Mietrecht

Damit die WG nicht zum Rechtsfall wird

Ulrike Heitze
Mit einer Wohngemeinschaft ist das wie mit einer Partnerschaft: Man hofft immer nur das Beste - aber oft wird's eben auch knifflig. Junge Karriere zeigt, was einem mit welchem Mietvertrag passieren kann und mit welchen Klauseln man sich Stress erspart.
Kühlschrank leer? Regeln erleichtern das WG-LebenFoto: © Jake Hellbach - Fotolia.com
Immer ist einer da für einen geselligen Kochabend, meist findet sich ein offenes Ohr, um Prüfungsstress, Liebeskummer oder den Weit-weg-von-Zuhause-Blues durchzustehen. Wohngemeinschaften sind unbestritten das ultimative Mittel gegen Einsamkeit. Fast jeder vierte Student wohnt nach einer Studie des Deutschen Studentenwerks mit Kommilitonen zusammen und gut zwei Drittel von ihnen sind rundum zufrieden mit ihrer Wahl. Und auch viele junge Berufstätige zieht es beim ersten Job in einer neuen Stadt erst mal in eine WG.
Damit der Spaß möglichst lange hält, empfehlen sich ein paar gemeinsame Regeln - und zwar nicht nur in Sachen Kühlschrank auffüllen, Klo putzen und Mülleimerpflege, sondern direkt schon beim Mietvertrag. Denn hier schlummert eine Menge Frustpotenzial, weil es schnell mal um viel Geld gehen kann. Was passiert zum Beispiel, wenn ein Mitbewohner seine Miete nicht zahlt? Wenn einer vor den anderen ausziehen will oder einen völlig indiskutablen Untermieter für die Zeit seines Auslandssemesters anschleppt?Viele dieser Stolperfallen lassen sich im Vorfeld regeln: das Verhältnis zum Vermieter mit dem richtigen Mietvertrag und die Rechte und Pflichten der Bewohner untereinander mit internen Zusatzabsprachen. Eine Patentlösung gibt es nicht, wie Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund feststellt. "Aber grundsätzlich", so Ropertz, "ist ein Mietvertrag, in dem alle die gleichen Rechte und Pflichten haben, eine gute Wahl." Hier die gängigsten Vertragsvarianten.Alle WG-Bewohner unterschreiben gemeinsam einen einzigen Mietvertrag.So haben alle die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter - ein fairer Deal. Aber das heißt auch: Mitgehangen, mitgefangen. Zahlt ein Kollege seine Miete nicht, muss die Gesamtheit dafür geradestehen. Der Vermieter kann sich das Geld für die komplette Wohnung von jedem Einzelnen holen. Das Gleiche gilt in Sachen Renovierung: Wer als Letzter in einer Wohnung übrig bleibt, hat schnell den schwarzen Peter und muss Küche, Bad und Flur mitrenovieren, wenn sich die Freunde beim Auszug nur um ihr eigenes Zimmer gekümmert haben.

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