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Mit Papas Geld zum Studienplatz
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Abgelehnte Studienplatz-Bewerber müssen meist lange warten. Wer sich einen Rechtsanwalt leisten kann, muss weder lange warten noch besonders gute Noten vorweisen.

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Studienplatz-Glück dank "Kapazitätsklage"
"Meine beiden Söhne haben im Jahr 2010 binnen weniger Monate Studienplätze in Zahnmedizin erhalten", berichtet Zahnarzt Dr. Werner L. auf der Website von Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg. Er ist nicht der einzige, der den juristischen Weg zum Studienplatz zu seinem Geschäftsmodell gemacht hat.
Auch auf der Website von Rechtsanwalt Niels Korte bedankt sich ein "Dr. med. B. - Sportmediziner": "Meine Tochter ist dank Ihnen nach vier Jahren wieder ein junges fröhliches Mädchen geworden." Das entscheidende Stichwort zu diesem Studienplatz-Glück lautet "Kapazitätsklage". Eine kurze Internet-Recherche mit diesem Stichwort zeigt schon, dass sich zahlreiche Kanzleien darauf spezialisiert haben.
Der Trick dabei ist: Die Anwälte streiten nicht um die offiziell angebotenen Studienplätze, sondern sie zwingen Hochschulen dazu, das Angebot zu vergrößern. "Bei unseren Klagen geht es immer um Studienplätze, die die Hochschulen den Bewerbern vorenthalten. Die Plätze, um die wir streiten sind im verteilten Topf gar nicht drin, weil die Unis sie wegrechnen."
Vereinbarung im Hochschulpakt
Das tun die Hochschulen sehr oft, weil sie ihre Ressourcen tendenziell lieber in Forschungsvorhaben oder Klinikkapazitäten investieren, die mehr wissenschaftlichen Ruhm und finanzielle Einnahmen versprechen als die Ausbildung von Studenten. Das Problem für die Hochschulen ist dabei nur: Sie dürfen das nicht. "Seit Anfang der 70er Jahre sind die Hochschulen verspflichtet so viele Studenten aufzunehmen, wie sie bei maximaler Auslastung aufnehmen können", sagt Rechtsanwalt Niels Korte.
Auch der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern verpflichtet die Hochschulen, ihr Studienplatzangebot nicht zu senken. "Wir gehen davon aus, dass sich die Hochschulen an die Vereinbarung im Hochschulpakt halten: Die Zahl der Medizinstudienplätze darf nicht gekürzt werden", heißt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. "Nach unseren Informationen sind die Erfolgschancen solcher Klagen extrem gering", sagt eine Sprecherin.
Das mag für einen normalen Widerruf gegen den Ablehnungsbescheid gelten. Doch die Erfolgsquoten von Kapazitätsklagen sind offenbar durchaus nicht gering. Naumann zu Grünberg hat in den vergangenen acht Jahren nach eigener Aussage über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut. "Alle unsere Mandanten, die uns für das Wintersemester 2011/12 mit einer Studienplatzklage im Fach Humanmedizin (klinischer Teil) beauftragt haben und unserem Rat gefolgt sind, haben jetzt einen Studienplatz erhalten", verkündet er auf seiner Website.