Bewerbungsverfahren

Datenschutz für Jobsuchende

Tina Groll, zeit.de
Qualifikationen und Kontaktdaten sind wichtig bei Bewerbungen. Aber welche Angaben dürfen Arbeitgeber noch von den Bewerbern verlangen. Und wie lange dürfen sie die Daten speichern? Wer haftet, wenn Daten verloren gehen? Hier gibt es Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Foto: lassedesignen/Fotolia

Welche Daten dürfen Arbeitgeber abfragen?

"Generell alles, was für das Bewerbungsverfahren erforderlich, das steht in Paragraf 32 des Bundesdatenschutzgesetz", sagt Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main.

Zu den erforderlichen Daten gehören die Qualifikationen und die Kontaktdaten des Bewerbers. Das Geburtsdatum zählt nicht dazu. "Das Geburtsdatum ist ein sensibles Datum. Für Arbeitgeber ist es nur bei Minderjährigen und Personen kurz vor dem Renteneintritt relevant. Ansonsten reicht das Geburtsjahr völlig aus", sagt Wedde.

Und noch nicht einmal das muss angegeben werden: In einem Pilotprojekt wurden anonyme Bewerbungen getestet. Das Verfahren zeigte, dass die Qualifikation ausreicht, um geeignete Kandidaten zu finden. Dennoch wollen die meisten Arbeitgeber das Alter wissen. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass die Älteren aussortiert werden, sagt Karriereexpertin Simone Janson. "Viele Arbeitgeber wollen gemischte Teams. Da kann es dann sogar von Nachteil sein, jung zu sein", sagt sie.

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