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Ratgeber

Sabbatical – Zeit für Andere(s)

Teil 6: Wie versichert in der Auszeit?86968_R_by_Richard_pixelio
Bild: Richard / PIXELIO 

Wenn Sie sich Ihr Sabbatical über Lohnverzicht oder Arbeitszeitkonten angespart haben, bleiben Sie für die Zeit über das Unternehmen versichert.

Mussten Sie für Ihre Auszeit allerdings unbezahlten Urlaub nehmen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich für die Zeit selbst um Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu kümmern. Wenn Sie keine Einkünfte erwirtschaften, können Sie immerhin mit niedrigeren Beiträgen für die freiwillige Versicherung rechnen.

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Bei Auslandsreisen sind Sie als Privatversicherter in der Regel ausreichend geschützt. Klären Sie als gesetzlich Versicherter mit Ihrer Krankenkasse ganz genau, welchen Versicherungsschutz Sie genießen; möglicherweise müssen Sie eine spezielle Police für das Ausland abschließen. Wenn Sie sich Ihr Sabbatical über Lohnverzicht oder Arbeitszeitkonten angespart haben, bleiben Sie für die Zeit über das Unternehmen versichert. Mussten Sie für Ihre Auszeit allerdings unbezahlten Urlaub nehmen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich für die Zeit selbst um Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu kümmern. Wenn Sie keine Einkünfte erwirtschaften, können Sie immerhin mit niedrigeren Beiträgen für die freiwillige Versicherung rechnen. Bei Auslandsreisen sind Sie als Privatversicherter in der Regel ausreichend geschützt. Klären Sie als gesetzlich Versicherter mit Ihrer Krankenkasse ganz genau, welchen Versicherungsschutz Sie genießen; möglicherweise müssen Sie eine spezielle Police für das Ausland abschließen.

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