Nützliche Tipps

Spielregeln fürs Praktikum

Katja Stricker
Da Praktikanten vor und nach Studienbeginn in der Regel noch nicht oder nicht mehr immatrikuliert sind, gelten für sie ähnliche Spielregeln. Selbst wenn es sich bei ihren Einsätzen um Pflichtpraktika handelt, werden auf das Praktikantengehalt generell Sozialabgaben wie bei einem normalen Arbeitnehmer fällig: Gibt es mehr als 325 Euro, muss der Praktikant die vollen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen. Liegt das monatliche Salär allerdings unter 325 Euro, trägt der Chef die Sozialversicherungsbeiträge alleine. Wer keine Kohle kriegt, bleibt auch von Sozialabgaben verschont. Das Unternehmen muss in diesen Fällen allerdings einen Fixbetrag an Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen.Ist das Praktikum Kür, egal, ob vor oder nach dem Studium, müssen erst ab einer Grenze von 400 Euro Sozialversicherungsbeiträge abgedrückt werden.Abiturienten und Studenten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über ihre Eltern krankenversichert. Für Absolventen ist dagegen mit dem Examen die beitragsfreie Familienversicherung oder der günstige Studententarif bei der Krankenversicherung passé. Sie müssen mit wesentlich höheren Beiträgen rechnen.Finanzamt hält die Hand aufFürs Finanzamt spielt es keine Rolle, ob ein Student im Praktikum oder in seinem Nebenjob in der Kneipe Geld verdient. Generelle Faustregel: Wer mehr als 7.664 Euro im Jahr eingenommen hat, muss seinen Verdienst versteuern. Allerdings dürfen Praktikanten von ihrem Gehalt alle Kosten abziehen, die im Zusammenhang mit der Praxisphase entstanden sind, zum Beispiel die Fahrtkosten zum Unternehmen.
In der Regel wird bei einem Praktikum das Gehalt über die Lohnsteuerkarte abgerechnet und die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt überwiesen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, am Jahresende eine Steuererklärung zu machen, um eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.
Bafög-Empfänger müssen ihr Praktikanten-Gehalt beim Bafög-Amt melden. Wer mehr als 4.200 Euro im Jahr verdient, bekommt anteilig die Förderung gekürzt. Pro Monat sind also 350 Euro Extraverdienst drin. Dazu zählt auch das Salär aus Nebenjobs. Gerecht oder nicht - absolviert man ein Pflichtpraktikum, entfällt dieser Freibetrag: Laut Bafög-Gesetz muss die Praktikumsvergütung, nach Abzug der Werbungskosten, dann voll angerechnet und der Bafög-Satz entsprechend gekürzt werden. Ob diese Regelung auch für freiwillige Praktika gilt, handhaben die einzelnen Bafög-Ämter sehr unterschiedlich. Klar ist, wer sich ein Urlaubssemester nimmt, um ein längeres Praktikum zu machen, hat in dieser Zeit in der Regel keinen Anspruch auf Bafög.Astrid Richters Praktikum bei "Verbotene Liebe" endet im Sommer. "Leider", sagt die 22-Jährige. Weitere Praktika in den nächsten Semesterferien sind nicht geplant. "Ich bin super motiviert, mein Diplom möglichst schnell zu machen, damit ich endlich richtig in meinem Beruf arbeiten kann." Vielleicht sogar bei "Verbotene Liebe".Infos zu Sozialversicherungen, Steuern und Bafög bei Auslandspratika unter www.karriere.de/auslandspraktikum.
Dieser Artikel ist erschienen am 01.06.2007

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