Studienkosten
Steuertrick für Studenten
Daniel Schönwitz, wiwo.de
Ab Oktober drängen Zehntausende Abiturienten an die Universitäten. Die Studienkosten steigen, doch dank neuer Urteile des Bundesfinanzhofs können Studenten hohe Steuervorteile für sich herausschlagen – wenn sie einige einfache Regeln beachten.

Foto: Thorben Wengert/Pixelio
Ausgaben sorgfältig auflisten
Jetzt dauert’s nicht mehr lange: Im Oktober beginnt an den meisten deutschen Universitäten das Wintersemester. Bei aller Vorfreude auf neue Freunde, Partys und bisweilen auch auf interessante Vorlesungen sollten Studenten sich auch profaneren Dingen widmen: Neuerdings lohnt es sich besonders, Ausgaben sorgfältig aufzulisten und Belege zu sammeln.
Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat Studenten in aktuellen Urteilen hohe Steuervorteile zugesprochen. Viele können demnach ihre Studienkosten auf einen Schlag von der Steuer absetzen, sobald das Berufsleben beginnt. „Das kann dazu führen, dass sie in den ersten ein bis zwei Jahren keinen Cent Steuern zahlen“, sagt der auf Studenten spezialisierte Würzburger Steuerberater Christoph Gramlich.
Das gefällt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zwar gar nicht. Er will das Gesetz ändern, um die BFH-Urteile zu entschärfen. Doch das letzte Wort dazu dürfte noch nicht gesprochen sein.
Jetzt die Weichen stellen
Bei der FDP etwa regt sich Sympathie für zusätzliche Steuervorteile. So hat Finanzpolitiker Patrick Meinhardt „einen fairen Pauschalbetrag“ für Studenten ins Gespräch gebracht.
Studenten und ihre Familien sollten sich von der politischen Debatte nicht beeindrucken lassen. Nur wer jetzt die richtigen Weichen stellt, sichert sich die maximale Steuerersparnis.