Alleinerziehende Väter

Zwischen Universität und Kindergarten

Almut Steinecke
Doch daran denkt er jetzt noch nicht. Seine Alltagssorgen verfliegen ohnehin sofort, wenn er seiner kleinen Tochter in die grünen Augen schaut. "Ich liebe meinen Papa!", trompetet Zoe geradezu fröhlich, fertig angezogen nach ihrem Mittagsschlaf, fein gemacht wie eine Prinzessin mit einem bauschigen Kleidchen aus glänzendem, apricotfarbenem Stoff und passender Wollstrumpfhose dazu. Und ebenso, wie Zoe ihre Liebe zu ihrem Vater ausdrückt, bringt sie, aufmerksam und klug, auch ihre Situation auf den Punkt. Wer sie fragt, warum die Mutter gerade nicht da ist, bekommt ein "Getrennt!" zu hören. Es kommt wie aus der Pistole geschossen.Wo gibt's Hilfe?Bafög: Studenten, die allein mit ihrem Kind leben, können einen Betreuungszuschlag beim Bafög beantragen: 113 Euro monatlich für das erste Kind und 85 Euro monatlich für jedes weitere Kind (bis zum 10. Lebensjahr)Hotlines: gebührenfreie Informationen unter der Bafög-Hotline Tel.: 0800.223 63 41; bei der Familienkasse kostet der Anruf aus dem Festnetz 3,9 Cent/Minute: 0180.154 63 37Kindergeld: kann bei der Kindergeldstelle oder Familienkasse beim Arbeitsamt beantragt werden, monatlich werden 164 Euro für das erste und zweite Kind (bis zum 18. Lebensjahr) gezahlt.Elterngeld: Auszahlung für zwölf Monate, der Mindestsatz liegt bei 300 Euro monatlich, Alleinerziehende können auf 14 Monate verlängern. Auskünfte erteilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Tel.: 0180.190 70 50 (3,9 Cent/Minute).Studiengebühren: In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, sich aufgrund der privaten Belastungen durch ein Kind von den Gebühren befreien zu lassen. Nähere Auskünfte geben die jeweiligen Hochschulen.Sorgerecht: Alleinerziehende Väter, die nicht verheiratet sind, haben nicht automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Es steht ihnen nur dann zu, wenn sie mit der leiblichen Mutter schriftlich erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Diese Erklärung kann man beim Jugendamt kostenlos abgeben.Weitere Infos zum Thema im Internet: www.vamv.de, www.studentenkind.de
Dieser Artikel ist erschienen am 01.06.2009

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