Die Fair Company Regeln


Mehr als 1000 Unternehmen unterstützen die Initiative Fair Company, die sich für faire Praktika und echte Chancen für Hochschulabsolventen einsetzt. Vor dem Beitritt muss jedes Unternehmen fünf Regeln unterschreiben.

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Fair Companies

- substituieren keine Vollzeitstellen durch Praktikanten, vermeintliche Volontäre, Hospitanten o.ä.
Das Berliner Arbeitsgericht hat bereits 2003 festgestellt, dass es sich nicht um ein Praktikum, sondern um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen im Vordergrund steht, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung. In Fair Companies sind Praktikanten erst recht keine billigen Arbeitskräfte. Sie übernehmen Aufgaben und sind in Projekte eingebunden, ersetzen jedoch keine vollwertigen Mitarbeiter. Volontariate und Traineeprogramme sind Programme für den Berufseinstieg, denen ein Ausbildungsplan zugrunde liegt. Diese Stellen werden in Fair Companies existenzsichernd vergütet.

- vertrösten keinen Hochschulabsolventen mit einem Praktikum, der sich auf eine feste Stelle beworben hat.
Ganz klar: Das Argument, dass sich der Bewerber erst in einem Praktikum beweisen müsste, gibt es in Fair Companies nicht. Zum gegenseitigen Beschnuppern von Unternehmen und neuem Mitarbeiter ist die Probezeit da, die natürlich auch in Fair Companies ihre Berechtigung hat.

- ködern keinen Praktikanten mit der vagen Aussicht auf eine anschließende Vollzeitstelle.
Diese Regel schließt sich unmittelbar an die vorherige an. Berufseinsteiger dürfen nicht mit einem Praktikum hingehalten werden. Bestehende Praktikumsverhältnisse werden in Fair Companies nicht mit dem Hinweis verlängert, dies ebne den Weg in die Festanstellung.

- bieten Praktika vornehmlich zur beruflichen Orientierung während der Ausbildungsphase.
Idealerweise sollten Praktika vor oder während des Studiums absolviert werden. Fair Companies schaffen die Voraussetzungen, dass auch Bachelor-Studenten frühzeitig die Möglichkeit bekommen, das Arbeitsleben kennen zu lernen. Ein Hochschulabschluss darf in Fair Companies keine Voraussetzung für ein Praktikum sein. Hochschulabsolventen, die sich aus freien Stücken für ein Praktikum bewerben, dürfen auch in Fair Companies Praktika absolvieren. Praktika zwischen einem abgeschlossenem Bachelor-Studium und einem angestrebten Masterstudium sind selbstverständlich unproblematisch. Das gilt auch für Studierende in einem Master-, Zweit- oder Aufbaustudiengang.

- zahlen Praktikanten eine adäquate Aufwandsentschädigung.
Welches Salär für ein Praktikum angemessen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen die Dauer des Praktikums, die Vorkenntnisse des Praktikanten und das Einsatzgebiet. Die Empfehlung an Fair Companies lautet, sich bei der Vergütung von mehrmonatigen Praktika am Bafög-Höchstsatz zu orientieren. Dieser liegt seit Oktober 2008 bei 648 Euro. Fair Companies sollten Praktika - ausgenommen sehr kurze Schnupperpraktika, Schüler- und Vorpraktika - mit mindestens 300 Euro im Monat vergüten.

50 Kommentare zu “Die Fair Company Regeln”


von Redaktion am 02.02.2010 15:52 Uhr



von Redaktion am 02.02.2010 15:50 Uhr



von Herr Zierer am 28.01.2010 15:38 Uhr



von praktikant am 06.01.2010 20:23 Uhr



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