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Keine Sperrung von Arbeitslosengeld
Das Sozialgericht München hat mit einem Urteil die Gleichstellung Homosexueller gestärkt. Demnach haben sie grundsätzlich das Recht auf die sofortige Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgeben, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen.
Damit werden Homosexuelle auch ohne eingetragene Lebenspartnerschaft behandelt wie etwa heterosexuelle Paare oder Verheiratete. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, sagte ein Sozialgerichtssprecher.
Kündigung für Umzug
Im konkreten Fall war ein Mann aus Berlin zu seinem Lebensgefährten nach München gezogen und hatte deshalb seine Anstellung als Hotel-Rezeptionist gekündigt. Die Bundesagentur sperrte ihm daraufhin für zwölf Wochen das Arbeitslosengeld.
In der Begründung hieß es, dass der Umzug zum langjährigen Freund nicht als wichtiger Grund anerkannt werden könne. Zu Unrecht, wie die Sozialrichter nun feststellten.
Zuerst veröffentlicht auf zeit.de