Karrierebeschleuniger Doktortitel

Zwei Buchstaben. Punkt.

Sultan Gündogan
Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, steile Karriere, mehr Gehalt oder nur noch pure Eitelkeit? – Wofür steht der Doktortitel vor dem Namen eigentlich? Jährlich promovieren etwa 25 000 Personen in Deutschland – so das Statistische Bundesamt Deutschland. Etwa ein Prozent der Bundesbevölkerung trägt demnach das Kürzel „Dr.“ vor dem Namen.
Doktorhut
Foto: SXC
Promovieren oder Nicht-Promovieren, das ist hier die Frage!

Diente die Promotion ursprünglich für das Arbeiten in Wissenschaft und Forschung, streben nun die wenigsten nach ihrer Promotion eine wissenschaftliche Karriere an, laut einer verdi-Studie ist es einer von zehn. Spätestens nach den Skandalen von Karl-Theodor zu Guttenberg und Silvana Koch-Mehrin stellt sich aber nun die Frage: Was ist der Doktortitel noch wert?

Der Doktortitel, als höchster akademischer Grad, stellt einen klassischen Karrierebeschleuniger dar: Betrachtet man zum Beispiel das Bundeskabinett tragen hier neben der Kanzlerin zehn Minister das Kürzel vor dem Namen. In der Wirtschaft sieht es nicht anders aus. Rund zwei Drittel der Chefs der DAX-30-Unternehmen haben promoviert und auch die meisten ihrer Vorstandskollegen.

In der Chemie- und Pharmabranche wird eine Promotion für eine Anstellung in der Forschung in der Regel vorausgesetzt. Die Stellenangebote von BASF, Evonik oder Bayer zeugen davon. Auch bei Juristen ist die Promotion beliebt. Insbesondere Großkanzleien schätzen es, wenn ihre Bewerber einen Doktortitel haben. Bei einer Anstellung gelten sie in der Öffentlichkeit als fachkundiger – und so erfüllt der Titel auch gleichzeitig Marketingzwecke. Denn der „Dr.“ kann laut Personalausweisgesetz als einziger akademischen Grad im Ausweis eingetragen werden, gilt jedoch weder als Namensbestandteil noch als -zusatz.

Wer darf in Deutschland überhaupt promovieren? Voraussetzung ist laut Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in erster Linie ein Hochschulabschluss. Ob Staatsexamen, Magister, Diplom oder Master – sie alle berechtigen dann, an einer Hochschule mit Promotionsrecht eine Dissertation, also die Doktorarbeit, zu schreiben. Neben dieser eigenständigen wissenschaftlichen Abhandlung legen die Promotionsstudenten noch eine mündliche Prüfung ab, die Verteidigung der Doktorarbeit.

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