Kündigung

Betrug bleibt Betrug

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Wer seine Einstellung einem gefälschten Zeugnis verdankt, muss noch lange um seinen Job zittern. Denn fliegt der Schwindel auf, kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag noch Jahrzehnte später wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Mitarbeiter vor die Tür setzen.
Wer seine Einstellung einem gefälschten Zeugnis verdankt, muss noch lange um seinen Job zittern. Denn fliegt der Schwindel auf, kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag noch Jahrzehnte später wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Mitarbeiter vor die Tür setzen. In dem verhandelten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte ein Bewerber seinen Uni-Abschluss durch ein gefälschtes Zeugnis vorgetäuscht und eine Stelle als "Technischer Aufsichtsbeamter" in einer Berufsgenossenschaft erhalten. Nach 15 Jahren wurde der Betrug entdeckt - Rauswurf!Das Argument des Klägers, er habe seinen Job in all den Jahren korrekt erledigt, ließen die Richter nicht gelten. Zwar könne der Betrug mit der Zeit an Bedeutung verlieren, bei der besagten Stelle spreche aber die hohe Vertrauensposition dagegen. Rein rechtlich wird der Vertrag jetzt so gehandhabt, als habe nie ein Arbeitsverhältnis bestanden. Immerhin muss der Zeugnisfälscher das gezahlte Gehalt nicht zurückgeben, denn eine ordentliche Arbeitsleistung hat das Unternehmen ja erhalten.
LAG Nürnberg 9 Sa 400/05, Revision zugelassen
Dieser Artikel ist erschienen am 01.03.2006

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