Das Hauptargument für die Nominierung eines Aufsichtsrats lautet noch immer: "Ex-Vorstand". Dabei ist spezielle Weiterbildung für die neue Position geboten
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Keine konkreten Evaluationskriterien
Die meisten neuen Aufsichtsräte erfüllen noch immer keine besonderen Auswahlkriterien oder erbringen vorab definierte Qualifikationsnachweise – wie es jeder andere herkömmliche Jobbewerber tun muss. Obwohl verschärfte gesetzliche Regeln für Kontrolleure gelten, existieren in rund 70 Prozent der börsennotierten Unternehmen keine konkreten Evaluationskriterien für die Stellenbesetzung. Das fand Michèle Morner in einer Studie über die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern heraus.
Die Professorin leitet an der Uni Witten-Herdecke das Reinhard-Mohn-Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance. "Das einzige Nominierungskriterium, das wir gefunden haben, ist das 'Ex' vom Ex-Vorstand", sagt die Wissenschaftlerin.
Und fährt an die Adresse von Interessenten ohne entsprechende Berufsstation im Lebenslauf gerichtet fort: "Wer kein Ex-Vorstand ist, wird nicht ernst genommen."
Programmierte Enttäuschung
Bei den Beiräten und Aufsichtsräten im Mittelstand sieht es nicht anders aus. Nachvollziehbare Kriterien für das Mandat der Kontrolleure? Mangelware.
Kein Wunder, dass die Enttäuschung so mancher Unternehmenschefs über ihre Aufseher nach einiger Zeit groß ist.
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