Arbeitsrecht
Urteil erschwert fortdauernde befristete Verträge
wiwo.de
Bianca Kücük kam in elf Jahren auf insgesamt 13 befristete Verträge. Derart lange fortdauernde befristete Anstellungen deuten auf einen Missbrauch hin, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht.

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Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt
Firmen können ihre Mitarbeiter künftig nicht mehr ohne weiteres mit immer neuen befristeten Verträgen beschäftigen. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein (7 AZR 443/09).
Insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber deuteten auf einen Missbrauch hin, erklärten jetzt die obersten Arbeitrichter.
Die Bundesrichter setzten mit ihrem Spruch eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs um. Die Gewerkschaften zeigten sich zufrieden mit dem Urteil.
Immer nur Vertretung
Geklagt hatte eine Frau, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen mehr als 11 Jahre als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. In derartigen Fällen, in denen die Befristungen fast die gesamte Erwerbsbiografie umfasse, lege einen Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner.
Das Landesarbeitsgericht Köln muss daher nun erneut über die Klage der 34 Jahre alten Bianca Kücük auf Festanstellung verhandeln. Das Erfurter Urteil hat nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern Breitenwirkung.