Jung, dynamisch, engagiert - oft bringt ein idealer Bewerber diese Eigenschaften mit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun jedoch entschieden: Stellenangebote, die sich nur an junge Bewerber richten, sind altersdiskriminierend.
Ein Unternehmen darf Stellen nicht allein für junge Bewerber ausschreiben. Solche Anzeigen fallen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Donnerstag unter Altersdiskriminierung (8 AZR 530/09).Damit gaben die Richter in Erfurt einem 1958 geborenen Volljuristen aus Bayern Recht, der eine juristische Fachzeitschrift verklagt hatte. Diese suchte „eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen“ und besetzte dann die Stelle mit einer 33 Jahre alten Frau.Die Richter sahen in der Formulierung der Anzeige ein Indiz dafür, dass das Alter eine entscheidende Rolle spielte. Der nicht berücksichtigte Jurist hatte auf eine Entschädigung von 25 000 Euro und Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehaltes geklagt. Das Landesarbeitsgericht stand ihm nur ein Monatsgehalt zu.Das Bundesarbeitsgericht teilte diese Auffassung. Um Schadensersatz in der geforderten Höhe zu bekommen, hätte der Kläger beweisen müssen, dass er bei einer diskriminierungsfreien Auswahl eingestellt worden wäre. Das sei ihm nicht gelungen.
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Foto: G. Altmann/Pixelio
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