Studieren im Ausland

Willkür bei der Anerkennung

Anne Koschik
Mit Bachelor und Master ins Ausland. So geht's: > Internationale Studiengänge: Wer schon vor dem Studium weiß, dass er eine Weile im Ausland studieren will, wählt am besten einen Studiengang, der einen Austausch mit einer Partnerhochschule im Ausland vorsieht. Oft erhalten Absolventen auch einen Doppelabschluss: den von der Heimathochschule und den von der Hochschule im Ausland.> Mobilitätsfenster: Auch wenn ein Studienaufenthalt im Ausland nicht fester Bestandteil ist, gibt es in vielen Bachelor-Studiengängen so genannte Mobilitätsfenster, also Zeiten, in denen ein Auslandsstudium besonders zu empfehlen ist und in denen man keine aufeinander aufbauenden Pflichtmodule verpasst. Rechtzeitig erkundigen: Mit der Planung sollte man ein Jahr im Voraus beginnen.> Learning Agreements: In diesen wird vor dem Auslandsaufenthalt definiert, welche absolvierten Kurse anerkannt werden. Sobald die Zulassung der ausländischen Universität da ist, sollte man unbedingt einen Antrag stellen. Oft werden im Ausland besuchte Veranstaltungen nachträglich nicht anerkannt. Für Teilnehmer an Programmen wie Erasmus sind die Learning Agreements verpflichtend. Die Lissabon-Konvention schreibt Hochschulen vor, ihre Studienprogramme so zu veröffentlichen, dass andere Hochschulen diese einordnen und vergleichen können.> Transcript of Records: Darin werden alle absolvierten Kurse mit den erzielten Credits und Noten aufgeführt. Eigentlich sollte man dieses Dokument automatisch erhalten, manchmal ist jedoch ein gesonderter Antrag nötig. Um die Umrechnung der im Ausland erzielten Noten zu erleichtern, wurde die ECTS-Notenskala entworfen. Sie basiert darauf, wie ein Student im Vergleich mit anderen abgeschlossen hat. Beispiel: Wer zu den besten zehn Prozent gehört, bekommt die Note A. Sollte das Transcript of Records nur die lokal vergebene Note, aber keine ECTS-Note (A bis F) enthalten, kann man den Dozenten an der Gastuniversität bitten, den Notenspiegel aus dem absolvierten Kurs zur Verfügung zu stellen.> Bei Problemen: Zunächst kann man sich an den Prüfungsausschuss der Hochschule wenden. Wenn dies nicht hift, den Senat oder die Hochschulleitung einschalten. Übergeordnet hilft beim DAAD die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und demnächst auch eine übergeordnete Schiedsstelle, deren Einrichtung derzeit eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz der Kultusministerkonferenz prüft. Letzter Weg ist das Verwaltungsgericht.
Dieser Artikel ist erschienen am 01.09.2008

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