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Finanzspritze gefällig?
Ob ein Master of Business Administration in den Vereinigten Staaten oder ein individuelles Sprachtraining in England - für Auslandskurse lassen sich diverse Geldquellen anzapfen.
Die aktuelle Wirtschaftskrise hat auch ihr Gutes: Das Thema Weiterbildung steht bei Arbeitnehmern so hoch im Kurs wie lange nicht mehr. Laut einer Forsa-Umfrage denkt derzeit mehr als jeder dritte Bundesbürger daran, noch mal die Schulbank zu drücken. Fast zwei Drittel aller Höherqualifizierten meinen, mit kontinuierlichem Weiterbildungsengagement sei der Arbeitsplatz sicherer.
Zusatzqualifikationen sind teuer
So verwundert es auch nicht, dass Arbeitnehmer immer mehr eigene Zeit in Kurse investieren - laut der Böckler-Stiftung wird schon ein Viertel des Lernpensums in der Freizeit geleistet. Auch das Ersparte fließt, um sich beruflich fit zu halten. Qualifizierte Weiterbildung ist nicht billig, zumal, wenn karrierefördernde Kurse im Ausland angepeilt sind, wo Reise- und Unterbringungskosten und satte Studiengebühren das Budget zusätzlich belasten. So stehen lernwillige Selbstzahler schnell vor der Frage "Wie finanziere ich das Ganze?"
Weiterbildung im Ausland
Zum Glück gibt es Mittel und Wege, die finanzielle Belastung auch für Auslandsweiterbildung zu drücken. Fiskus beteiligen: Bildungshungrige können Kosten für Kurse, Reise und Unterbringung in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Auslandskurse dürfen grundsätzlich nicht anders behandelt werden als Fortbildungen im Inland. So weit die Theorie. In der Praxis sind die Finanzämter bei Auslandsweiterbildungen pingeliger, vermuten schneller einen getarnten Urlaub und verlangen lückenlose Belege.
Damit die Auslandsfortbildung beim Fiskus durch gewunken wird, muss das Bildungsprogramm straff getaktet sein - am besten die entsprechende Agenda einreichen - und darf wenig Raum für Sommer, Sonne und Meer lassen. Es ist zwar vor Gericht erstritten, dass man die Weiterbildung mit ein paar Erholungstagen verknüpfen darf, diese dürfen aber nur untergeordnete Bedeutung haben. Wer die Familie mitnimmt, muss mit Diskussionen rechnen.
Belege für die Steuererklärung
Ein Kurs wird vor allem dann steuerlich begünstigt, wenn er zum "Erwerb oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich ist". Darauf weist der Bundesfinanzhof hin. Daher empfiehlt es sich, Bescheinigungen vom aktuellen oder künftigen Arbeitgeber, eine Arbeitsplatzbeschreibung oder nachfolgende Bewerbungsschreiben der Steuererklärung als Beleg beizulegen.
Eine besondere Stellung nehmen die allseits beliebten Sprachkurse ein. Sie müssen intensiv genug - die Rechtsprechung fordert mindestens 30 Wochenstunden à 45 Minuten - und auf den Job zugeschnitten sein. Sie sollten also Fachvokabular vermitteln oder jobrelevante Fähigkeiten trainieren. Grundkurse im Ausland sind dem Finanzbeamten nur schwer zu vermitteln.
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