Werbung oder Bewerbung? Teure Fotos auf der Homepage


Weil er Bewerbungsbilder auf seiner Homepage veröffentlichte, verklagte ein Fotostudio seinen Kunden. Dieser muss jetzt 10.000 Euro zahlen.

Online-Fotos Vorsicht Falle bei gewerblicher Fotonutzung! Foto: © Klaus Eppele - Fotolia.com

Das Lächeln wird ihm wohl vergangen sein, denn das war ein äußerst kostspieliges Vergnügen: 10.000 Euro muss ein selbstständiger IT-Berater an ein Fotostudio zahlen, weil er die dort gemachten Bewerbungsbilder auf seiner gewerblichen Homepage veröffentlichte.

Der Mann zahlte 44,50 Euro und bestellte überdies für 30 Euro eine CD. Die Inhaberin des Studios beklagte aber eine Urheberrechtsverletzung, weil ihr Kunde die Bilder nicht ausschließlich für Bewerbungszwecke nutzte, sondern im Internet veröffentlichte, um für sich als IT-Berater zu werben. Das Landgericht Köln gab der Klägerin in seinem Urteil (Az. 28 O 468/06) recht.

"Der Mann hat offenbar den Fehler gemacht und ausdrücklich Bewerbungsfotos bestellt. Das Gericht war der Meinung, dass diese deshalb nicht einfach für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden dürfen", sagt dazu Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Bewerbungsbilder sind somit die eine, Werbebilder für das eigene Unternehmen eine ganz andere Sache.

"Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vor den Fotoaufnahmen unbedingt klarstellen, für welche Zwecke die Bilder gedacht sind. So vermeidet man unangenehme Überraschungen", so Bauer.

Unbesorgt kann jedoch sein, wer seine Bewerbungsfotos nachträglich auf Social-Network-Plattformen wie StudiVZ oder Xing veröffentlicht. Bauer: "Diese Seiten sind ja nicht als gewerblicher Auftritt im Internet angelegt."

16 Kommentare zu “Werbung oder Bewerbung? Teure Fotos auf der Homepage”


von mojo am 20.05.2010 15:01 Uhr



von M.K am 20.04.2010 23:18 Uhr



von K.B. am 08.03.2010 20:24 Uhr



von L.W. am 08.08.2009 16:51 Uhr



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