Sie wollen die Firma wechseln und brauchen ein Zwischenzeugnis? Vergessen Sie's, wenn Sie mit Ihrem Chef nicht offen reden können. Ihre Tätigkeitsbeschreibung reicht aus. Falls Sie dennoch ein Zwischenzeugnis benötigen, lesen Sie hier weiter.
Wer ein Zwischenzeugnis möchte, muss ein berechtigtes Interesse haben. Akzeptierte Gründe: Chefwechsel, neue Aufgaben, Wechsel in eine andere Abteilung, aber auch eine grundlegende Umstrukturierung wegen Verkauf oder Fusion. Auch längere Arbeitsunterbrechungen - Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst und ein Auslandsaufenthalt - sind gute Gründe.Natürlich liegt ein berechtigtes Interesse auch dann vor, wenn man sich bei einer anderen Firma bewerben möchte. Allerdings empfehlen wir Bewerbern in der Regel, auf diesen Anspruch zu verzichten. Sie könnten sonst am alten Arbeitsplatz für Missstimmung sorgen.Schildern Sie Ihre aktuellen AufgabenBewerben Sie sich in diesem Fall lieber ohne Zwischenzeugnis, schildern Sie Ihre aktuellen Aufgaben ausführlich im Lebenslauf oder auf einer zusätzlichen Kompetenzseite mit der Überschrift Berufliche Erfolge oder Leistungsbilanz.In Firmen mit professioneller Personalarbeit werden Zwischenzeugnisse unaufgefordert ausgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies wird dann auch so im Zwischenzeugnis vermerkt. Die Realität sieht leider oft anders aus. Personell schlecht ausgestattete Personalabteilungen nehmen die zusätzliche Arbeit oft nur nach direkter Aufforderung in Angriff.Die Personalabteilung hat keine Zeit? Schreiben Sie einen ZeugnisvorschlagAus der chronischen Überlastung der Personaler kann sich aber ein Vorteil für Sie ergeben: Liefern Sie einen vorbereiteten Entwurf Ihres Zwischenzeugnisses ab. Dabei gilt das Prinzip der Gesichtswahrung. Mailen Sie nicht einfach einen Einzeiler im Befehlston wie "Hier ist mein Entwurf zum Zwischenzeugnis, bitte schicken Sie mir die unterschriebene Version innerhalb von sieben Tagen per Post zu."Sprechen Sie lieber erst Ihren Fachvorgesetzten an, erklären Sie ihm, dass ein Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vorliegt, Sie ihm aber die Arbeit leichter machen möchten und bereits einen Entwurf vorbereitet haben. Fordern Sie ihn auf, mögliche Ergänzungen vorzunehmen, und dann den gemeinsamen Entwurf der Personalabteilung zu übergeben.Für Zwischenzeugnisse gelten generell die gleichen Regeln wie für Abschlusszeugnisse. Aus formaler Sicht sollte das Zeugnis einen Einleitungsabsatz mit der Beschäftigungsdauer, eventuell eine kurze Selbstdarstellung der Firma, eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertungen, eine Gesamtnote, Ausführungen zum Sozialverhalten, gegebenenfalls zur Führungsleistung und den Schlussabsatz einschließlich Dank für die geleistete Arbeit enthalten.
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Foto: G. Altmann/Pixelio
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