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Urteil

Kürzung von Sonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel

Zeit.de
Arbeitnehmer müssen bei einem Jobwechsel eine Kürzung der Jahressonderzahlung in Kauf nehmen. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst, urteilt das Bundesarbeitsgericht.

Foto: Ingo-Bartussek/ Fotolia.com
 
Öffentlicher Dienst ist keine Ausnahme

Arbeitnehmer müssen bei einem Jobwechsel eine Kürzung ihrer Jahressonderzahlung in Kauf nehmen, auch wenn dieser innerhalb des öffentlichen Dienstes stattfindet.

Beschäftigungszeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern änderten an der Kürzung nichts, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. ( 10 AZR 488/11 ) Damit wiesen die obersten Arbeitsrichter die Klage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters ab, der im Oktober 2009 von der Universität in Jena zur Kölner Uni wechselte.
 
Die zahlte dem Mann für das Jahr 2009 gemäß Tarifvertrag nur eine gekürzte Sonderzahlung. Der Kläger beharrte aber auf der vollen Summe, weil er ja das gesamte Jahr 2009 im öffentlichen Dienst beschäftigt war, wenn auch bei zwei Arbeitgebern. Das Bundesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation nicht.


Dieser Artikel ist erschienen am 19.07.2012

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