Stellenabbau
Was nach einer Kündigung zu tun ist
Kristina Govedarica, wiwo.de
Ob Schlecker-Pleite oder Personalverlagerungen bei RWE: Wenn der Job verloren ist, hilft den Betroffenen nur der Blick nach vorn. Was im Ernstfall zu tun ist.

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Geschockt, niedergeschlagen, demotiviert?
Schlecker, Neckermann und nun auch RWE. Der Essener Energiekonzern will 2000 Arbeitsplätze streichen und ins Ausland verlagern. Einigen Tausend Menschen droht in diesen Wochen der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde, kann allein schon die Aussicht darauf bei den Betroffenen zu Niedergeschlagenheit und Demotivation führen.
Wichtig ist in jedem Fall, sich nicht in einen Schockzustand fallen zu lassen oder unnötige Selbstzweifel zu pflegen.
Ist die Kündigung vorhersehbar, gilt es mit dem alten Arbeitgeber möglichst günstige Modalitäten zu verhandeln: Soll ich den Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Wie wird die Abfindung ausgehandelt? Wann kann ich aus dem Unternehmen ausscheiden?
Ruhe bewahren
Bei diesen Fragen ist es ratsam, einen Arbeitsrechtler einzuschalten. Ein Aufhebungsvertrag kann zum Beispiel zu Problemen mit der Arbeitsagentur führen.
Ist die Kündigung mit sofortiger Wirkung eingetreten, gilt es ebenfalls, Ruhe zu bewahren. Vor allem: Verabschieden Sie sich in Würde, denn Sie wissen nie, ob Sie die Kollegen eventuell wieder treffen.