Änderung unter die JAEG gerät, wird wieder krankenversicherungspflichtig.

Ausnahmeregelungen gibt es für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 als höherverdienende Arbeitnehmer privat krankenversichert waren, und für Arbeitnehmer über 55 Jahre. Für sie ist der Eintritt in die Krankenversicherungspflicht in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Sozialhilfe und Zuschüsse

Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II erhalten ab 1. Januar 1,88 Prozent mehr Geld. Auch beim Wohngeld gibt es Verbesserungen: Künftig sollen 660.000 Haushalte in Deutschland Anspruch darauf haben. Es entlastet insbesondere Familien in teuren Städten sowie Rentner.

Zudem steigt der Kindergeldzuschlag für einkommensschwache Familien und liegt im neuen Jahr bei 185 Euro.

Gesundheit

Masern-Impfung in bestimmten Berufen Pflicht:
Ab dem 1. März 2020 soll in Deutschland das Masernschutzgesetz gelten. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen. Das betrifft nicht nur Kinder, die ab dem ersten Lebensjahr vor der Aufnahme in Kindergarten oder Schule alle Masern-Impfungen nachweisen müssen. Das gilt auch für Berufstätige.

Wer in gesellschaftlichen oder medizinischen Einrichtungen arbeitet – etwa Erzieher, Lehrer oder Krankenpfleger, muss die Impfungen bis Ende Juli 2021 nachweisen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro geahndet.

Terminhinweise mit möglichen Auswirkungen auf den Beruf

Juni/Juli 2020
Die Fußball-Europameisterschaft zelebriert ihr 60-jähriges Jubiläum: Zwölf verschiedene Länder richten die Spiele aus. Das wirkt sich auf verschiedene Jobs, Branchen und natürlich Auslandsreisen aus.

Empfehlung:
Am besten schon Anfang 2020 in der Planung berücksichtigen, damit zum Beispiel die Reisekosten nicht in die Höhe schnellen.

Oktober 2020
Mit neun Jahren Verspätung soll der Hauptstadtflughafen BER endlich am 31. Oktober 2020 eröffnen. Acht Tage später schließt der Berliner Flughafen Tegel – so die bisherige Planung.

Empfehlung:
Die Eröffnung könnte Ihre Dienstreiseplanung nach Berlin entlasten, eine erneute Verschiebung für Verzögerungen im Flugbetrieb sorgen und Ihre Pläne behindern. Sorgen Sie daher am besten für einen Plan B!

November 2020
Die USA wählt. Trump hat viele Änderungen eingeführt: America First, Handelskrieg mit China, Strafzölle, Immigrationsgesetze – all das betrifft viele Arbeitsplätze. Wird es dabei bleiben? Werden sich die Bedingungen verschärfen oder kommt etwas Neues?

Empfehlung:
Das Großereignis nicht verpassen. Die Auswirkungen könnten immens sein.

Mehr: A1-Bescheinigung: Kaum jemand hält sich dran. Das kann teuer werden, wenn Sie keinen Sozialversicherungsnachweis auf Dienstreise mit sich führen.