Vertrauen Sie beim Arbeitszeugnis nicht darauf, dass Ihr Chef alles richtig macht. Prüfen Sie, ob alles korrekt formuliert ist, zum Beispiel, ob Ihr Zeugnis wirklich sinnvoll aufgebaut ist. Und: Bringen Sie mehr Substanz in Ihre Aufgabenbeschreibung.
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass in fast jedem Zeugnis Formfehler, Mehrdeutigkeiten und manchmal auch bewusste Abwertungen vorkommen. Mitarbeiter und Praktikanten sollten solche Formulierungen nicht einfach hinnehmen, sondern das Zeugnis genau prüfen und im Zweifelsfall um einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten bitten. Unserer Erfahrung nach sind die meisten Firmen offen für Änderungswünsche und bereit, Verbesserungsvorschläge einzuarbeiten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihre Wünsche klar äußern.Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Zeugnis sinnvoll aufgebaut ist. Bringen Sie danach mehr Substanz in Ihre Aufgabenbeschreibung. Übersetzen Sie einzelne Beurteilungen und Formulierungen in die richtigen Notenstufen. Ersetzen Sie missverständliche Formulierungen. Sorgen Sie auch dafür, dass Komma- oder Rechtschreibfehler verbessert werden. Und überlegen Sie sich, wie Sie Ihre Änderungswünsche mit Ihrem Arbeitgeber taktisch klug verhandeln können.Gute Zeugnisse beginnen mit einem Einleitungsabsatz, der Sie in einer aktiven Rolle darstellt: "Frau Müller war in der Zeit vom 01.11.2005 bis zum 31.10.2008 für unser Unternehmen im internationalen Controlling tätig." Passive Formulierungen klingen ungünstig: "Herr Müller war in unserem Haus beschäftigt." In vielen Zeugnissen folgt auf den Einleitungsabsatz eine kurze Selbstdarstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, an die sich die Aufgabenbeschreibung des Mitarbeiters anschließt.Diese zu formulieren, ist in den vergangenen Jahren komplizierter geworden, denn durch flache Hierarchien übernehmen viele Mitarbeiter mittlerweile eigene Projekte. Entsprechend umfangreich sollte auch die Aufgabenbeschreibung im Zeugnis ausfallen. Überlegen Sie, wo Sie über das Tagesgeschäft hinaus Besonderes geleistet haben und ergänzen Sie das im Zeugnis. Es kann sich um Urlaubsvertretungen, Schulungen von Kollegen oder die Einarbeitung neuer Mitarbeiter handeln.Mit der Aufzählung von Aufgaben ist aber noch nichts darüber gesagt, wie Sie diese erledigt haben. Gute Zeugnisse enthalten auch Beurteilungen der Gesamtleistung, im besten Fall: "Frau Müller hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt." Diese Formulierung entspricht einem "sehr gut". Drückt der Arbeitgeber seine "volle Zufriedenheit" aus, war die Leistung "gut". Fehlt der Zusatz "stets", ist sie nur "befriedigend". In das Arbeitszeugnis gehören darüber hinaus auch Einschätzungen über die Motivation des Mitarbeiters, die Qualifikation, das Fachwissen, die Arbeitsweise und auch den Gewinn für das Unternehmen.
Deutschland ade: Unternehmen verlagern Produktion, Verwaltung und Forschung in alle Welt – weil Schwellenländer wettbewerbsfähiger werden und Manager durch Herkunft und Werdegang so weltoffene wie nüchterne Kalkulierer sind wie keine Generation vor ihnen.
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Unternehmen aus Zukunftsberufsfeldern decken ihren Fachkräftebedarf am leichtesten in den drei Großstädten, während sie in München und Stuttgart händeringend danach suchen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Langzeitstudie von karriere.de.
Foto: G. Altmann/Pixelio
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