Ratgeber
Bewerbungstipps von A bis Z
Teil 2
Zu jedem Buchstaben gibt es Bewerbungs-InfosFoto: © Martine et Stéphane - Fotolia.com E wie Empfehlungsschreiben: Referenzschreiben sind im britischen und amerikanischen Sprachraum üblich. Sie sollen eine Bewerbung aufwerten und Vertrauen schaffen. In Deutschland hat sich das Empfehlungsschreiben bislang noch nicht durchgesetzt. Es wird überwiegend bei der Vergabe von Stipendien eingesetzt; auch Freiberufler können von ihm profitieren. Verfasst wird ein solches Schreiben von einer dritten Person, die hohes Ansehen besitzt und mit ihrem Namen bürgt. Es sollte maximal zwei Seiten umfassen, wenn möglich mit dem Briefkopf des Unternehmens oder der Institution des Verfassers versehen sein und eine persönliche Unterschrift tragen. Wichtig ist auch, die Gründe des Schreibens darzulegen und spezielle, für den künftigen Job relevante Eigenschaften des Bewerbers hervorzuheben.F wie fristlose Kündigung: Wer schon einen neuen, viel attraktiveren Job gefunden hat, aber noch im Vertrag mit dem alten Arbeitgeber "festhängt", hat es schwer, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. In diesem Fall lohnt es, mit dem Noch-Arbeitgeber zu sprechen über einen Aufhebungsvertrag und eine beidseitige Einigung zu finden. Wer dagegen selbst eine fristlose Kündigung kassiert hat und sich danach in der Bewerbungsphase befindet, weiß oftmals nicht, ob er die fristlose Kündigung kommunizieren soll. Hier empfiehlt sich Zurückhaltung. Auch, weil fristlose Kündigungen für gewöhnlich einen Rechtsstreit nach sich ziehen, dessen Ausgang abgewartet werden sollte. Zu beachten gilt: Auch bei einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.G wie Gleichstellung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt seit Mitte 2006. Es soll die Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder sexuellen Identität stärken. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann ein Arbeitnehmer juristisch dagegen vorgehen - grundsätzlich zumindest. In der Praxis ist es ziemlich schwierig, Diskriminierung nachzuweisen.
Die besten Jobs von allen
H wie Hobbys: Sollen im Lebenslauf auftauchen oder nicht? In der Regel gilt: Was ein Bewerber in seiner Freizeit tut, ist nur dann von Interesse, wenn es das Profil schärft und dem Unternehmen dient. Wer in seiner Freizeit vor allem Freunde trifft und Partys feiert, hat keinen Vorteil, wenn er seine liebsten Beschäftigungen ausdrücklich in der Bewerbung erwähnt. Wer hingegen Computerkurse für Ältere gibt oder Spanisch unterrichtet, zeigt wichtige Qualifikationen. Auch ein passionierter Extrembergsteiger oder Fallschirmspringer kann sein Profil durch seine Hobbys aufwerten.
Richtig bewerben
Darauf kommt es an!
Bewerbungsphasen begleiten einen das gesamte Berufsleben – sowohl in schwierigen als auch in guten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Aber immer, wenn es soweit ist, beginnt die gleiche Qual: Mit welchem Satz steige ich ein? Wie formuliere ich das Anschreiben? Woran muss ich denken, um auf mich aufmerksam zu machen? Hier gibt es wertvolle Tipps:
» UNTERLAGEN: Anschreiben, Bewerbungsfoto, Lebenslauf, Zeugnisse – alles, worauf Sie achten sollten!
» ONLINE-BEWERBUNG: Sich per E-Mail ins rechte Licht setzen!