Arbeitgeber können die private Nutzung dienstlicher Internet-Anschlüsse grundsätzlich verbieten und auf einen Verstoß mit einer fristlosen Kündigung reagieren. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Kündigungsschutzklage eines „Art Directors“ gegen eine Werbeagentur wurde damit zurückgewiesen.
Bei einer Überprüfung des Dienstcomputers des Mannes waren Hunderte von pornografischen Dateien entdeckt worden, die sich der Arbeitnehmer größtenteils während seiner Arbeitszeit heruntergeladen hatte. Damit konfrontiert, entgegnete der Werber, er habe sich mit den Pornos bei der Ideensuche inspirieren lassen wollen.
Fristlose Kündigung
Pornografie spiele in der Werbebranche schließlich eine Rolle. Das Unternehmen erinnerte aber mit Erfolg an ein ausdrückliches Verbot, private Dinge am Dienst-PC herunterzuladen.
Der Kläger hatte dem Urteil zufolge mehr als viereinhalb Jahre in hartnäckiger und uneinsichtiger Weise gegen dieses Verbot verstoßen. Die Werbeagentur habe deshalb auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen dürfen.
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