Jobsuche
Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber
Oliver Voss, wiwo.de
Arbeitgeber müssen abgelehnten Bewerbern nicht sagen, wen sie stattdessen eingestellt haben, entschied der Europäische Gerichtshof. Für Unternehmen könnte die Entscheidung trotzdem Folgen haben.

Foto: foto ARts/Fotolia
Mutmaßliche Diskriminierung
Es ist für viele Jobsuchende der Normalfall: Auf viele Bewerbungen gibt es eine Absage, mit netten Allgemeinplätzen aber meist ohne eine konkrete Begründung. So ging es auch Frau Meister. Sie wurde 1961 in Russland geboren und studierte dort Systemtechnik. Die Gleichwertigkeit mit einem von einer Fachhochschule erteilten deutschen Diplom wurde anerkannt, und so hoffte sie auf eine Stelle als Softwareentwicklerin beim bayerischen Unternehmen Speech Design.
Ihre Bewerbungen wurden abgelehnt, ohne dass sie zu einem Gespräch eingeladen wurde und ohne dass Gründe für die Ablehnung angegeben wurden.
Frau Meister war der Ansicht, dass sie die Anforderungen für die Stelle erfülle und wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer ethnischen Herkunft ungünstiger behandelt worden sei als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.
Kein Schadenersatz
Sie erhob daher Klage vor den deutschen Gerichten und beantragte, Speech Design zur Zahlung von Schadensersatz wegen Diskriminierung bei der Beschäftigung und zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen des eingestellten Bewerbers zu verurteilen, um ihr den Nachweis zu ermöglichen, dass sie besser qualifiziert sei als Letzterer.
Doch abgelehnte Bewerber haben keinen Anspruch auf Auskunft darüber, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg. Der Fall war dem EuGH vom Bundesarbeitsgericht vorgelegt worden.
Richtig bewerben
Darauf kommt es an!
Bewerbungsphasen begleiten einen das gesamte Berufsleben – sowohl in schwierigen als auch in guten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Aber immer, wenn es soweit ist, beginnt die gleiche Qual: Mit welchem Satz steige ich ein? Wie formuliere ich das Anschreiben? Woran muss ich denken, um auf mich aufmerksam zu machen? Hier gibt es wertvolle Tipps:
» UNTERLAGEN: Anschreiben, Bewerbungsfoto, Lebenslauf, Zeugnisse – alles, worauf Sie achten sollten!
» ONLINE-BEWERBUNG: Sich per E-Mail ins rechte Licht setzen!