Mietrecht

Damit die WG nicht zum Rechtsfall wird

Ulrike Heitze
Ebenfalls hinderlich: Grundsätzlich können nur alle zusammen die Wohnung kündigen und ausziehen. Wer vorab gehen will, weil zum Beispiel das Studium beendet ist, muss alle Mitbewohner und den Vermieter um Zustimmung bitten. Stellt sich einer quer, muss man seine Mitbewohner auf eine gemeinsame Kündigung verklagen, was unschön und langwierig ist.Tipps: Den problemlosen Austausch von WG-Mitgliedern bekommt man laut dem Deutschen Mieterbund hin, indem man im Mietvertrag den Passus aufnimmt, dass an eine WG vermietet wurde und dass die Mieter berechtigt sind, einzelne Bewohner auszutauschen. Um die Renovierungskosten bei wechselnden Mitbewohnern zusammenzubekommen, ist eine gemeinsame Kasse mit monatlichen Beiträgen sinnvoll, um die entsprechenden Rücklagen anzusparen.Ein WG-Bewohner mietet die Wohnung, die anderen werden seine Untermieter.Bei dieser Vertragsform hält der Hauptmieter im Außenverhältnis für alles den Kopf hin: Mietrückstände, Renovierungen, Polizeibesuche nach rauschenden Partys, Mieterhöhungen. Dafür hat er in der Wohnung grundsätzlich das Sagen, die anderen sind eben "nur" seine Mieter. So ist er in den Untermietverträgen zum Beispiel frei in der Preisgestaltung oder bei den Renovierungsklauseln. Und wenn er die Wohnung kündigt, müssen alle anderen auch raus.Tipps: Wer sich als Hauptmieter betätigen will, sollte im Mietvertrag vermerken lassen, dass er untervermieten darf. Wer dieses Thema nicht ansprechen möchte, weil er befürchtet, dass der Vermieter dann abspringt, kann als Einzelner mieten und später durchdrücken, dass aus finanziellen Gründen eine Untervermietung an eine weitere Person nötig geworden ist. Für Groß-WGs ist diese Hintertür aber kaum benutzbar.Wer als Hauptmieter agiert, mindert sein Risiko, indem er in den Untermietverträgen die Rechte und Pflichten genau regelt. Das Kündigungsproblem bekommt man mit einer Klausel im Hauptmietvertrag in den Griff: Die muss besagen, dass beim Auszug des Hauptmieters der Untermieter als Hauptmieter nachrücken darf.Alle Mitbewohner haben einen eigenen Mietvertrag.Bei dieser Vertragsgestaltung mietet jedes WG-Mitglied separat ein Zimmer und erhält ein Mitnutzungsrecht an Küche, Bad und Co. Eine beliebte Konstruktion in Wohnheimen. Dabei kann der Vermieter mit jedem etwas anderes vereinbaren. Vorteil: Die einzelnen Mieter untereinander haben keine Ansprüche. Sie müssen nicht befürchten, zur Kasse gebeten zu werden, wenn der andere pleite ist oder sein Zimmer ruiniert, haben aber auch kein Mitspracherecht, wenn einer sein Zimmer beispielsweise an fürchterliche Leute untervermietet .Tipps: Gerade weil sie untereinander zu nichts verpflichtet sind, tun die WG-Mitglieder gut daran, ein paar Grundregeln des Zusammenlebens zu treffen. Den Vermieter sollte man sich warmhalten, damit man ein Wörtchen bei Neuvermietungen der Nachbarzimmer mitzureden hat.
Dieser Artikel ist erschienen am 01.06.2008

Der jobturbo: eine suche - alle jobs

Allgemeinbildung

Die besten Trainee-Stellen

Karriere-Städteranking

Jobsuche + Bewerbung

Wer verdient wieviel?

Newsletter bestellen

Berufsreport