Nützliche Tipps

Spielregeln fürs Praktikum

Katja Stricker
Als Student im EinsatzDer einfachste Fall im Handling sind Pflichtpraktika während des Studiums, die bei immer mehr Studiengängen zwingend in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Denn Studenten, die ein solches Pflichtpraktikum oder ein vorgeschriebenes Praxissemester absolvieren, bleiben von Sozialabgaben verschont. Und zwar unabhängig von Dauer, Bezahlung und wöchentlicher Arbeitszeit.Bleibt der Student während dieser Zeit eingeschrieben, läuft die Krankenversicherung ganz normal weiter. Das heißt, gesetzlich krankenversicherte Studenten sind entweder weiterhin über ihre Eltern beitragsfrei familienversichert (bis 25 Jahre möglich) oder sie sind zum günstigen Studententarif krankenversichert. Der liegt derzeit bei rund 58 Euro im Monat.Anders und wesentlich komplizierter sieht es bei freiwilligen Praxiseinsätzen im Laufe des Studiums aus. Ob Praktikanten in diesem Fall auch sozialversicherungsfrei bleiben, hängt davon ab, ob das Studium auch weiterhin die erste Geige spielt: Beschränkt sich die Praxisphase nur auf die Semesterferien, fallen zumindest keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf den Verdienst an. In die Rentenversicherung müssen Praktikanten allerdings einzahlen, wenn sie mehr als 400 Euro monatlich verdienen.Werkelt der Student dagegen auch während des Semesters für ein Unternehmen, sind die Regeln strenger. Wer mehr als 20 Wochenstunden im Unternehmen arbeitet, muss die vollen Sozialabgaben auf seinen Verdienst zahlen, weil dann kaum noch Zeit zum Studieren bleibt. Rentenversicherungsbeiträge fallen bei einem Semesterpraktikum bereits an, wenn der Verdienst über 400 Euro monatlich liegt, es sich also nicht mehr um einen so genannten Minijob handelt.Weitere Stolperfalle: Wer diese Schallgrenze regelmäßig überschreitet, fliegt bei der Krankenkasse aus der kostenlosen Familienversicherung und muss sich selber zum Studententarif versichern.Vor- und NachpraktikaAndere Regelungen gelten für alle, die vor oder nach dem Studium Praxiserfahrung sammeln wollen oder müssen. Schon vor Studienbeginn verlangen immer mehr Hochschulen einen Abstecher in die Jobwelt, bevor es mit Vorlesungen und Seminaren losgehen kann. Vier bis zwölf Wochen dauern die Vorpraktika in der Regel.Mehr als nur eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen die wenigsten Firmen. Häufig gehen die frisch gebackenen Abiturienten komplett leer aus. Mit mehr Geld können dagegen junge Akademiker rechnen, die nach dem Examen noch ein Praktikum dranhängen. Laut einer Untersuchung der Böckler-Stiftung machen das immerhin 37 Prozent der Absolventen.

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