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Geld oder Freizeitausgleich
In vielen Bereichen sind sie Gewohnheit geworden: Überstunden und Mehrarbeit. So manche Akten und Unterlagen werden abends mit nach Hause genommen oder übers Wochenende noch bearbeitet.
Bei leitenden Angestellten wird der zeitliche Mehreinsatz erwartet, schließlich ist die Vergütung ja auch höher. In Verträgen dieser Angestellten steht häufig, dass Mehrarbeit mit dem vereinbarten Monatsgehalt bereits abgegolten ist.
Doch können Überstunden generell einfach so vom Arbeitgeber angeordnet werden? Nein, einfach so bestimmt nicht, denn Arbeitgeber müssen Angestellte über ihre Pflicht zur Leistung von Überstunden schriftlich hinweisen, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. So muss ein entsprechender Hinweis im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein.
Mehrarbeit nur mit Erlaubnis
In der Regel sind Überstunden zu vergüten oder durch Freizeitausgleich zu verrechnen. Allerdings trifft dies nur dann zu, wenn der Arbeitgeber die Überstunden zuvor angeordnet oder zumindest gebilligt hat.
Handeln Arbeitnehmer eigenmächtig und verlängern ihre Bürozeiten, kann es sein, dass es nichts gibt.
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Ausnahmen und Tabus
Doch Realität und Gesetzgebung klaffen weit auseinander. Gesetzlich festgelegt ist eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag. Ein Unternehmen kann diese Höchstgrenze aber auch auf zehn Stunden ausweiten.
Im Gegenzug muss der Angestellte die Gelegenheit zum Abbau der Überstunden innerhalb von sechs Monaten haben.
In zahlreichen Branchen sind Sonn- und Feiertage als Arbeitszeit tabu, es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa den Einzelhandel mit verkaufsoffenen Sonntagen oder die Arbeiten in Krankenhäusern, der Pflege, Medien, Polizei, Bahn- oder Flugverkehr. In Betriebsvereinbarungen sind häufig Sonderzuschläge für die Arbeit an Wochenenden oder in Nächten geregelt.
Absprache mit dem Team
Eine weitere Regelung ist die sogenannte Gleitzeit. Besonders im öffentlichen Dienst und in Dienstleistungsbetrieben ist sie beliebt.
Dabei sind bestimmte Kernarbeitszeiten festgeschrieben, Mitarbeiter können aber selbst die genaue Anfangs- oder Feierabendzeit festlegen. Dies geht natürlich nur in Absprache mit dem restlichen Team.
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Individuelle Arbeitszeitmodelle
In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr individuelle Arbeitszeitmodelle etabliert, um auf die geänderte Arbeitswelt, gestiegene Anforderungen und erhöhte Flexibilität zu reagieren.
Home-Office-Arbeitsplätze, Telefon- und Videokonferenzen gehören dazu.
Das Fazit einer aktuellen Studie des Bürodienstleisters Regus zum Thema Überstunden lautet: Die Arbeitsbelastung darf nicht zu Überlastung führen, sonst leidet die Motivation und Produktivität.