Ausbildung

Nach dem Abi - rein in die Praxis

Stefanie Hadding
Binnenschiffer verdienen in der Ausbildung am meistenWer die Wahl seiner Ausbildung von der Bezahlung abhängig machen will, sollte Binnenschiffer werden. Mit durchschnittlich 925 Euro im Monat sind die Fahrer auf Flüssen, Kanälen und Seen die bestbezahlten Azubis, egal ob in Ost oder West. Wasserscheue Westler wählen am besten den Beruf des Maurers (859 Euro), der liegt in Sachen Lehrgeld auf Platz zwei. Ostler, die nicht aufs Schiff wollen, sollten Kaufmann für Versicherungen und Finanzen werden (817 Euro). Richtig Leidenschaft muss bei Friseuren (266 Euro in Ostdeutschland) und Malern und Lackierern (399 Euro in Westdeutschland) im Spiel sein. Sie liegen auf den letzten Plätzen.Zuschüsse für die BewerbungBewerbungsmappen, Fotos, Porto - die Ausbildungsplatzsuche kann ganz schön teuer werden. Die Arbeitsagentur übernimmt unter Umständen einige Kosten: bis zu 260 Euro im Jahr für Kosten, die durch Bewerbungen entstehen bis zu 300 Euro im Jahr für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, zur Berufsberatung oder zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe) bis zu 260 Euro als Zuschuss für Arbeitskleidung und -gerät (Ausrüstungsbeihilfe) ein Darlehen von bis zu 1000 Euro, um die Zeit bis zum ersten Gehalt zu überbrücken (Übergangsbeihilfe) bis zu 4500 Euro für einen Umzug, wenn der Ausbildungsplatz außerhalb einer zumutbaren Entfernung liegt (Umzugskostenbeihilfe).Wer Geld kassieren will, muss bei der Agentur für Arbeit als "Bewerber um eine Ausbildungsstelle" gemeldet sein. Ganz wichtig: Alle Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen, also bevor Ihr beispielsweise die ersten Bewerbungen schreibt oder zum Vorstellungsgespräch aufbrecht. Einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen gibt es nicht.Wer als Azubi ins Ausland will, der sollte nicht länger als ein Viertel der gesamten Ausbildungszeit bleiben, so sieht es das Berufsbildungsgesetz vor. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das entsprechend bis zu neun Monate. Als günstigsten Zeitpunkt empfiehlt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag die Monate unmittelbar nach der Zwischenprüfung. Für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes müssen alle Azubis eine Befreiung von der Berufsschulpflicht beantragen. Während dessen müssen sie keine vergleichbare Berufsschule besuchen, den versäumten Stoff allerdings privat nachholen - also entsprechend fit sein.Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt in jedem Land der Erde möglich, allerdings ist er in der Europäischen Union mit dem geringsten organisatorischen Aufwand verbunden. Einfacher ist die Organisation des Auslandsaufenthaltes für alle, die an einem offiziellen Austauschprogramm teilnehmen. Hier gibt es auch finanzielle Unterstützung, zum Beispiel die Übernahme von Reisekosten oder einen Zuschuss für Verpflegung und Unterkunft. Mehr Infos unter www.inwent.org, www.na-bibb.de, www.bmbf.de/de/894.php. Auch die IHK (www.ihk.de) bietet Projekte und Initiativen an, die man im Detail am besten bei der örtlichen IHK erfragen kann.Weitere Möglichkeiten für finanzielle Förderungen gibt es bei Banken (Bildungskredite), Arbeitsagenturen (Berufsausbildungsbeihilfen), Fach- und Branchenverbänden und Kulturämtern. Einen guten Überblick liefert die Broschüre "Auslandsaufenthalte während der betrieblichen Ausbildung" vom DIHK, zu bestellen unter www.dihk.de unter Publikationen.
Dieser Artikel ist erschienen am 15.06.2008

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