Die Hälfte der Neueinstellungen ist mittlerweile befristet. Auch die Rechtsprechung erleichtert die Jobs auf Zeit. Wir zeigen, was befristete Mitarbeiter tun können.
Die meisten jungen Arbeitnehmer kennen heute nur noch den Jobeinstieg mit einem befristeten Vertrag. Wer jünger als 35 ist, wird besonders oft befristet beschäftigt, stellen mehrere Gewerkschaftsstudien fest.
Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass der Anteil der befristeten Verträge bei Neueinstellungen zwischen 2001 bis 2011 von 32 auf mehr als 45 Prozent gestiegen ist. Rund jeder Zweite, der einen neuen Job bekommt, erhält diesen erst einmal auf Zeit.
Rund die Hälfte dieser befristet Beschäftigten wird später übernommen, zeigt die IAB-Studie. Ob die Verträge in solche mit unbegrenzter Laufzeit umgewandelt werden, hängt stark von der konjunkturellen Lage ab. Während im Jahr 2008 rund 52 Prozent der befristet Beschäftigten übernommen wurden, waren es im Krisenjahr 2009 nur 45 Prozent. 2011 stieg die Übernahmequote auf 56 Prozent. In diesem Jahr dürfte sie wieder leicht absinken. Was rechtlich möglich ist, regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Zukunftsangst
Eigentlich soll diese Form der Beschäftigung die Hürden für Arbeitgeber senken, neue Jobs zu schaffen. Auch soll sie mehr Flexibilität bringen. Für die Arbeitnehmer hat die Befristung allerdings vor allem Nachteile: Viele leiden schon Monate vor Vertragsende unter der Angst, nicht übernommen zu werden oder keine Verlängerung zu bekommen.
Den allermeisten macht die Unsicherheit zu schaffen. Weil besonders jüngere Arbeitnehmer betroffen sind, verschieben viele die Familiengründung auf einen späteren Zeitpunkt.
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